NK-Abrechnung: Welche Abrechnung bei unterjähriger Ablesung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, der Verwalter macht es sich einfach. Was natürlich zu verstehen ist und wenn man lange dort wohnt auch kein Problem ist.
Doch beim Auszug würde ich nur die Kosten vom Ablesetag im März bis zum letzten Tag der Anmietung zahlen.

verdifan 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 12:31

Danke. Du bist der einzige der mir eine klare Antwort gab und die Frage verstanden hat. Und natürlich die Thematik 😊

bwhoch2  13.12.2021, 12:36
@verdifan

Wenn Du mit dieser Antwort zufrieden bist, weil es Deine Wunschantwort ist, dann ist das ok. Ob Dein Vermieter dann damit zufrieden sein wird, das stellt sich dann noch raus. Viel Glück!

Das hört sich auch für mich wirr an, zwei BK-Abrechnungen in einem Jahr kann es eigentlich nicht geben.

Rüge diese Vorgehensweise.

Es gibt eine, mit allen Kosten und Lasten des Grundstücks aus einem Zeitraum von 12 Monaten. Gab es Nutzerwechsel, wird diese entsprechend aufgeteilt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist doch ganz einfach: Die Jahresabrechnung 2022 wird irgendwann in 2023 erstellt und bis dahin steht fest, wieviel Allgemeinstrom von 1.1.2022 - 4.3.2022 zu welchem Preis angefallen ist und ab dem 4.3.2022 bis zu Deinem Auszug und auch dafür steht dann der Preis fest. Dazu wird der Stromzähler auch an Deinem Auszugstag abgelesen und dann ist das klar.

Selbst, wenn keine Zwischenablesung gemacht wird, ist es bei diesem Posten erlaubt, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln, der auf die Zeit entfällt, in der Du noch in der Wohnung gewohnt hast.

verdifan 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 12:28

Sorry, aber du scheinst die frage nich verstanden zu haben. trotzdem danke. Und nebenbei: der Allgemeinstromzähler wird nicht zwischenabgelesen.

bwhoch2  13.12.2021, 12:36
@verdifan

Ich denke schon, dass ich die Frage richtig verstanden habe, aber vermutlich Dir nicht Deine Wunschantwort gegeben habe. Aber dafür ist jemand anders zuständig.

albatros  12.12.2021, 12:30

Bei Allgemeinstrom gibt es keine Zwischenablesung. Vielmehr wird der Jahresverbrauch zeitanteilig und verm. nach WE oder WF umgelegt.

bwhoch2  12.12.2021, 13:21
@albatros

Doch, die gibt es schon, wenn man sie macht. Wo ist das Problem? Ich hatte jedenfalls noch nie ein Problem damit, zusammen mit den ausziehenden Mietern einfach den Zähler abzulesen und den Stand in das Übergabeprotokoll einzutragen.

albatros  12.12.2021, 13:50
@bwhoch2

Ich kenne keinen Vermieter eines Mehfamilienhauses der für Allgemeinstrom eine Zwischenablesung bei Mieterwechsel tätigt.

bwhoch2  12.12.2021, 13:55
@albatros

Muss man nicht, aber ich mache das. Kein Problem damit.