Jährliche Wartungskosten-Mieterumwälzung Heizung & Schornsteinfeger-anteilig
Hallo, bin im Oktober 2011 in ein Mietshaus gezogen, die Jährliche Wartung von Heizung & Kamin sind immer Ende des Jahres, ich weiß, das es umgewälz wird auf den Mieter, und das ist auch nicht mein Problem, mir geht es jetzt nur um die Umwälzung für 2011, da ich ja erst im Oktober eingezogen bin, sollte ich das dann doch nur anteilig (3 Monate bzw. den 3.Teil) dieser Wartungskosten zahlen müssen, oder nicht? Ich meine 2012 wohne ich ja das ganze jahr, da ist ja alles klar, aber muss ich die Wartung für 2011 komplett zahlen, obwohl ich grad mal 3 Monate dieses Jahres dort gewohnt habe? Find nix im I-Net darüber...freu mich auf hilfreiche Antworten. Grüßle
6 Antworten
Die Wartungskosten dürfen nur antelig zur Wohndauer berechnet werden. Also Jahreskosten anteilig, geteilt durch 12 mal 3.
sollte ich das dann doch nur anteilig (3 Monate bzw. den 3.Teil) dieser Wartungskosten zahlen müssen, oder nicht?
Richtig.
Ebenso zahlst Du diese kosten anteilig für die alte Wohnung. Egal wann diese Arbeiten stattfinden.
Die Betriebskosten werden addiert und dann Dir dann anteilig für 3 Monate berechnet
Ich denke , dass die Umlage bei dir nur für diese 3 Monate gemacht werden kann. Für die übrigen 9 Monate sollte der Vormieter bezahlen.
Bei sämtlichen Betriebskosten zahlst Du anteilig lediglich für die 3 Monate, also Oktober bis Dezember 2011.
für 3 Mo. den vierten Teil