Stromausfall durch Fahrlässigkeit des Vermieters?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist in Deinem Interesse die Hausratversicherung- soweit vorhanden und Ursache versichert - Zu nutzen. Die Hausratversicherung zahlt Neuwert und holt sich ggf. den Schaden heim Verursacher zurück.

Der Verursacher ist nur zur Zahlung des Zeitwertes verpflichtet.

Allgemein zahlt aber der Verursacher.

Minihawk 
Beitragsersteller
 22.11.2018, 15:31

Danke, die erste brauchbare Antwort. Ich habe keine Hausrat, aber die möglicherweise betroffenen Geräte sind wenige Wochen alt.

NamenSindSchwer  22.11.2018, 15:36
@Minihawk
Ich habe keine Hausrat

Das sind auf jeden Fall 50-100€ im Jahr an der falschen Ecke gespart und das solltest du dringend ändern. Was wenn denn mal wirklich ein größerer Schaden eintritt?

Aber falls dich das tröstet: Dass eine Hausratversicherung hier regulieren würde ist anhand der bisherigen Informationen ohnehin mehr als zweifelhaft.

FordPrefect  22.11.2018, 15:52
@Minihawk
Ich habe keine Hausrat

Tja, mal wieder am falschen Ende gespart. Ansonsten siehe Kommentar von @NamenSindSchwer.

ProVersi  22.11.2018, 15:52
@NamenSindSchwer

Man glaubt es mal wieder nicht...! *Kopfschüttel*

In meinem Fall haben die Handwerker das Volllaufen des Kellers nicht zum Anlass genommen, die Mieter in Keenntniss zu setzen, haben es dazu kommen lassen, dass der Netzbetreiber den Strom für das ganze Hochhaus abgestellt hat aus Sicherheitsgründen.

Was soll das für eine Beschreibung sein?

Wasserschaden im Keller? Worüber sollten die Mieter in Kenntnis gesetzt werden? Woher wusste der Betreiber vom Wasser? Wie lange dauerte das alles? War das Abstellen nicht einfach nur eine notwendige Sofortmaßnahme aus Sicherheitsgründen?

Was ist überhaupt für ein Schaden an Geräten entstanden? Dass die bei Überspannung/Kurzschluss kaputt gehen können ist eine Sache, aber wenn der Strom abgestellt wird?

Wenn denn deine Hausratversicherung derartige Schäden versichert (was ich stark bezweifle...) dann solltest du dich an diese wenden.

Ob hier Handwerker oder Vermieter haften ist, insbesondere anhand der wenig aufschlussreichen Schilderung, nur schwer zu beurteilen.

Schadensersatz wird übrigens immer nur zum Zeitwert geleistet, besonders bei elektrischen Geräten sinkt dieser sehr schnell und stark.

Minihawk 
Beitragsersteller
 22.11.2018, 15:22

ich weiß ja nicht, aber meine Schilderung ist ausführlich genug, um zu schildern, dass eine Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt. Wenn Du es erlebt hättest, wie der Strom weggegangen ist (mehrere Sekunden flackern und langsam), so würdest Du verstehen, warum ich um meine Geräte bange, zwei Computer liefen, ein 3D-Drucker wurde während des Drucks ausgeschaltet. Ob Geräte Schaden genommen haben kann man erst testen, wenn der Strom wiederkommt, und es kann sein, dass dies erst Morgen oder in Tagen der Fall ist, weil die Einspeisung getrocknet werden muss.

NamenSindSchwer  22.11.2018, 15:23
@Minihawk
ich weiß ja nicht, aber meine Schilderung ist ausführlich genug, um zu schildern, dass eine Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt.

Nein, weil keiner weiß was überhaupt passiert ist...

Aber du kannst gerne Schadensersatz vom VM verlangen und zur Not klagen.

FordPrefect  22.11.2018, 16:00
@Minihawk
aber meine Schilderung ist ausführlich genug,

Nein.

