Nebenjob in der Privatinsolvenz?
Ich habe einen Hauptjob, ca. 1350 € Netto ( inso bereits abgezogen ). jetzt will ich einen Minijob annehmen. In einigen Foren lese ich das alles zum Netto angerechenet wird, blieben ca. 66 euro übrig. In anderen Foren wiederum das nur die hälft einbehalten wird! Hat jemand eine Ahnung ?
3 Antworten
Bei Pfändung wegen Privatinsolvenz werden alle Einkommenswerte über dem Freibetrag eingezogen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schulden, Recht
Hat jemand eine Ahnung ?
Dein Insolvenzverwalter :)
Einkommen oberhalb der unpfändbaren Beträge wirst Du vermutlich nicht behalten dürfen. Ob Minijob oder ob nicht, dürfte dabei egal sein.
Ich habe was im Kopf dass dir pro 10€ Mehrverdienst 3 bleiben
Steht jetzt zwar nicht exakt da, aber ne nette Tabelle
Haupteinkommen und Einkommen aus einem Minijob
In der Konstellation von Haupt- und Nebeneinkommen verhält es sich so, dass mehrere Einkommen grundsätzlich zusammen gerechnet werden müssen. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Haupterwerb sowie das Einkommen aus dem 450-Euro-Job addiert werden. An dieser Summe bemisst sich dann die Pfändungsfreigrenze. Dabei zählen Kindergeld oder Kindesunterhalt nicht zum Nettoeinkommen.
Was Ihnen also von Ihrem Einkommen verbleibt, richtet sich nach der sogenannten gesetzlichen Pfändungstabelle