NK-Abrechnung: Welche Abrechnung bei unterjähriger Ablesung?
Hallo und einen frohen Advent!
Es geht mir um den Allgemeinstrom.
Dieser wird bei uns im März abgelesen. Also vom z.B. 04.03. bis 05.03.
Die klassischen BK werden hingegen vom 01.01. bis 31.12. gezahlt.
Heizung und Wasser laufen separat und spielen bei dieser Frage keine Rolle.
Unser Verwalter erstellt im März die Abrechnung. Er nimmt die Stromkosten und verteilt sie komplett auf das vergangene Jahr.
Nun meine Frage:
Wenn ich Ende Juli ausziehe:
Welche Kosten darf der Verwalter auf mich umlegen? Die vom März bis Ende Juli oder von Januar bis Juli? Nochmals, die Frage betrifft nur den Posten Allgemeinstrom!
Danke für Eure Antwort.
3 Antworten
Ich denke, der Verwalter macht es sich einfach. Was natürlich zu verstehen ist und wenn man lange dort wohnt auch kein Problem ist.
Doch beim Auszug würde ich nur die Kosten vom Ablesetag im März bis zum letzten Tag der Anmietung zahlen.
Wenn Du mit dieser Antwort zufrieden bist, weil es Deine Wunschantwort ist, dann ist das ok. Ob Dein Vermieter dann damit zufrieden sein wird, das stellt sich dann noch raus. Viel Glück!
Das hört sich auch für mich wirr an, zwei BK-Abrechnungen in einem Jahr kann es eigentlich nicht geben.
Rüge diese Vorgehensweise.
Es gibt eine, mit allen Kosten und Lasten des Grundstücks aus einem Zeitraum von 12 Monaten. Gab es Nutzerwechsel, wird diese entsprechend aufgeteilt.
Ist doch ganz einfach: Die Jahresabrechnung 2022 wird irgendwann in 2023 erstellt und bis dahin steht fest, wieviel Allgemeinstrom von 1.1.2022 - 4.3.2022 zu welchem Preis angefallen ist und ab dem 4.3.2022 bis zu Deinem Auszug und auch dafür steht dann der Preis fest. Dazu wird der Stromzähler auch an Deinem Auszugstag abgelesen und dann ist das klar.
Selbst, wenn keine Zwischenablesung gemacht wird, ist es bei diesem Posten erlaubt, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln, der auf die Zeit entfällt, in der Du noch in der Wohnung gewohnt hast.
Sorry, aber du scheinst die frage nich verstanden zu haben. trotzdem danke. Und nebenbei: der Allgemeinstromzähler wird nicht zwischenabgelesen.
Ich denke schon, dass ich die Frage richtig verstanden habe, aber vermutlich Dir nicht Deine Wunschantwort gegeben habe. Aber dafür ist jemand anders zuständig.
Bei Allgemeinstrom gibt es keine Zwischenablesung. Vielmehr wird der Jahresverbrauch zeitanteilig und verm. nach WE oder WF umgelegt.
Doch, die gibt es schon, wenn man sie macht. Wo ist das Problem? Ich hatte jedenfalls noch nie ein Problem damit, zusammen mit den ausziehenden Mietern einfach den Zähler abzulesen und den Stand in das Übergabeprotokoll einzutragen.
Ich kenne keinen Vermieter eines Mehfamilienhauses der für Allgemeinstrom eine Zwischenablesung bei Mieterwechsel tätigt.
Muss man nicht, aber ich mache das. Kein Problem damit.
Danke. Du bist der einzige der mir eine klare Antwort gab und die Frage verstanden hat. Und natürlich die Thematik 😊