Jährliche Wartungskosten-Mieterumwälzung Heizung & Schornsteinfeger-anteilig

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Die Wartungskosten dürfen nur antelig zur Wohndauer berechnet werden. Also Jahreskosten anteilig, geteilt durch 12 mal 3.

sollte ich das dann doch nur anteilig (3 Monate bzw. den 3.Teil) dieser Wartungskosten zahlen müssen, oder nicht?

Richtig.

Ebenso zahlst Du diese kosten anteilig für die alte Wohnung. Egal wann diese Arbeiten stattfinden.

hell11  28.01.2012, 12:16

für 3 Mo. den vierten Teil

anitari  28.01.2012, 12:23
@hell11

für 3 Mo. den vierten Teil

rischtisch

Die Betriebskosten werden addiert und dann Dir dann anteilig für 3 Monate berechnet

Ich denke , dass die Umlage bei dir nur für diese 3 Monate gemacht werden kann. Für die übrigen 9 Monate sollte der Vormieter bezahlen.

Bei sämtlichen Betriebskosten zahlst Du anteilig lediglich für die 3 Monate, also Oktober bis Dezember 2011.