Kann das Jugendamt eine Beistandschaft ruhen lassen?
Habe durch Umzug neues Jugendamt. Nun erhielt ich Mitteilung, dass das Jugendamt die Beistandschaft ruhen lässt, weil ich ja ALG2 beziehe, der KV seit Neuestem nicht zahlt und das Jobcenter den Unterhaltstitel bekommen hat. Ist das alles so korrekt? Ich finde über Google keine passenden Auskünfte.
4 Antworten
Hi, ruhen lassen schon aber wie lange halt, dass ist der Punkt.
Dieses Geld wird natürlich aufgespart.
Wenn du Hartz4 empfänger bist, können sie dir nichts, wenn aber die Mutter auf das Geld besteht und es geht bis vor Gericht...können sie von dir verlangen das du dich 30 mal im Monat bewirbst! Das war bei mir so.....
Wie alt ist das Kind?? unter drei Jahre?? wenn das der Fall ist, musst du nämlich Unterhalt für deine Ex auch noch bezahlen. Wenn das nicht der Fall ist musst du nur für das Kind bezahlen siehe "Düsseldorfer Tabelle"
Mir ist das alles passiert, bei weiteren Fragen ..... stehe ich bereit :-)
Hallo Buddha12, ich glaube du hast etwas missverstanden. Ich frage als Mutter, nicht als Unterhaltspflichtiger. Trotzdem danke.
Wenn das Jobcenter den Titel bekommen hat,dann übernehmen sie die Aufgabe des Jugendamtes,denn sie sind ja auch bemüht so wenig wie möglich an Leistungen zu zahlen,weil der Unterhalt nun mal vorrangig ist,also werden sie sich bemühen den Kindsvater zur Zahlung des Unterhalts zu bringen !
Eine Beistandschaft kann man für das Kind einrichten lassen,damit diese die Unterhaltsansprüche des Kindes durchsetzen,dass ist doch klar !
Das bisher kein Jugendamt hat etwas ruhen lassen lag am Jobcenter selber,denn die hätten den Anspruch überleiten lassen können,haben sie aber deiner Aussage zu Folge nicht gemacht,weil es mit Arbeit verbunden ist.
Aber deinem neuen Jobcenter scheint das egal zu sein und dir sollte es auch egal sein,denn entscheidend ist doch,dass du wieder Unterhalt für dein Kind bekommst,so wie es ihm zusteht und woher du diesen Unterhalt dann bekommst,sollte doch keine Rolle spielen.
Wenn das Jugendamt den Unterhaltsanspruch wieder durchgesetzt hat und der KV - wieder Unterhalt zahlt,dann wirst du darüber auch informiert und du wirst aufgeklärt ab wann der KV - dann wieder den Unterhalt direkt an dich zahlt.
Eine Überzahlung durch den evtl.dann gezahlten Unterhalt vom KV - wird es nicht geben,weil ein evtl. Überschuss dem Kindergeld deines Kindes zugerechnet würde,was es dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.
Und das wird dann zu deinem Einkommen und wird auf deinen Bedarf angerechnet,also deine Leistungen gekürzt,von diesem Überschuss würde dir dann das Jobcenter max. deine 30 € Versicherungspauschale auf sonstiges Einkommen abziehen,wenn du diesen Freibetrag nicht schon anderweitig geltend machen würdest.
Ob dein Kind dann trotz Zahlung des Unterhalts aus der BG - raus wäre,kann man so nicht sagen,dazu müsste erst mal klar sein was an Unterhalt gezahlt würde,dann wie alt dein Kind ist,ob ihr zu zweit in der Wohnung lebt und wie hoch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ist.
Denn wenn dein Kind zwischen 6 - 13 Jahre alt ist,steht ihm ein Regelsatz von 270 € zu und dazu käme dann sein Kopfanteil der KDU - also bei 2 Personen 50 % der Warmmiete.