Was ist passiert, in welcher Reihenfolge, was haben die Arbeiter des VM damit zu tun und inwiefern ist eine Stromabschaltung des Netzbetreibers diesbezüglich relevant?

Wenn Du es erlebt hättest, wie der Strom weggegangen ist

Das passiert doch überall mal. Ob das nun das Gebäude oder nur die Wohneinheit (Sicherung) betrifft, ist doch primär erstmal egal.

so würdest Du verstehen, warum ich um meine Geräte bange,

Nein.

zwei Computer liefen, ein 3D-Drucker wurde während des Drucks ausgeschaltet.

Wenn du diese Teile ohne USV betreibst, dein Risiko.

es kann sein, dass dies erst Morgen oder in Tagen der Fall ist

Das ist eher ein Grund zu einer Mietminderung, denn zu einem HP-Schaden.

Minihawk 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 22:46
@FordPrefect

OK, Du bist also nicht in der Lage, einem Text zu folgen. gehe in die Schule und lerne das bitte.

FordPrefect  28.11.2018, 13:48
@Minihawk

Gnothi seauton.

Wie du den anderen (nicht nur meinen) Kommentaren entnehmen könntest (gesetzt den Fall, du würdest selbige lesen), ist aus deinem konfusen Wirrwarr nicht zu entnehmen, wer nun was wann und vor allem warum zu verantworten haben soll.

Aber natürlich sind immer alle anderen Schuld.

Schönes Leben noch.

*plonk*

Entweder trägt Die Firma der Handwerker die kosten oder die Versicherung des Vermieters (Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung) je nachdem wer Schuld hat.Ich weiss ja nicht den genauen Sachverhalt.

NamenSindSchwer  22.11.2018, 15:56
oder die Versicherung des Vermieters (Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung)

Ohje...

Keine der beiden Versicherungen hat auch nur Ansatzweise irgendetwas mit dem Schaden am Hausrat des Mieters zu tun.

Sprichst du von Überspannungsschäden an el. Geräten die nicht durch Blitzschlag entstanden sind, dann ist in den meisten Fällen der Hausratversicherer außen vor!

Deinen Vermieter in die Haftung zu nehmen, halte ich für problematisch - wo ist denn sein Verschulden, welches eine Haftung nach BGB §823 auslösen würde? Und Gefährdungshaftung ist hier nicht minder kompliziert geltend zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Minihawk 
Beitragsersteller
 25.11.2018, 12:35

Es waren halt Handwerker des Vermieters da, seit Tagen, es wurde eine Wohnung getrocknet. Die Handwerker hatten Probleme, sich auf Grund von sprachlichen Problemen untereinander zu unterhalten. Irgendwas mit "viel Wasser fließt" und in schlechtestem Deutsch. Am nächsten Tag wurde vom Netzbetreiber der Strom abgestellt, seit dem sind wohl die Handwerker ohne sprachliche Differenzen und höherem Gehalt vor Ort...

FordPrefect  22.11.2018, 16:03

Jupp. Nur wenn der Wasserschaden ursächlich auf ein Verschulden eines Dritten zurückzuführen wäre, könnte man wohl dessen Betriebs-HP in Haftung nehmen. Ansonsten ist das Lebensrisiko.

Wenn durch unsachgemäße Arbeiten des Vermieters ein Stromausfall hervorgerufen wird,

Aha. Der VM hat also vorsätzlich für einen Stromausfall gesorgt?

In meinem Fall haben die Handwerker

Also nicht der VM.

das Volllaufen des Kellers nicht zum Anlass genommen, die Mieter in Keenntniss zu setzen,

Wenn es einen Wasserschaden gibt, ist neben der Einleitung von Sofortmaßnahmen (ggfs. Feuerwehr) zunächst die HV zu kontaktieren, die veranlasst dann das Weitere.

haben es dazu kommen lassen, dass der Netzbetreiber den Strom für das ganze Hochhaus abgestellt hat aus Sicherheitsgründen.

