Ist Vermieter rechtlich dazu verpflichtet, mich über Handwerker zu informieren?
Zunächst die Gesamtsituation:
Bei meiner Wohnung gab es einen Wasserschaden durch ein undichtes Rohr in der Wand und ich habe mit meinem Vermieter ausgemacht, dass die Handwerker jederzeit in die Wohnung dürfen, auch wenn ich nicht da bin. Ich habe ihm entsprechend den Wohnungsschlüssel gegeben. Die einzige Bedingung war, dass der Vermieter die Handwerker vorher ankündigt.
Das hat er jetzt zweimal in Folge NICHT getan. Im Gegenteil. Die Klempner klingelten um 08:00 an meinem ersten Urlaubstag mich mit nem üblen Kater aus dem Bett raus. Die Reaktion des Vermieters: Geh halt früher ins Bett. Ich habe an dieser Stelle die Diskussion abgebrochen mit dem Vermerk, das nächste Mal doch bitte anzurufen.
Als wäre das an Dreistigkeit nicht zu übertreffen kommt am nächsten Tag unangekündigt der Fließenleger.
Nun zu meiner Frage: Kann ich meinen Vermieter rechtlich dazu zwingen, mich vorher über kommende Handwerker zu informieren oder ihn im Nachhinein rechtlich dazu belangen?
7 Antworten
Was rechtlich erlaubt, bzw. gefordert ist, entspricht zur Zeit nicht der Realität.
Jeder halbwegs gute Handwerker hat Aufträge ohne Ende und weiß nicht, wo er zuerst hinfassen soll. Dazu kommen Abstimmungsschwierigkeiten auf jeder Baustelle. So ist es ganz normal, dass ein Handwerker plötzlich an einer Baustelle nicht weiter machen kann, die er eigentlich für einen bestimmten Tag fest eingeplant hatte. Oder er muss ein paar Stunden Verzögerung hinnehmen.
Das wiederum gibt ihm die Möglichkeit, kleinere Aufträge unerwartet und für ihn genauso unvorhersehbar, wie für den Vermieter und für Dich, einfach mal dazwischen zu schieben.
Kommt man jetzt mit Recht und Gesetz und Paragraph und schickt ihn womöglich wieder weg mit dem Hinweis, er möge sich wenigstens ein paar Tage vorher anmelden, bekommt man ihn so schnell nicht wieder zu Gesicht, wenn überhaupt.
Ganz konkret zu Deiner Frage:
Natürlich könntest Du den Vermieter dazu zwingen, dass er Handwerkerbesuche rechtzeitig vorher ankündigt. Es kommt eben keiner in die Wohnung, wenn der Vermieter das nicht mach. Hinterher kannst Du ihn nicht belangen.
Aber, was ist die Folge: Der Vermieter kann derzeit mit keinem Handwerker einen Vertrag machen, der diesen auf einen bestimmten Zeitpunkt, geschweige denn überhaupt an etwas bindet. Noch dazu für relativ kleine Aufträge.
Somit hat der Vermieter es nicht in der Hand, wenn sich der Handwerker ankündigt, dass er dann auch tatsächlich kommt. Folge sind Terminverschiebungen ohne, dass sich der Vermieter wirklich dagegen wehren kann.
Wird somit ein Mangel nicht behoben, kann der Mieter die Miete mindern, was aber das Problem auch nicht löst. Für den Vermieter wird das ganze nur elend viel teurer, was er im Grunde wiederum nur durch eine entsprechend höhere Miete wenigstens teilweise wieder kompensiert bekommt.
Das ist derzeit Realität und bestimmt ist es im Sinne aller Beteiligten, wenn man Handwerkern die Flexibilität läßt, dass sie einfach mal kommen können, wenn es gerade zwischen rein passt. Dann geht auch was voran und Streit wird weitest gehend vermieden.
Die Klempner wußten nicht, dass Du Urlaub hast und auch von Deiner Mieze wußten sie nichts. Letztendlich wußte der Vermieter auch nicht, dass der Fliesenleger so plötzlich kurzfristig Zeit hat.
Sei einfach froh, dass innerhalb ganz kurzer Zeit der Schaden hoffentlich gut behoben wurde. Gräme Dich nicht, dass Du deswegen Dein Urlaub beeinträchtigt wurde. Ist schon wieder vorbei und andernfalls hättest Du Dich vielleicht monatelang ärgern müssen über die ewige Baustelle, die nie fertig wird. Dein Vermieter tat, was er in der derzeitigen Situation tun konnte.
Übrigens hatten wir gerade einen Spengler da, der dringend notwendige Blecharbeiten durchführte. Es war eigentlich vereinbart für letzten Herbst, dann für irgendwann im Januar und jetzt im Juli ist es endlich gemacht. Ganz plötzlich übrigens fand er ein Loch dafür und er wurde von uns auch früher immer sehr gut behandelt.
Irgendwann dazwischen schieben??? Was sonst! Kriegt man einen Handwerker zu fassen, sollte man vor ihm auf die Knie fallen, dem Herrgott danken und ihn seine Arbeit in Ruhe machen lassen. Bloß nicht stören oder unterbrechen.
Das dachte ich mir auch :-)) Besonders morgen schon irgendwann dazwischen schieben...........
Der Besuch muss vorher angekündigt sein, sonst kannst Du ihn wegschicken.
Der Mieter kann eine Ankündigung in der Regel von drei bis vier Werktagen vorher erwarten.
Nein, in dem Fall kannst du das nicht, du hast ihm den Auftrag gegeben, dass der Schaden repariert wird, auch wenn du nicht da bist. Und der Vermieter kann nicht immer wissen, ob du zuhause bist oder nicht.
Klar kann er das nicht wissen. Deswegen soll er mich ja vorher informieren, bevor da Handwerker in meine Wohnung reinmarschieren… Er hat ja meine Handynummer.
Dann nimm die Schlüssel zurück und steh eben selbst für Terminabsprachen mit den Handwerkern zur Verfügung. Dann musst du aber auch zu den Terminen anwesend sein.
Nunja, du hast selber gesagt sie können kommen wann sie wollen und ihm die Schlüsselgewalt überlassen. Das einzige, was du tun kannst ist ihm den Schlüssel wieder abnehmen, dann müssen sich die Handwerker zur Terminabsprache mit dir in Verbindung setzen.
Nein, du kannst ihn also nicht zwingen dich zu informieren.
Doch, wenn der Vermieter den Schlüssel zurückgeben muss, ist er gezwungen, den Mieter vorher zu informieren - hast du ja selbst geschrieben.
Ja sicher. Lies mal richtig. Momentan kann er ihn nicht dazu zwingen. Er hat ja den Schlüssel abgegeben. Genau das schrieb ich doch.
Oft weiß der Vermieter selber nicht, wann die Handwerker auftauchen.
Alleine schon die Tatsache dass der Handwerker geklingelt hat, obwohl ein Schlüssel vorhanden wäre, zeigt an, dass der Vermieter auch nicht wusste, dass der Handwerker morgens um 8:00 schon arbeitswillig war.
Hätte da noch ein Beispiel: Bei uns ist ein Abflussrohr altersbedingt undicht. Haus - und Hofhandwerker angerufen......... " Ich hätte den nächsten Termin Mitte Oktober........... oder ich schieb sie morgen irgendwann dazwischen, im Laufe des Tages....."
Tja........was sollte ich tun? :-)