Vermieter schnüffelt ständig in meiner Wohnung

16 Antworten

Dein Vermieter darf auf keinen Fall ohne Vorankündigung in deine Wohnung. Übrigens auch nicht MIT Vorankündigung wenn du das nicht möchtest. Du darfst das Schloss austauschen. Du musst nur bei Auszug das alte Schloss wieder einbauen.

imager761  08.12.2011, 07:31

Übrigens auch nicht MIT Vorankündigung wenn du das nicht möchtest.

Falsch - s. meine Anmerkung unten :O

G imager761

Silvermum  08.12.2011, 07:56
@imager761

Ist aber ziemlich schwierig. Hab auch eine Wohnung die ich vermiete. Wenn ich da rein will ist das ein ewiges Gezeter. Auch MIT Vorankündigung!!!! Ich darf nicht rein wenn der Mieter nicht da ist! Auch wenn ich das genaue Datum angebe.

turalo  08.12.2011, 08:44
@Silvermum

Ein Blick in das Gesetzt vermeidet Geschwätz: Der VM kann sein Hausrecht bei sachlichem Grund jederzeit wahrnehmen

Das hat nie jemand bestritten. Aber ohne Grund, ohne "Gefahr im Verzug" durch Wasser oder Strom oder Feuer darf er es eben nicht.

Ich bin Hausverwalter und Eigentümer, von daher kenne ich mich etwas aus.

Astroprofiler  08.12.2011, 07:22

Doch mit vorankündigung bei Verdacht auf Schäden. Ist gesetzlich geregelt, aber nicht nach Lust und Laune.

imager761  08.12.2011, 07:39
@Astroprofiler

@ turalo, Astroprofiler:

Ein Blick in das Gesetzt vermeidet Geschwätz: Der VM kann sein Hausrecht bei sachlichem Grund jederzeit wahrnehmen (§ 809, BGB:’ Wer gegen den Besitzer einer Sache (hier: Mieter) einen Anspruch in Ansehung der Sache hat, oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.’)

Hier die Regeln, was es darf - und was nicht:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf

G imager761

turalo  08.12.2011, 07:19

Einmal pro Jahr darf der Vermieter seine Wohnungen kontrollieren. Dazu macht er 14 Tage im Voraus einen Termin, dem stattgegeben werden muß.

wenn du es beweisen kannst einfach anzeigen

der heizkeller befindet sich bestimmt nicht in deiner wohnung.es sei denn du wohnst im heizkeller.der heizkeller darf nicht verschlossen sein bzw. muss immer zugänglich sein.

eine Kellerwohnung die nicht abgetrennt vom allegmeinen Heizraum ist, ist sowieso als Wohnraum nicht zulässsig!

ja, daß darfst du, tausche es aus und er muß seine besuche ankündigen