Monatliche erbauszahlung was darf das jobcenter antechnen?

Richi008 

Was genau ist deine Frage ?

SirJerryLee 
Beitragsersteller
 

Sorry komme hier noch nicht so zurecht

7 Antworten

Manche Leute erben ein Haus, das sie nicht sofort verwerten können, also vermieten, verpachten, beleihen oder verkaufen. Und manche Leute haben Erbstreitigkeiten, oft mit ihren Geschwistern, und können deshalb ihr Erbe nicht sofort verwerten. Und manche kriegen von einem Nachlass-Verwalter regelmäßig Geld aus ihrem Erbe ausgezahlt, oft für eine Ausbildung. So ähnlich scheint es dir zu gehen.

Aber allen Erben geht es so, wie in erbrecht-heute m. E. zutreffend beschrieben wird:

Mit dem Ableben eines Erblassers tritt ein Erbfall ein, in dessen Rahmen das Hab und Gut des Verstorbenen an den/die Erben übergeht. Dem deutschen Erbrecht entsprechend geht zu diesem Zeitpunkt das gesamte Vermögen des Verstorbenen, das in diesem Zusammenhang den Nachlass bildet, als Ganzes auf den Alleinerben bzw. die Erbengemeinschaft über. Der Gesetzgeber hat dies in § 1.922 Absatz 1 BGB definiert und somit juristisch verankert.

Ab dem Todeszeitpunkt warst du also Erbe des "Vermögens" - und nicht erst ab Verkündigung eines Testaments oder ab Auszahlung des Vermögens!

In diesem Moment ist dir also bei deinem Bedarf an ALG II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen zugeflossen - falls du damals bereits einen Antrag auf ALG II gestellt hast, der später positiv beschieden worden war.

Das Erbe war zu diesem Zeitpunkt kein regelmäßiges (z. B. Monats-)Einkommen wie Gehalt, Rente usw., sondern eine "(3) Einmalige Einnahme", wie in Absatz 3 § 11 SGB II beschrieben wird:

(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Und erst nach sechs Monaten wäre die Einnahme dein § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen.

Da aber aus dem Erbe kaum etwas "zufließen" tut, greift diese Sechs-Monats-Regel in deinem Fall nur bedingt.

Was aber auf jedenfall greift, jedenfalls spätestens nach sechs Monaten, nach denen eine einmalige Einnahme als Vermögen gilt, ist Absatz 5 in SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen :

(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.

Dies gilt für Vermögen wie deines, also die Erbschaft, die wohl ein Notar verwaltet und an die man gesamt (noch) nicht heran kommt, genauso wie für ein (noch) nicht verkaufbares (oder vermietbares, verpachtbares oder beleihbares) Haus oder Grundstück und ein umstrittenes Erbe:

Du solltest ab sofort ALG II nur noch als Darlehen erhalten, und zwar so lange, bis quasi deine Gesamt-Erbschaft unter deine Freibeträge nach Absatz 1 § 12 SGB II gesunken ist.

Dieser Teil deiner Gesamt-Erbschaft steht (später) dem Jobcenter zu, soweit das Amt dir Darlehen ausreicht. Dir stehen die Freibeträge zu (Lebensjahre mal 150,- € plus 750,- € pauschal für einmalige Anschaffungen) und dann wieder ALG II als Zuschuss statt als Darlehen, sobald das ALG II als Darlehen die Höhe des "zu berücksichtigenden Vermögens" erreicht hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Anders sieht es aus, wenn du gar kein Vermögen geerbt hast mit dem Ableben des Erblassers (und das nun von einem Nachlass-Verwalter stückweise ausgereicht wird), sondern aus irgendeinem Fond eine monatliche Zuwendung erhältst, einem Fond, der halt eben zufällig durch eine Erbschaft gespeist wird - wie etwa eine Stiftung!

Dann greift genau das, was isomatte hier geschrieben hat: Du hast einen monatlichen Freibetrag auf das Einkommen, auf die monatliche Zuwendung, der Rest wird angerechnet auf deinen Bedarf an ALG II (falls du nicht noch "riestern" tust oder dergleichen ;-).

Wenn die Auszahlung des Erbes über einen Notar geregelt wird, dann ist das sicher auch gesetzlich korrekt so.

Dann käme es unter anderem darauf an ob du noch anderes Einkommen hast, auf das dir schon zustehende Freibeträge berücksichtigt würden.

Wäre das nicht der Fall, dann könntest du jeden Monat von den 87,50 € ( ab 18 Jahren), was dann sonstiges Einkommen wäre, also kein Erwerbseinkommen auf die du dann die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen könntest ( erst einmal 100 € Grundfreibetrag ) min.30 € Versicherungspauschale geltend machen, es dürften dann max.57,50 € als Einkommen angerechnet werden.

Das mit deiner einmaligen Anrechnung eines Erbes geht hier ja gar nicht, wenn dir jeden Monat diese 87,50 € zufließen und nur darauf kommt es an, dass ganze nennt sich deshalb auch Zuflussprinzip.

Hallo zusammen.

Also folgendes, ich bekomme seid ein paar Monaten monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt. Ich bin nun verwirrt, ich weiß, das ein Erbe nur einmal angerechnet wird eigentlich aber wie schon gesagt... Ich bekomme einen gewissen Zeitraum 87,50€. Weiß jemand wie das jobcenter dies nun handhabt? Rechnet es dies dann als Einkommen und rechnet mir die 87,50€ an? Das ganze verwaltet ein Notar und ist gesetzlich geregelt mit den Zahlungen. Danke für die Antwort im voraus.

Als erstes einmal danke für eure Antworten.

Was das jobcenter dazu sagt kann ich noch nicht sagen. Wollte es jetzt mit dem WBA mitteilen.

Können die den auch verlangen bzw die nachlass Regelung aufzuheben. Und ich glaube irgendwo etwas von einen Grundfreibetrag gelesen, irgendwie 150€ pro Lebensjahr.

das ein Erbe nur einmal angerechnet wird

Das kommt auf's Erbe an.

Wenn Du aufgrund einer Nachlaßregelung monatlich "nur" 87,50 € gezahlt bekommst, dann sollte dieses Geld jeden Monat als Einnahme angerechnet werden.

Da es sich jedoch um kein Erwerbseinkommen handelt, gelten die Freibeträge hier m.M.n. nicht.

Wie hat das Jobcenter sich denn bislang diesbezüglich verhalten? Wurden jeden Monat diese 87,50 € angerechnet?