Mietvertrag unterschreiben ohne Wohnung zu sehen?
Hallo,
Es werden aktuell Wohnungen gebaut, die im Juli fertig sind. Habe mich beworben und habe eine Zusage für eine Anmietung bekommen. Allerdings möchte die Immobilienfirma, dass ich jetzt schon den Mietvertrag unterschreiben. Besichtigung wäre allerdings im Juni. Wie verhält es sich dann, falls die Wohnung nicht gefällt bei Besichtigung? Wäre ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich, obwohl er im Februar 22 unterschrieben wurde? Würde mich über Tipps und Infos freuen. Die Firma gibt nicht wirklich Antworten auf meine Frage.
Danke
LG
Mikel
6 Antworten
Du wirst sicher einen Grundriß haben, die Ausstattung wird sicherlich auch beschrieben sein. Die Wohnlage kennst du, vielleicht ist der Bau schon soweit, dass du den Grundriß in Original sehen kannst. Du kannst ja fragen, ob es eine Musterwohnung gibt, die du besichtigen kannst. Mehr würde ich nicht verlangen.
Es ist eine Neubauwohnung, Mängel also eher unwahrscheinlich.
Der Vermieter kann auch locker an jemand anderem vermieten. Er ist nicht auf dich angewiesen und wenn du da schon mit Rücktritt vom Vertrag kommst, würde es mich nicht wundern, wenn er jemanden anderen bevorzugt. Wenn die Größe der Wohnung, der Grundriß, die Lage und der Mietpreis stimmt, würde ich unterschreiben.
Hallo
Es ist ein Neubau.
Wohnungsschnitt, qm, Etage sollten im Mietvertrag stehen. Auch die Ausstattung. Nicht dass Du evt. noch tapezieren musst.
Wenn das alles gegeben ist, also die Projektunterlagen des Objektes vorhanden sind, könntest Du entscheiden zu unterschreiben.
Allerdings hat die Verwaltung Angst, dass ständig Leute nur gucken wollen und dann doch nicht anmieten wollen .
Ich betrachte es jedoch als Service; Wenn der jetzt schon schlecht ist...
Ich habe aber auch schon Wohnungen gesehen, die alle schon verkauft waren, wie der Boden erst ausgehoben wurde.
Das könnte beim Mieten auch so sein.
Es könnte auch sein, dass die Immobilienfirma den jetztigen Bauzustand nicht vorzeigen will....
Soweit mir bekannt ist, beginnt das Mietverhältnis erst mit der Schlüsselübergabe in Verbindung mit dem Übergabeprotokoll.
Erst dann ist es bindend, vollkommen unabhängig vom Zeitpunkt der Unterschrift des Vertrags, in dem natürlich der Zeitpunkt der Übergabe und somit der Beginn der damit verbundenen fälligen Zahlungen vermerkt sein sollte.
wird das Haus gebaut, dann gibt es Grundrisspläne. Auf denen sieht man die Dimensionen, auch wird meist die Ausstattung auch detailliert aufgeführt, denn das ist ja gleichzeitig der Auftrag an die Handwerker. Und meist gibt es ja anderswo eine Beispiel-Wohnung.
Das ist mir allemale sicherer, als versteckte Mängel vom Vormieter.
aber hey, im Mietvertrag kann man ja auch ein Sonderkündigungsrecht aufnehmen. wenn es dem Vermieter das wert ist. Hat er jedoch eine lange Schlange an Interessenten, wird er sich fragen, welche andere Einsprüche wohl kommen werden, wenn es schon so anfängt.
Nein, der Vertrag steht dann.
Dann mietest du an.
Dann bringt dir die Besichtigung auch nichts mehr.
Aber wahrscheinlich bekommst du die Wohnung sonst gar nicht.
Jetzt oder nie.