Jobcenter,von Urlaub später Rückmeldung machen als erlaubt?
Hallo ich habe eine dringende Frage am besten an die Leute die damit Erfahrungen gemacht haben...Ich bin derzeit im Ausland und beziehe ALG 2.Mein Urlaub ist bist nächsten Monat den 13ten fällig und am 13ten muss ich dort erscheinen ...nun habe ich leider einen Rückflug am 14ten bekommen was ein Freitag ist ...was kann von Jobcenter nun auf mich zu kommen wenn ich mich erst nach Wochenende (montag) mit zurückmelde???? Werden mir einmalig nur diese 4-5 Tage die Leistungen gestrichen ?? Sollte ich dort bescheid geben das ich doch nicht am 13ten kommen kann?
5 Antworten
Wenn du für die verspätete Rückkehr keinen wichtigen Grund nachweisen kannst, dann bekommst du erst einmal für die Tage die du länger abwesend bist kein ALG - 2 gezahlt, du musst dich also dann am ersten Wochentag gleich persönlich zurückmelden !
Hättest du dich an einem Donnerstag melden müssen, dann würden dir 4 Tage Regelleistung nicht gezahlt, wenn du dich am Montag nach dem Wochenende meldest, dazu kann eine Sanktion über 3 Monate von 10 % der maßgeblichen Regelleistung kommen.
Würde man länger als 6 Wochen abwesend sein, dann würde selbst die zuvor bewilligte Ortsabwesenheit entfallen, also nichts für die zuvor bewilligten 21 Tage geben.
Wenn man bis zum 13. eines Monats Ortsabwesenheit genehmigt bekommen hat, dann muss man erst am 14. des Monats wieder dem Amt und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dem Amt dann allerdings schon ab 8 Uhr morgens. Falls man einen späteren Termin hat und vorher kein Eil-Angebot kommt, genügt das praktisch (nicht rechtlich!) allerdings auch. Ansonsten tut man sich "außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen", siehe SGB II § 7 Absatz 4a.
Dies ("zur Verfügung stehen") tut man aber bereits am Tag danach, als nach einer Landung nach 8 Uhr. Ab diesem Tag hat man also wieder Anspruch auf ALG II - es fällt also maximal ein Tag ALG II flach (plus eventuell das Geld, das gestrichen wird wegen Verpassens eines Termins, also 10 Prozent des Regelsatzes für drei Monate).
Nur sollte man dem Amt glaubhaft machen oder gar beweisen, dass man am zweiten Tag nach der genehmigten Ortsabwesenheit wieder ortsanwesend war! Und wie macht man das, wenn das Amt schon zu hat?
A) Man versichert dies dem Amt. B) Man benennt Zeugen. C) Man legt Urkunden vor (etwa ein Selfie mit der lokalen Tageszeitung wie im Film ;-). Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel
Wer aber einen Tag später nach 8 Uhr erst landet, wird wohl als zwei Tage zu lang ortsabwesend gelten müssen. Im Streitfall entscheidet dies letzten Endes das Sozialgericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
wenn dir ortsabwesenheit bewilligt wurde, dann musst du an dem tag zurück kommen und dich rückmelden, wie es bewilligt wurde. gibst du die rückmeldung zu spät, dann wird die leistung für den tag gestrichen und vermutlich eine sanktion fällig.
Wen dein Urlaub bis zum 13ten geht dan sagst du das dem Amt und auch das es ein problem mitd em rückflug gab den der geht jetzt erst am 14ten also bite um eine verschiebung des termins wen du vorher nicht zurück kanst!
Das sollte dan auch kein problem sein wen dein urlaub genmeitgt war!
Hat das Jobcenter Kenntnis, dass Du im Ausland Urlaub machst?
Dann rufe so schnell wie möglich an oder schreibe, dass sie Bescheid wissen. Hast Du kein Rückflugticket mit dem Hinflug mit gekauft?
Leider nein wollte es am selben Tag noch holen und pfutsch war der Rückflug Ticket am 11ten ausgebucht
Ja haben die..habe seit seit 23.08 bis 13.09 (21 Tage ) genehmigt bekommen