ist man vorbestraft wenn das verfahren eingestellt wird.
Guten Tag ich wurde beim Ladendiebstahl erwiest und das verfahren wurde eingestellt, weil ich ein Erstzeter bin. Und ich wollte fragen ob ich jetzt Vorbestraft bin.
7 Antworten
Hallo Felix,
nein, dann bist Du nicht vorbestraft. Vorbestraft bist Du nur, wenn Du zu einer Haftstrafe (auch auf Bewährung) oder zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wirst.
vg
Lenox
Nein. Eine Verfahrenseinstellung ist keine Bestrafung. Das Wesen einer Einstellung ist, daß nicht festgestellt wurde, ob der Verdächtige sich tatsächlich strafbar gemacht hat oder nicht. Das Verfahren wurde schon vorher beendet. Und dementsprechend gilt man auch als nicht vorbestraft und die Verfahrenseinstellung taucht natürlich auch nicht im Führungszeugnis auf.
Nein bist du nicht. Es steht aber im Polizei Computer und du hast jetzt eine Akte. Wenn du noch mal etwas am Gericht zu tun hast, sieht es der Richter.
Du bist aktenkundig bei der Polizei, wenn du wieder was unerlaubtes machst, sieht es nicht mehr so rosig für dich aus.
Nein! Da keine Strafe ausgesprochen wurde, bist Du auch nicht vorbestraft.