Fensterglas kaputt in Mietwohnung?


26.02.2022, 08:46

Der Mieter will den Schaden begleichen. Wer aber entscheidet darüber, welcher Handwerker kommt ... usw .... ob ausgetauscht oder erneuert wird ....

7 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Wer den Schaden repariert entscheidet allein der Vermieter.

Der Mieter "darf", wenn er den Schaden zu verschulden hat, nur die Kosten tragen.

Allerdings nur die Reparaturkosten. Das wäre in deinem Fall die Kosten für eine neu Fensterscheibe, nicht für ein komplett neues Fenster.

Der Vermieter regelt was zu tun ist, er entscheidet und Du oder Deine Versicherung bezahlt.

Der Mieter sollte dies dem Vermieter mitteilen, seiner Haftpflichtversicherung melden, einen Glaser suchen, die Scheibe erneuern lassen und die Rechnung der Versicherung nachreichen.

Der Vermieter hat ansonsten damit nichts zu tun

amormutuus 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 08:40

Die Versicherung bezahlt nicht, es gibt keine Glasversicherung.

Wie sieht es dann aus?

kugel  26.02.2022, 08:41
@amormutuus

Dann zahlst du aus eigener Tasche

Krawallbotz  26.02.2022, 08:41
@amormutuus

Dann hat der Mieter Pech gehabt und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen

Topses  26.02.2022, 08:41
@amormutuus

Dann zahlst du es selber.

amormutuus 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 08:43
@Krawallbotz

Ja, das hat der Mieter vor. Und was, wenn der Vermieter den Handwerker bestellen will?

amormutuus 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 08:43
@kugel

Ja, das hat der Mieter vor. Und was, wenn der Vermieter den Handwerker bestellen will?

Krawallbotz  26.02.2022, 08:46
@amormutuus

Dann macht der Vermieter das - der Mieter zahlt dann.

Viele Hausbesitzer haben bevorzugte Firmen in der Hinterhand, mit denen sie schon gearbeitet und mit denen sie zufrieden waren.

amormutuus 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 08:56
@Krawallbotz

Klar, so ist es üblich. Aber wie es rechtlich geregelt ist, weißt du nicht ganz genau, oder?

Krawallbotz  26.02.2022, 08:58
@amormutuus

Nein, darüber gibt es kein Gesetz- nicht alles zwischenmenschliche muss unbedingt im Gesetzbuch niedergeschrieben werden.

Was geregelt ist, ist, dass du für die finanzielle Schadesregulierung zuständig bist.

Wer den Glaser bestellt, kann im Gespräch mit dem Vermieter geklärt werden.

Dem Vermieter melden und ihm sagen, dass du dich darum kümmern wirst (und natürlich die Kosten trägst)

Ein Scheibentausch ist kein Hexenwerk und von jedem Glaser vor Ort durchführbar.

Ruf beim örtlichen Glaser/Fensterbauer an und schildere dein Problem.

Die Mitarbeiter kommen, messen die Scheibe aus, bestellen diese und kommen dann wieder und welxhseln das Glas vor Ort aus.

amormutuus 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 08:41

So würde es der Mieter am liebsten machen. Aber ist dies erlaubt so oder kann der Vermieter da dagegen sein?

kugel  26.02.2022, 08:42
@amormutuus

Sprich mit deinem Vermieter. Den Schaden musst du ohnehin melden

nur der Vermieter regelt dies