Arbeitslosengeld & Unterhaltsv. Antrag abgelehnt - Nachzahlung?

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Das habe ich dazu gefunden:

Die Jobcenter werden jetzt die entsprechende Zielgruppe Alleinerziehende nach § 12a SGB II auffordern Unterhaltsvorschuss als vorrangige Leistungen zu beantragen. Das ist rechtlich richtig und zulässig, unzulässig ist aber, die SGB II-Leistungen vor Erhalt schon einzustellen. Die fiktive Anrechnung ist immer und in jedem Fall unzulässig (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II).
Richtig ist, die Betreffenden zur Unterhaltsvorschuss Beantragung aufzufordern, in der Zeit müssen aber SGB II-Leistungen weitergezahlt werden, das Jobcenter kann dann nach § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch auf den Unterhaltsvorschuss geltend machen und dann geht der Nachzahlbetrag an das Jobcenter.

https://www.vamv-bayern.de/2017/06/06/neues-uvg-ab-1-7-2017-und-moegliche-probleme-waehrend-der-uebergangszeit/

Demzufolge hätten sie es gar nicht unberücksichtigt lassen dürfen. Da würde ich mich auch umgehend mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, den Ablehnungsbescheid vorlegen und die ausstehende Zahlung einfordern. Allerdings auch nachfragen, ob du gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen musst. Und das Ganze natürlich schriftlich und dir auch nur schriftlich beantworten lassen.