Was tun, wenn Reparaturen nicht durchgeführt werden?
Hallo zusammen,
in unserer Wohnung haben einige Fenster einen Sprung. Dies wurde beim Einzug (Mitte Oktober) auch auf dem Protokoll vermekt, und direkt darauf hin wurde ein Handwerker beauftragt, der die Fenster ausgemessen und bestellt hat.
Dieser Handwerker lässt sich allerdings kaum erreichen, und seit fast einem Monat sagt er immer, wenn man ihn dann erreicht, dass er zurückruft um einen Termin zum einbauen zu vereinbaren.
Die Hausverwaltung sagt immer, sie hätte damit nichts zu tun, da es Vermietersache ist, aber der Vermieter lässt sich nur über die Verwaltung erreichen, also übt niemand Druck auf den Handwerker auf und es verzögert sich immer weiter.
Durch die undichten Fenster haben wir im Winter Wärme verloren, und es ist für uns auch optisch unangenehm immer Risse im Fenster zu haben.
Welche Möglichkeiten oder rechtliche Schritte gibt es, Druck auszuüben, dass die Reparaturen endlich durchgeführt werden?
Vielen Dank im Vorraus.
4 Antworten
Die Adressse des Vermieter sollte doch im Kopf des Mietvertrages stehen. Die Hausverwaltung ist auch für Instandsetzungen zuständig. Erkläre die Einleitung einer Ersatzvornahme unter Fristsetzung, wenn die Fenster nicht bis 31.05.21 ersetzt wurden. Verweise auf das Ü-Protokoll, das die Mängel dokumentiert hat.
Der Handwerker ist nicht dein Vertragspartner. Du hast dem also nichts zu vereinbaren. Mietminderung entfällt ganz bestimmt in diesem Fall, weil im Protokoll vermutlich kein Termin gesetzt wurde.
Ich würde mit Mietminderung drohen.
Du sollst ja nur drohen. So weiterleben kannst Du auch nicht.
Das hast du gut erkannt ! Also nützt hier die Drohnung auch nichts. Aber mit einer Instandsetzugsklage kannst du drohen.
Laßt Euch beim Mieterbund beraten. Das funzt nur über Mietkürzung. Diese sollte allerdings rechtlich korrekt ablaufen- mit Vermieter Anschreiben und Fristen setzen usw......
Bei angedrohten Mirtminderungen werden auch Lahme manchmal recht schnell. Geht zum Mieterbund und lasst euch beraten.
Ich bin mir nicht sicher ob eine Mietminderung in dem Fall möglich ist, weil der Schaden ja bereits bei Einzug vorlag.