Ist Unterhaltsnachzahlung immer auf Hartz 4 anrechenbar ?
Ich, alleinerziehender Vater 2er Kinder, 15 und 17, zur Zeit Leistungsbezieher nach Hartz4, erhalte nach Vergleich und Beschluss seid 2 Monaten einen festen Betrag als Unterhalt. Bisher wechselte die Kindsmutter die Beträge willkürlich. Nun wurde Sie dazu verpflichtet, die Unterhaltsnachzahlung, nach Berechnung durch das Gericht und eben geschlossenen Vergleich, in Raten an mich zu leisten. Wie wird diese Nachzahlung nun auf meine Leistungen angerechnet ? Macht es zudem einen Unterschied ob sie die Nachzahlung am Stück oder wie beschlossen in Raten zahlt. Ich bin etwas in bedrängnis, da die Mutter eben das "Urteil" mit Erhalt dem Jobcenter übermittelte (vermutlich um mir gleich einen reinzuwürgen). Ich hingegen halte auch nach 2 Monaten noch kein Urteil bzw. den Beschluß in der Hand, da mein Anwalt etwas eingeschlafen ist.....
4 Antworten
Natürlich wird das angerechnet. Hätte deine Ex den Unterhalt bereits in der Vergangenheit pünktlich gezahlt, dann hättest Du schon damals entsprechend weniger Hartz 4 bekommen.
Im SGB II gilt das Zuflussprinzip - Geld, das du jetzt auf dein Konto kriegst, wird jetzt angerechnet, egal, ob es eben verdient wurde oder eine Nachzahlung von vor 3 Jahren ist. Es fließt jetzt zu und wird jetzt angerechnet.
Letztlich hast du leider gar nichts davon, dass sie das Geld jetzt nachzahlt. Denn jeder Cent, den sie bezahlt, wird dir angerechnet bzw. deinem Kind, welches ja der Unterhaltsberechtigte ist.
Bleibt für dich maximal noch ein gutes Gefühl, dass sie auch für ihr Kind aufkommen muss
Dass die Mutter die Unterhaltsnachzahlungen dem Jobcenter mitteilte, ist für dich "dir eins reinwürgen"? Aha.
Es wird auf jeden Fall angerechnet werden und das ist auch richtig so. Es kann nicht sein, dass du doppelt oder dreifach kassierst.
Immerhin geht es um Steuergelder, die wie alle bezahlen.
Deine Frage klingt aber danach. "Mir eins reinwürgen" weil die Unterhaltszahlungen dem Jobcenter mitgeteilt wurden......
Vielleicht etwas Mißverständlich ausgedrückt. Sorry. Mir persönlich ists Wurscht ob die Zahlungen angerechnet werden oder nicht. Am Ende interessierts mich nur ob und wie diese Zahlungen angerechnet werden. Zur Mutter (ich hab nicht umsonst das Alleinige Sorgerecht) kann ich nur sagen, das es ihr quasi nur Ums "reinwürgen" geht. Meine Angaben mache ich beim "Amt" vorbildlich weßwegen man mir im Gegenzug aus bereitwillig die "Anzeige" der Mutter vorlegte....ergo ists eigentlich unerheblich was wem hier vorgeworfen wird. Und ein Job....steht zur Wiedereingliederung auch in den Startlöchern. Es ist eben nach nem Infarkt nicht so ohne weiteres möglich wieder 100 Prozent zurück ins Arbeitsleben zu finden.
Wenn du dir einfach nen Job suchst, hören auch endlich diese Probleme mit dem gemeinen Amt auf, das einfach immer alles anrechnet. Zusätzlich könntest du sogar deinen Kindern ein gutes Vorbild sein.
Ah, jetzt entscheidet also Bummeltrine, wer Vorbild ist und wer nicht. Und das, ohne die Person überhaupt zu kennen, das nenne ich mal telepathische Kräfte!
lol.....das gemeine Amt also....sehr konstruktiv.....
Darum gehts gar nicht. Doppelt kassieren. Ich hatte die Angaben bereits vollständig beim Jobcenter Niedergelegt, eben so wie es der Beschluß (nach dem Gedächtnis und den Belegen-Kontoauszüge besagt) . Und ja....ich hab auch 30 Jahre Steuern gezahlt und durch einen Infarkt bin ich eben gerade mal nicht arbeitsfähig. Schön das Jedem Arbeitslosen unterstellt wird, er wolle sich bereichern.