Jobcenter Einstiegsgeld - Auch dann, wenn ich einen Nebenjob (Minijob) habe?
Hallo Leute,
bei mir wurde Einstiegsgeld bewilligt. Für 1 Jahr. Meine Frage lautet, würde ich das Einstiegsgeld auch dann weiterhin bekommen, wenn ich neben meinem Hauptjob noch einen Minijob annehme? Das müsste ich dem Jobcenter in jedem Fall mitteilen oder? Hat jemand so ne ähnliche Erfahrungen gemacht?
1 Antwort
Das würde dir ja auf deine versicherungspflichtige Beschäftigung bewilligt,was sollte da ein Nebenjob damit zu tun haben ?
Es wurde doch vorher auf Antrag bewilligt,dann müsste es ja auch eingestellt werden wenn du in deiner Beschäftigung dann soviel anrechenbares Einkommen hast das du deinen Bedarf daraus selber decken kannst,du musst von diesem Einstiegsgeld doch nichts zurück zahlen.
Meiner Ansicht nach müsstest du den Nebenjob nur dann melden,wenn du mit deinem Haupteinkommen immer noch Anspruch auf eine Aufstockung hättest,dann würde das anrechenbare Einkommen aus dem Nebenjob ja auf die Aufstockung angerechnet.
Wenn du aber nichts mehr bekommst,was will man dann kürzen oder einstellen,dass Einstiegsgeld bekommst ja nicht du sondern dein AG - und das solange der Vertrag läuft bzw.er dich beschäftigt.
Ich kriege auch, mal abgesehen vom Einstiegsgeld, keine Leistungen mehr vom Jobcenter.
Mein Sohn hatte vor ein paar Jahren auch Einstiegsgeld vom Jobcenter,den Antrag hat der Arbeitgeber gestellt und der hat auch vom Jobcenter das Geld monatlich überwiesen bekommen und mein Sohn seinen vollen Lohn vom Arbeitgeber !
Wenn es bei dir anders ist wird es schon so sein,wirst ja wissen wer es laut Bescheid bekommt.
Achso...jetzt weiss ich was du meinst. Ein Freund von mir hatte das auch mal gehabt. Aber das ist nicht mit meiner Situation zu vergleichen. Hier kriegt nicht der Arbeitgeber das Geld, sondern ich. Habe mir heute vom Jobcenter nochmal eine Bestätigung geben lassen, also alles wie gehabt...das Geld wird monatlich (12 Monate lang) auf mein Konto überwiesen. Bin aber nicht mehr beim Jobcenter angemeldet, heute kam per Post auch der Aufhebungsbescheid. Das Einstiegsgeld kriege ich aber trotzdem.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Klingt logisch....nur was meinst du denn mit "Einstiegsgeld bekommst ja nicht du sondern dein AG?" Selbstverständlich bekomme ICH das Einstiegsgeld, habe auch vom Jobcenter schriftlich eine Bestätigung bekommen, dass die Summe monatlich auf das im Antrag hinterlegte Konto überwiesen wird! Also meine Bankverbindung.