Wenn du also angenommen 420 € zahlen würdest bzw. bekommst,dann würden das 210 € sein + 270 € Regelsatz = min. 480 € an Bedarf des Kindes.
Würde der KV - nun angenommen 250 € Unterhalt zahlen müssen,dann läge das anrechenbare Einkommen des Kindes mit den 190 € Kindergeld bei 440 € und der Bedarf wäre eben nicht gedeckt und das Kind auch nicht raus aus der BG.
Das ist korrekt. Das Jobcenter kann den Vater jetzt pfänden.
Natürlich kannst du den Titel auch herausfordern und übers Jugendamt weiter pfänden.
Aber das macht keinen Sinn.
Nein kann es nicht! Das Jobcenter kann von hartz4 Geld nichts Pfänden....das ist Fakt.
Da steht, dass die Mutter ALG 2 bekommt.
Der Vater zahlt nicht, warum nicht, wird nicht genannt.
Kommt auf den genauen Fall an, ist der KV zahlungsunfähig?
Angeblich zahlt der KV seit 11.2015 nicht mehr. Das Jugendamt hat mir allerdings lange nicht mitgeteilt, dass er überhaupt je bezahlt hat. Das ging immer nur zwischen Jobcenter und Jugendamt.
Trotzdem hättest du es dann mitbekommen müssen,wenn du dir deinen / die Bescheide mal angesehen hättest !
Denn darauf würde es als Einkommen deines Kindes auftauchen,so wie das Kindergeld auch,selbst wenn du den Unterhalt nicht selber bekommen hast,müsste es daraus vorgehen.
Der KV hat, wie mir das alte JA mitteilte, zeitweise Unterhalt gezahlt. Dieser Unterhalt ging vom JA zum JC. In Bescheiden tauchte nie etwas auf. Das wäre nur im Bescheid, wenn ich den Unterhalt vom JA auf mein Konto bekommen hätte (anrechenbares Einkommen). Ansonsten taucht es nirgendwo auf.
Wenn es nirgendwo auftaucht,dann wird auch kein Unterhalt gezahlt !
Denn würde das der Fall sein,dann würde es im Bescheid auch auftauchen,denn egal ob es das Jugendamt ans Jobcenter weiterleitet oder das Jobcenter es direkt vom Kindsvater bekommt,es ist Einkommen und wird dann angerechnet und das muss vom Jobcenter nachweislich im Bescheid erscheinen.
Hallo Isomatte! Unterhalt den ich vom KV oder vom JA auf mein Konto bekomme, muss ich dem JC anzeigen, dann wird es im Bescheid als Einkommen aufgeführt.
Es ist seit Jahren schon so, dass der KV zahlt, und die Zahlungen für mich nicht ersichtlich sind. Das JA hat sich in 14 Jahren nie mit mir in Verbindung gesetzt. Alles wurde zwischen JA und JC geregelt. Ich wusste bis 08.2015 nicht, dass er überhaupt zahlt.
Naja, ich denke, das ist Verarsche im großen Stil. Nur seltsam, dass es nicht mehr Leuten auffällt, dass da was nicht richtig läuft.
Im Bescheid taucht Unterhalt nur auf, wenn der Unterhalt ohne Umweg auf das Konto kommt. Also vom Vater oder Jugendamt. Wenn das Jobcenter mit dem Jugendamt "mauschelt" sieht man nichts davon im Bescheid.
Wieso kann man denn ne Beistandschaft errichten lassen beim JA? Bisher hat kein JA etwas "ruhen" lassen, und ich habe immer zwischendurch ALG2 bekommen. Ich denke, ich habe ein Anrecht darauf, zu erfahren ob der KV zahlt oder nicht. Wenn es nämlich mal zu Überzahlungen beim ALG2 kommt, wollen die auch einen Teil von meinem Sohn zurück. Aber nicht, wenn die den Unterhalt einstreichen. Zumal mein Sohn aus der BG raus wäre, wenn Unterhalt fließt. Plus Kindergeld ist der Bedarf nämlich gedeckt.