Bin Mieter - Rohrbruch - Handwerker kommen
Hallo Community,
Heute morgen klopfte der Hausmeister unsers Hauses an meiner Türe (2.OG). Er fragte mich, ob ich irgendwelche Veränderungen an den Wasserleitungen in der Küche vorgenommen habe. Ich sagte ihm, dass ich bis auf das Anschließen des Spülbeckens und der Spülmaschine keine Veränderungen vorgenommen habe. Auf meine Frage, wieso er das wissen wolle sagte er, dass es wohl eine Etage unter mir einen Rohrbruch gegeben hat und er sich davon überzeugen wollte, dass ich keine Veränderungen vorgenommen habe. Danach wollte er die Küche sehen, welche ich ihm gezeigt habe. Konnte aber selbst nichts feststellen. Jetzt sagte er mir, dass morgen wohl Handwerker kommen und ich mich drauf einstellen soll, das die Küche auseinander gebaut und die Wand aufgerissen werden muss. Meine frage ist jetzt, worauf ich achten muss. Welche Rechte habe ich in diesem Fall? Habe echt keine Lust, dass die mir die Küche auseinander nehmen und ich die wieder zusammen bauen darf. Oder die mir die Wand aufreißen und nicht wieder alles so hinterlassen, wie sie es vorgefunden haben. Der Vermieter und der Hausmeister sind auch ziemlich abgewichst, könnte ihnen sogar zutrauen, dass sie versuchen, mir den Rohrbruch in die Schuhe zu schieben. Hat jemand paar rechtliche Infos oder Seiten zum durchlesen für mich? Vielen Dank im voraus.
6 Antworten
In dem Fall hast du keine Rechte und musst auch Zugang gewähren lassen.
Unter anderem wenn sie dir die Küche auseinander nehmen und die Wand aufklopfen müssen, ist auch der Vermieter anschließend verpflichtet den Schaden wieder zu beheben. Das heißt in den Ursprung wieder zurück zu bringen.Und das geht auf seine Kosten.
Du darfst nur nicht den Fehler machen bei den Handwerken etwas zu unterschreiben.
Und genau! Fotos machen.
also ich würde das nicht machen.
Oder gegen zeichnen nur im Auftrag!
Wenn Sie nun den Brief nur mit Ihrem Namen unterschreiben und nicht darauf hinweisen, dass Sie im Auftrag handeln, könnten Sie auch inhaltlich für den Brief verantwortlich gemacht werden. Dies könnte für Sie unangenehme Folgen, insbesondere haftungsrechtlicher Art, haben.
http://www.helpster.de/im-auftrag-unterschreiben-das-sollten-sie-unbedingt-beachten_70211
Und Fotos machen. Viele Fotos. Von vorher. und Nachher. Und wenn du zu dem Zeitpunkt, wenn die Handwerker kommen zuhause bist, dann genier dich nicht ihnen auf die Finger zu schauen. Wenn du schon solche Bedenken hast, dann kannst du da ruhig penetrant aufdringlich sein und jeden Handschlag überwachen. Die Handwerker werden dich zwar hassen. Aber das ist immernoch besser als im Nachgang ungerechtfertigte Forderungen ins Haus geflattert zu kriegen.
Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt sagte er mir, dass morgen wohl Handwerker kommen und ich mich drauf einstellen soll, das die Küche auseinander gebaut und die Wand aufgerissen werden muss. Meine frage ist jetzt, worauf ich achten muss. Welche Rechte habe ich in diesem Fall? Habe echt keine Lust, dass die mir die Küche auseinander nehmen und ich die wieder zusammen bauen darf. Oder die mir die Wand aufreißen und nicht wieder alles so hinterlassen, wie sie es vorgefunden haben.
Erst mal hast Du eine Duldungspflicht.
Wenn der Schaden nicht durch Dich verursacht wurde, hat der Vermieter die Pflicht, den ürsprünglichen Zustand wiederherstzustellen
Der Vermieter und der Hausmeister sind auch ziemlich abgewichst, könnte ihnen sogar zutrauen, dass sie versuchen, mir den Rohrbruch in die Schuhe zu schieben.
Was dann erst man bewiesen werden müsste.
Und wenn es ein Protokoll darüber ist, welche arbeiten gemcht wurden? Oder wirklich NICHTS unterschreiben?
Nach Möglichkeit nicht, soll der Hausmeister kommen und unterschreiben.
MfG
Johnny
Du hast die Pflicht, das zu dulden, und das Recht, das hinterher alles exakt so ist wie vorher, ohne dass für Dich Arbeit oder Kosten entstanden sind...
Danke für die schnelle Antwort.
wer was auf/abreißt hat auch dafür zu sorgen dies wieder in dem "Originalzustand" wieder herzurichten, ohne das du da ein Finanziellen Schaden dadurch hast, außer, dir trifft eine Mitschuld an den verursachten Schaden
Wirklich nichts unterschreiben? Und wenn es ein Protokoll darüber ist, welche arbeiten gemcht wurden? Oder wirklich NICHTS unterschreiben?