Aha.

Wenn der Netzbetreiber hezwungenermaßen den Strom abschaltet, weil Wasser im HVT steht bzw. es Gefahr gibt, dass es zu Stromschlägen im überfluteten Berech kommt, was soll der denn sonst tun?

Ein Mitarbeiter meinte, die Hausrat müsse zahlen,

Was für ein Mtarbeiter und worauf bezog er sich?

ich halte das für unwahr bei den gegebenen Tatsachen unsachgemäßer Arbeiten.

Der in den Kellerabteilen lagernde Hausrat (sic!) der Mieter ist im Rahmen der HR-Versicherungen der Mieter mitversichert. Ob hier ein Regress aufgrund grober Fahrlässigkeit bze. Haftung eines Dritten in Frage kommt, geht aus der Frage nicht hervor und ist daher auch nicht zu beantworten.

Hilfreich wäre es, würde man den Vorgang vielleicht mal im Sachzusammenhang schildern, und nicht bruchstückhaft mit eigenen Einschätzungen versehen in ein paar Nebensätzen hinwerfen.

Minihawk 
Beitragsersteller
 22.11.2018, 15:28

hallo, geht es noch? Was ist zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit der große Unterschied? Und wo habe ich das Wort Vorsatz benutzt? Es geht um einen seit Tagen von Handwerkern des Vermieters bearbeiteten Wasserschaden, der jetzt zur Zwangsabschaltung eines Hochhauses mit ca. 70 Mietparteien geführt hat. Das geht aus der Frage auch eindeutig hervor. Die Handwerker tragen die Kluft des Vermieters und reisen in Lkws des Vermieters. Die Frage ist ganz einfach: Zahlt bei Fahrlässigkeit der Verursacher?

NamenSindSchwer  22.11.2018, 15:34
@Minihawk
Die Frage ist ganz einfach: Zahlt bei Fahrlässigkeit der Verursacher?

Die Antwort ist auch ganz einfach: Natürlich.

Ob hier aber tatsächlich jemand haftet ist eine GANZ andere Frage...

FordPrefect  22.11.2018, 15:51
@Minihawk
hallo, geht es noch?

Ja, danke der Nachfrage.

Was ist zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit der große Unterschied?

Nun, das eine ist Vorsatz, das andere Fahrlässigkeit. Die Frage wäre noch einigermaßen verständlich, würde man nach den Gemeinsamkeiten fragen. Egal.

Und wo habe ich das Wort Vorsatz benutzt?

Ironiedetektor defekt?

Es geht um einen seit Tagen von Handwerkern des Vermieters bearbeiteten Wasserschaden,

Davon steht im Text nur leider nichts.

der jetzt zur Zwangsabschaltung eines Hochhauses mit ca. 70 Mietparteien geführt hat.

Wo hier der Kausalzusammenhang sein soll, erschließt sich auch nirgends.

Das geht aus der Frage auch eindeutig hervor.

Nein. Oder du liest parallel noch in einem anderen Forum.

Die Handwerker tragen die Kluft des Vermieters und reisen in Lkws des Vermieters.

Gut für sie. Und?

Die Frage ist ganz einfach: Zahlt bei Fahrlässigkeit der Verursacher?

Einfache Antwort auf *diese* Frage: Ja.

Inwieweit dir das aber in Bezug auf dein im OP geäußertes Problem nun helfen soll, weiß auch niemand. Denn nirgends geht aus deinen bislang eingestellten Texten hervor, wer nun wann was verursacht haben soll. Daher nochmal - um mich selbst zu zitieren:

"Hilfreich wäre es, würde man den Vorgang vielleicht mal im Sachzusammenhang schildern"

FordPrefect  22.11.2018, 15:54
@NamenSindSchwer
Ob hier aber tatsächlich jemand haftet ist eine GANZ andere Frage...

So schaut´s aus.