Ist man auch vorbestraft wenn man Sozialstunden bekommt,bzw. die Auflagen eingestellt wurden? Gilt das auch als Heranwachsender?

3 Antworten

Jede rechtskräftige Verurteilung ist eine Vorstrafe. Wenn ein Verfahren gegen Auflagen wie Geld oder das Ableisten von Sozialstunden eingestellt wird, kommt es auch zu keiner Verurteilung und damit auch keiner Vorstrafe.

Bevor Du hier noch viel mehr Antworten von hochkompetenten Menschen erhältst....

Du bist nicht vorbestraft, solange man von der landläufigen Bedeutung ausgeht, nach der Du damit einen Eintrag im Führungszeugnis hast. Eine Verurteilung ausschließlich zu Sozialstunden führt nie zu einem Eintrag im Führungszeugnis.

Sofern man von der Grundbedeutung des Begriffs "Vorstrafe" ausgeht, bist Du natürlich vorbestraft - du hast ja eine gerichtliche Strafe bekommen..

Was den offiziellen Teil angeht, so darfst Du Dich weiter als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Im Jugendstrafrecht ändert sich dies erst dann, wenn man einen Knast von innen gesehen hat. Nicht einmal Jugendarrest reicht dafür aus.

Nein, als Heranwachsender, der vom Richter zum Ableisten von Sozialstunden verdonnert wurde, gilt man nicht als vorbestraft, es wird aber ein Eintrag in der Akte stehen.

Alenobyl  08.06.2016, 14:21

Das mit dem Heranwachsenden stimmt aber auch nicht ganz. Man kann auch als Heranwachsender verurteilt werden.

Alenobyl  08.06.2016, 14:20

Polizeiakte natürlich, was glaubst du denn?

Raabtt 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 14:13

Sicher  ?

was ist das  für eine Akte ?