Zwangsversteigerung, Innen Renovierung kosten?

7 Antworten

Ich denke: Ja, reicht. Es muss nicht heißen, dass das Haus vernachlässigt wurde.

Die Versteigerung kann aus ganz anderen Gründen erfolgen müssen.

Der Gutachter musste für die Innenrenovierung mangels Besichtigung irgendeinen Richtwert zugrundelegen. Also: Mehr oder weniger Totalschaden und Beseitigung durch Fachfirmen. Und dann rechnet er mit X,- Euro/m².

Die in meinen Augen wichtigste Frage: Wieviel kannst Du davon selbst erledigen? Sicher doch Tapezieren und streichen - da lässt sich immens viel sparen. Bodenbeläge? Zum Beispiel Laminat verlegt sich heutzutage fast von selbst. Bleibt am Ende Küche und Bad. In beides kann man nahezu beliebig viel Geld versenken.

Und dann muss es ja auch nicht die teuerste Fachfirma am Ort sein.

Strich drunter: Kann sein, dass Dir von den 30% ein kleines Sümmchen übrig bleibt. Zum Beispiel für den verdienten Urlaub nach der Schinderei und das Fest zum Einzug!

Viel Erfolg!

heurekaforyou  30.04.2021, 21:45
Der Gutachter musste für die Innenrenovierung mangels Besichtigung irgendeinen Richtwert zugrundelegen. Also: Mehr oder weniger Totalschaden und Beseitigung durch Fachfirmen. Und dann rechnet er mit X,- Euro/m².

Kannst du mal beschreiben wie das funktionieren könnte?

Mängel, die nicht gesehen werden können, kann der Gutachter riechen - oder wie?

ntech  30.04.2021, 22:31
@heurekaforyou

Nein, kann er nicht. Er muss, so blöde das klingt, irgenwas schätzen. (offenbar haben ihn ja die derzeitigen Bewohner nicht reingelassen) Um auf der sicheren seite zu sein, wird er annehmen, dass der Innenausbau mehr oder weniger Totalschaden ist. Und dann gibt es Richtwerte, wie teuer das wird. Also irgendein Preis in Euro pro Quadratmeter plus Mehrwertsteuer. Das ist die übliche Praxis.

Deine Beschreibung des Sachverhalts ist für mich nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Der Gutachter hat 30% Wertminderung veranschlagt für innen Renovierung , da er nicht besichtigen konnte.

Meine Frage:

Auf welcher Grundlage will dein Gutachter Renovierungskosten von 30 % des Verkehrswertes bestimmt haben, wenn er die Immobilie nicht einmal betreten hat?

Hier mal ein paar Zahlen:

Angenommen es handelt sich um eine Wohnung mit 100 m² Wohnfläche und der Verkehrswert liegt bei 1,800,- EUR/m².

Dann würden die Renovierungskosten mit 60.000,- EUR bewertet!

Diese Kosten lassen sich einfach auf die tatsächliche Wohnungsgröße umrechnen. Für eine kleine 50 m² große Wohnung würde die Renovierung 30.000,- EUR kosten.

Gut zu wissen:

Vor dem Versteigerungstermin muss das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des Versteigerungsobjekts festsetzen.

Zur Festsetzung des Verkehrswertes wird das Gericht einen Sachverständigen. Dieser wird die Immobilie besichtigen.

Gut zu wissen:

Bei dem jeweiligen Amtsgericht kannst du wichtige Unterlagen einsehen, z.B. das Verkehrswertgutachten.

Das Gericht kann keine Innenbesichtigung ermöglichen; eine Innenbesichtigung kann vielmehr nur der Schuldner (Eigentümer), in manchen Fällen allerdings auch der Gläubiger, ermöglichen.

Du schreibst:

Dh ich habe vermutlich noch Ärger am Hals mit der Räumung, obwohl es da vermutlich nach einer Zwangsversteigerung vereinfachte Möglichkeiten gibt, den Vermieter rauszusetzen?

Gut zu wissen:

Wenn der Schuldner die Wohnung selbst nutzt ist er weder Vermieter noch Mieter.

Nach der Zwangsversteigerung ist er auch nicht mehr Eigentümer!

Du schreibst:

Die Anlage ist extrem gepflegt nur 4 Wohnungen in der Anlage, es ist alles top top in Ordnung und das ganze Haus ist in einen sehr ordentlichen Zustand.

Aufgrund deiner Beschreibung dürfte der Verkehrswert wesentlich höher als 1.800,- EUR/m² liegen.

Meine Frage:

Aus welchem Grund sollte der Schuldner, der seine eigene Wohnung bewohnt vorsetzlich Schäden in dieser Größenordnung verursachen?

Umso geringer der Erlös aus der Zwangsversteigerung, desto höher die Restschuld.

Meine persönliche Meinung ist:

Aufgrund eigener Aussage bist du selbst Eigentümerin mehrerer Immobilien.

Auch der Verfahrensablauf einer Zwangsvollstreckung ist dir nicht fremd.

Vor diesem Hintergrund wundere ich mich über deine mangelhaften Kenntnisse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es keine Messi-Wohnung ist, sollten 30% reichen. Hängt aber vom Baujahr und Wert ab. Wenn in der Wohnung seit 50 Jahren nichts mehr gemacht wurde, kann das knapp werden.

Achtung: die Gutachter-Werte bei Zwangsversteigerungen sind meist sehr hoch angesetzt, da man mit vielen Annahmen arbeiten muss.

Bei der Kündigung nach ZV kommt es darauf an, ob der Schuldner darin wohnt oder die Wohnung vermietet ist. Bei einer Vermietung geht es nur über begründeten Eigenbedarf. Wohnt der Schuldner darin, ist es einfacher, da hier kein Mietverhältnis besteht. Aber auch das kann dauern, wenn er nicht freiwillig auszieht. Das sollte man alles bei seinem Gebot berücksichtigen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 08:06

die Wohnung ist erst 16 Jahre alt

GGImmo  30.04.2021, 14:17
@ToffeeFee50

Dann sollten 30% Abschlag auf jeden Fall reichen. Die teueren Sanierungen, Elektro, Bad etc., entfallen damit. Dann geht es nur um Schönheitsreparaturen

Alter Grundsatz: Kauf bricht kein Mietrecht. Von daher hast du keine besonderen Rechte, einem Mieter zu kündigen.

Aus https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-46-kuendigungsschutz-bei-zwangsversteigerung-der-bluff-mit-%C2%A757a-zwangsversteigerungsgesetz-zvg.htm

"Der Ersteher kann sein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 57 a ZVG gegenüber einem Wohnraummieter nur ausüben, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nach § 573 BGB hat und dies auch in seinem Kündigungsschreiben begründet (Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes vom 21.4.1982 – VIII ARZ 16/81 – veröffentlicht in WuM 82, 178):

“Wer eine Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt, bedarf zur Kündigung eines berechtigten Interesses (zum Beispiel Eigenbedarf) …”."

Wenn du die Wohnung selber nutzen möchtest, dann geht das über den Eigenbedarf.