besuch vom jobcenter?
heute morgen hat es geklingelt und ich habe nicht aufgemacht.
jetzt liegt ein brief vom jobcenter hier, vonwegen hausbesuch wegen eines ungeklärten sachverhalts. hööö??? warum rufen die nicht an? oder wollen die prüfen, ob ich irgendwelche wertgegenstände zu hause habe? ich hab echt nur meinen laptop und den hab ich gekauft, als ich noch gearbeitet habe - den gebe ich nicht her!
hier steht noch auf beamtendeutsch: hinweise zum hausbesuch der sozialhilfeträger ist befugt, das vorliegen der vorraussetzung für die hilfegewährung vom amt wegen zu überprüfen.
zu den zulässigen maßnahmen der behördlichen sachaufklärung gehört unter anderen auch die feststellung der wohn-wirtschaftsverhältnisse sowies feststellung der notwendigkeit eines beantragten bedards im rahmen eines hausbbesuchs.
der erste satz ist mri halbwegs klar, aber beim zweiten haperts. kanns mir jmd erklären? hab ich was zu befürchten? was wollen die von mir? ich denke das wohnrecht ist unantastbar, ich will keine fremden leute in der wohnung!!!! deswegen mach ich auch nie auf, wenns klingelt...
13 Antworten
hast du irgendwelche leistungen beim amt beantragt wie möbelstücke oder so? sonst machen die sowas eigentlich nicht.
Wenn du die nicht reinlassen willst dann können die auch nix bewilligen.
dann solltest sie reinlassen damit die prüfen können was du brauchst!
dann ist es klar das die kommen. sie wollen eben schauen was du schon hast oder noch benötigst
na gut, dann verstehe ich es auch! hab mich nur so erschreckt...
ruf da auch mal an ob die ein hausbesuch gemacht haben bei dir, nicht das wildfremde leute da waren und wollten nur in deine wohnung , heut zu tage kann man nie wissen,
Du hast Geld vom Amt beantragt und die wollen feststellen, ob du das wirklich brauchst. Du könntest ja auf einem Massivgoldbett schlafen, das du zunächst mal verkaufen kannst, bevor du dich an den Steuerzahler wendest. Die wirst du in die Wohnung lassen müssen, bevor du Geld siehst. Mit ignorieren kommst du nicht weiter.
Glücklicherweise bin ich nicht persönlich davon betroffen, würde jedoch raten, Dir die Uhrzeit des "Besuches" zu notieren, hast ja bestimmt grad unter der Dusche gestanden, konntest die Tür gar nicht aufmachen, dann sollen sie nen neuen Termin machen. Warum das telefonisch nicht funzt ist mir rätselhaft, aber wenn es auf ne "Sperre" mangels "Mitwirkung" hinausläuft, so würde ich umgehend Widerspruch einlegen und mich auf besagte Uhrzeitnotiz berufen. Du sagst, Du hast nichts zu verbergen - ich glaube es Dir gern. Und die Befürchtung, Fremde würden zudringlich kann ich gut nachvollziehen, denke, die melden sich wieder, wenn´s die gleichen sind, kannste sie ja reinlassen, wenn optisch schon "bekannt".
ja, er hat mir ja eine neue terminmiTeilung in den briefkasten gelegt. inklusive rechtschreibfehler...
Nobody´s perfekt breitgrinsenmuss... die haben´s wohl nicht so drauf... egal, dann weisste ja erstmal, woran Du bist - viel Glück für die Zukunft!!!
ohne anmeldung must du niemanden rein lassen auch keine behörden.
die haben sich ja angemeldet.
nein, der besuch vorhin war spontan! jetzt hat er sich für montag nochmal angemeldet!
Oha, das ist ein ziemlicher Hammer, den Du da erzählst. Lies Dir mal die Hinweise der Datenschützer aus Schleswig Holstein dazu durch: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm.
Demnach ist ein Hausbesuch nur zulässig, wenn sie für die Leistungserbringung erforderliche Daten nicht anderweitig bekommen können. Insbesondere müssen sie Dich also erstmal danach fragen! Sie müssen außerdem folgendes beachten:
- Du bist nicht verpflichtet, sie in die Wohnung zu lassen. Das müssen sie Dir auch mitteilen.
- Sie müssen Dir mitteilen, was sie mit dem Hausbesuch bezwecken (also: was sie wissen wollen) und welche Folgen es für Dich hat, sie nicht in die Wohnung zu lassen.
- In der Wohnung dürfen sie nur diejenigen Sachen ansehen, die dem Zweck dienen. Sie haben nicht das Recht, in jedem Schrank zu stöbern, der mit der Sache offensichtlich nix zu tun hat.
- Ein unangemeldeter Hausbesuch geht gar nicht. Selbst wenn Du die Tür geöffnet hättest, hättest Du darauf bestehen können, einen anderen Termin zu machen. (Das gilt übrigens z.B. auch für Gerichtsvollzieher.)
- Du kannst den Hausbesuch jederzeit abbrechen, auch wenn Du sie bereits in die Wohnung gelassen hast. Sie müssen dann die Wohnung unverzüglich verlassen. Eine Begründung brauchst Du nicht zu geben. Allerdings drohen dann natürlich die genannten Folgen.
- Beim Besuch muss ein Protokoll geführt werden. Du hast das Recht, eine Durchschrift des Protokolls zu bekommen, und zwar sofort beim Ende des Hausbesuchs (nicht irgendwann später). Nur, was in dem Protokoll steht, ist für die weiteren Schritte der Arge maßgeblich!
- Die Mitarbeiter müssen sich ausweisen können und es unaufgefordert tun.
Fazit:
- Frage nach den Gründen für den Hausbesuch.
- Kläre die obigen Punkte ab, insbesondere die Freiwilligkeit, die Folgen und das Protokoll.
- Bitte einen Bekannten, der nicht bei Euch wohnt, bei dem Termin als Zeuge dabei zu sein.
- Schreibe Dir die Namen auf den Ausweisen der Mitarbeiter auf!
- Falls der Hausbesuch für Dich unbefriedigend abläuft, mach sofort nach dem Termin ein eigenes Protokoll und lass es von dem Bekannten gegenzeichnen.
Viel Erfolg!
Wenn Du Dich mal so richtig gruseln möchtest:
https://www.datenschutz.de/suchen/datenschutzzentrum/?shquery=y&numof_results=11&search=hausbesuch&r8=y&imageField.x=0&imageField.y=0
Btw: Die Mitarbeiter des Amtes dürfen sich übrigens auch nicht so einfach bei den Nachbarn etc. umhören. Auch damit verletzen Sie den Datenschutz, was ggf. für einen Betroffenen erhebliche Folgen haben kann.
achsooo ja habe ich, erstaustattung für mein baby!