Wann ist eine Kündigung stillschweigend akzeptiert?
Hallo ich habe in der Probezeit gekündigt. Meine Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 14. Tage. Nun habe ich an Tag 1 (Donnerstag) um 22Uhr meine Kündigung persönlich unter Zeugen eingeworfen und Tag 15 als letzten Arbeitstag angegeben. An Tag 4 würde ich von meinem Chef angerufen welcher die Kündigungsfriststen nicht kannte und dezent unfreundlich wurde. Mal abgesehen davon das er nicht in der Lage ist seinen Briefkasten täglich zu leeren. Er beharrte darauf das die 14 Tage Kündigungsfrist nicht am Tag der Zustellung (Tag 2) beginnt sondern an Tag 3 und somit Tag 16 mein letzter Arbeitstag sei. Ich sagte ihm das mit der eine Tag egal ist und er mir dann eben Tag 16 bestätigen soll. Worauf er wieder pampig wurde. Nach weiteren Vorwürfen wurde mir mitgeteilt das man mir eine Bestätigung zusenden würde. Heute an Tag 9 habe ich diese Bestätigung noch immer nicht erhalten. Nun ist die Frage ob ich die Kündigung als stillschweigend akzeptiert ansehen kann und ob nun Tag 15 wie in meinem Schreiben oder Tag 16 wie telefonisch zugestanden mein letzter Arbeitstag ist? Zudem stehen mir noch 2 Tage Urlaub zu welche ich laut Kündigung für Tag 14 und 15 beantragt hatte was ist damit wenn ich bis dahin nichts von der GL höre?
10 Antworten
Die 14-tägige Kündigungsfrist beginnt am Tag NACHDEM, die schriftliche Kündigung in den Machtbereich des Empfangenden gelangt. Es kann sich also hier tatsächlich um einen Tag mehr handeln, den du noch arbeiten müsstest.
Die Fristberechnung Deines Chefs ist die richtige.
Du hast zwar an Tag 1 um 22 Uhr die Kündigung eingeworfen, da dies aber keine übliche Zeit der Postzustellung ist, gilt der Eingang erst ab dem nächsten Tag (Tag 2).
Die Kündigungsfrist beginnt immer einen Tag nachdem die Kündigung erhalten wurde an zu laufen. Das wäre dann Tag 3.
Der AG braucht keine schriftliche Bestätigung schicken. Wenn er möchte, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, muss er genau so klagen wie ein AN der vom AG eine Kündigung mit der falschen Frist/falschem Datum bekommt. Ansonsten gilt der Beendigungstermin der in der Kündigung steht.
Was den Urlaub betrifft, solltest Du noch einmal nachfragen. Hier brauchst Du die Freistellungserklärung des AG. Kannst Du ihn nicht mehr nehmen, wird er ausbezahlt.
http://www.kuendigungsfristen.net/arbeitsrecht/probezeit/
[...]Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entscheidend ist, damit sie tatsächlich rechtswirksam werden kann, bzw. verkürzten Kündigungsfristen unterliegt. Im Prinzip ist es also unerheblich, wann genau die Kündigung abgeschickt – und wann genau sie gelesen wird. Wichtig ist nur, dass sie spätestens am letzten Tag der Probezeit zugestellt wird – und unter normalen Umständen gelesen werden könnte. Ein Beispiel soll die Handhabung hier verdeutlichen:
Wird die Kündigung an einem Tag innerhalb der Probezeit (auch am letzten Tag dieses Zeitraums) um 11 Uhr morgens zugestellt, der Gekündigte liest sie jedoch erst am nächsten Tag, weil er seinen Briefkasten nicht geleert hat, so ist die Kündigung dennoch gültig. Ursache dafür ist eine fristgerechte Zustellung sowie die Tatsache, dass sie unter normalen Bedingungen (der Gekündigte leert regelmäßig seinen Briefkasten) geleert worden wäre. [...]
[...]Wird die Kündigung jedoch erst um 20 Uhr am letzten Tag der Probezeit in den Briefkasten geworfen, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Briefkasten am Abend noch geleert wird – die Kündigung gilt damit erst am Folgetag als zugestellt.[...]
Du brauchst keine Bestätigung (auch wenn es für einen persönlich irgendwie angenehmer wäre)
Eine Probezeit kann mit einer Frist von zwei Wochen ohne Gründe gekündigt werden. Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist nicht nötig, aber man sollte natürlich beweisen können, dass gekündigt wurde (besser Einschreiben verwenden).
Allerdings weiss ich nicht, wie es sich verhält, wenn bei Kündigung die Probezeit nur noch weniger als 2 Wochen beträgt.