besuch vom jobcenter?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

hast du irgendwelche leistungen beim amt beantragt wie möbelstücke oder so? sonst machen die sowas eigentlich nicht.
Wenn du die nicht reinlassen willst dann können die auch nix bewilligen.

ljubavi 
Beitragsersteller
 23.10.2009, 11:28

achsooo ja habe ich, erstaustattung für mein baby!

FaulesTier  23.10.2009, 11:28
@ljubavi

dann solltest sie reinlassen damit die prüfen können was du brauchst!

katti1980  23.10.2009, 11:30
@FaulesTier

dann ist es klar das die kommen. sie wollen eben schauen was du schon hast oder noch benötigst

ljubavi 
Beitragsersteller
 23.10.2009, 11:31
@katti1980

na gut, dann verstehe ich es auch! hab mich nur so erschreckt...

wallyherz  23.10.2009, 11:33
@ljubavi

ruf da auch mal an ob die ein hausbesuch gemacht haben bei dir, nicht das wildfremde leute da waren und wollten nur in deine wohnung , heut zu tage kann man nie wissen,

Du hast Geld vom Amt beantragt und die wollen feststellen, ob du das wirklich brauchst. Du könntest ja auf einem Massivgoldbett schlafen, das du zunächst mal verkaufen kannst, bevor du dich an den Steuerzahler wendest. Die wirst du in die Wohnung lassen müssen, bevor du Geld siehst. Mit ignorieren kommst du nicht weiter.

Glücklicherweise bin ich nicht persönlich davon betroffen, würde jedoch raten, Dir die Uhrzeit des "Besuches" zu notieren, hast ja bestimmt grad unter der Dusche gestanden, konntest die Tür gar nicht aufmachen, dann sollen sie nen neuen Termin machen. Warum das telefonisch nicht funzt ist mir rätselhaft, aber wenn es auf ne "Sperre" mangels "Mitwirkung" hinausläuft, so würde ich umgehend Widerspruch einlegen und mich auf besagte Uhrzeitnotiz berufen. Du sagst, Du hast nichts zu verbergen - ich glaube es Dir gern. Und die Befürchtung, Fremde würden zudringlich kann ich gut nachvollziehen, denke, die melden sich wieder, wenn´s die gleichen sind, kannste sie ja reinlassen, wenn optisch schon "bekannt".

ljubavi 
Beitragsersteller
 23.10.2009, 11:37

ja, er hat mir ja eine neue terminmiTeilung in den briefkasten gelegt. inklusive rechtschreibfehler...

antidepri  23.10.2009, 11:39
@ljubavi

Nobody´s perfekt breitgrinsenmuss... die haben´s wohl nicht so drauf... egal, dann weisste ja erstmal, woran Du bist - viel Glück für die Zukunft!!!

ohne anmeldung must du niemanden rein lassen auch keine behörden.

katti1980  23.10.2009, 11:30

die haben sich ja angemeldet.

ljubavi 
Beitragsersteller
 23.10.2009, 11:31
@katti1980

nein, der besuch vorhin war spontan! jetzt hat er sich für montag nochmal angemeldet!

Oha, das ist ein ziemlicher Hammer, den Du da erzählst. Lies Dir mal die Hinweise der Datenschützer aus Schleswig Holstein dazu durch: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm.

Demnach ist ein Hausbesuch nur zulässig, wenn sie für die Leistungserbringung erforderliche Daten nicht anderweitig bekommen können. Insbesondere müssen sie Dich also erstmal danach fragen! Sie müssen außerdem folgendes beachten:

  • Du bist nicht verpflichtet, sie in die Wohnung zu lassen. Das müssen sie Dir auch mitteilen.
  • Sie müssen Dir mitteilen, was sie mit dem Hausbesuch bezwecken (also: was sie wissen wollen) und welche Folgen es für Dich hat, sie nicht in die Wohnung zu lassen.
  • In der Wohnung dürfen sie nur diejenigen Sachen ansehen, die dem Zweck dienen. Sie haben nicht das Recht, in jedem Schrank zu stöbern, der mit der Sache offensichtlich nix zu tun hat.
  • Ein unangemeldeter Hausbesuch geht gar nicht. Selbst wenn Du die Tür geöffnet hättest, hättest Du darauf bestehen können, einen anderen Termin zu machen. (Das gilt übrigens z.B. auch für Gerichtsvollzieher.)
  • Du kannst den Hausbesuch jederzeit abbrechen, auch wenn Du sie bereits in die Wohnung gelassen hast. Sie müssen dann die Wohnung unverzüglich verlassen. Eine Begründung brauchst Du nicht zu geben. Allerdings drohen dann natürlich die genannten Folgen.
  • Beim Besuch muss ein Protokoll geführt werden. Du hast das Recht, eine Durchschrift des Protokolls zu bekommen, und zwar sofort beim Ende des Hausbesuchs (nicht irgendwann später). Nur, was in dem Protokoll steht, ist für die weiteren Schritte der Arge maßgeblich!
  • Die Mitarbeiter müssen sich ausweisen können und es unaufgefordert tun.

Fazit:
- Frage nach den Gründen für den Hausbesuch.
- Kläre die obigen Punkte ab, insbesondere die Freiwilligkeit, die Folgen und das Protokoll.
- Bitte einen Bekannten, der nicht bei Euch wohnt, bei dem Termin als Zeuge dabei zu sein.
- Schreibe Dir die Namen auf den Ausweisen der Mitarbeiter auf!
- Falls der Hausbesuch für Dich unbefriedigend abläuft, mach sofort nach dem Termin ein eigenes Protokoll und lass es von dem Bekannten gegenzeichnen.

Viel Erfolg!