Jemand möchte ein Wegerecht von mir,was kann ich dafür verlangen?
Ein mindestens 10Jahre lang unbewohntes Haus wurde verkauft.das Haus kann nur über meine Zufahrt erreicht werden,welche ich eigentlich nicht befahren lassen will.Wenn ich dem Wegerecht nun doch zustimmen würde,was könnte ich dafür verlangen,bzw,wie errechne ich ein Wegerecht.
4 Antworten
Wie war das denn früher geregelt? Vielleicht ist dein Grundstück schon mit einer grunddienstbarkeit belastet? Entschädigung steht dir auf jeden fall zu für das Wegerecht. Die höhe hängt ab von den verhandlungen und dem Wegeaufkommen, der belastung für die unterhaltskosten des Weges etc.
In diesem speziellen Fall empfiehlt es sich,dass du dich bei einem Rechtsanwalt und Notar beraten lässt,der hat bestimmt Erfahrenswerte ,die in einen entsprechenden Vertrag eingebracht werden können.
Ein guter Vertrag hilft,spätere Unstimmigkeiten wegen dem Wegerecht gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Wie war das Haus vorher erreichbar? Es kann ein eingetragenes Wegerecht im Grundbuch schon vorhanden sein!
ich würd sagen du bist ein A****loch wenn du das machst. warum sind so viele Leute nur auf Geld und Vorteil bedacht heut zu tage
dann kann man sich ja die Kosten für die Instandhaltung teilen, aber jemanden abzuzocken damit der zu seinen Haus darf... ne nicht verständlich für mich. ansonsten hinkt dein vergleich
@Tenni: Jeder ist sich selbst der Nächste.Ich denke,du würdest in einer ähnlichen Situation auch eher an Geld denken.
@Tenni:
Schon mal was von Netiquette gehört?Bezug zu deiner Antwort.
Wenn jemand die Straße mitnutzt, muss sie trotzdem die Straße instand halten und das kann schon mal ziemlich teuer werden. Du willst doch auch nciht, dass einfach jemand zu dir reinspaziert und deine Sachen mitbenutzt