Ist irgendwo festgelegt, was die Mutter des Kindes zum "Vaterwochenende mitgeben muss?
Hallo, ich habe eine kurze Frage/ein kleines Problem. Meine Tochter wohnt nicht bei mir und meiner Freundin, sondern bei ihrer Mutter. Sie ist jedoch jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag früh bei uns, manchmal auch in der Woche, wenn ihre Mutter Spätschicht hat. Als sie das letzte Mal bei uns war, hat meine Freundin ihr Ohrstecker von sich ausgeliehen, weil die Kleine die unbedingt am Montag zur Schule tragen wollte, mit der Bitte, diese beim nächsten Mal wieder mitzubringen. Heute nach der Schule kommt die Kleine wieder zu uns, ihre Mutter rief mich heute morgen vollkommen erbost an, weil meine Tochter ihr gesagt hat, dass sie die Ohrstecker wieder mitbbringen sollte. Wahrscheinlich ging die Mutter davon aus, dass es sich dabei um ein Geschenk und keine Leihgabe handelte, ich weiß es nicht genau - ich kam ja auch nicht zu Wort.
Das Gespräch (oder eher der Monolog meiner Exfreundin) endete mit der Aussage, dass wir uns bis Freitag (da ist die Kleine dann wieder bei uns) mal besser Klamotten zulegen sollen, denn sie würde von nun an keine mehr (außer jene, die die Kleine anhat) mitgeben.
Ich zahle natürlich meinen Unterhalt (und natürlich auch pünktlich), nehme mich von nichts aus, auch wenn es (rein rechtlich gesehen) nicht in meinen Bereich fällt: Kosten für Einschulung/Schulbedarf? Geburtstag? Geschenke, wenn sie zum Geburtstag eingeladen ist? Ein neues Fahrrad? Überall bezahle ich zusätzlich die Hälfte (wenn ich es nicht ganz übernehme), aber irgendwo bin ich es Leid, der Prellball der Launen der KM zu sein: Sie entscheidet, ob meine Tochter bei mir ist oder es ihr nicht passt, auch wenn "mein" Wochenende ist, etc. Mir stellt sich nun die Frage: Ist irgendwo festgelegt, was die KM (oder der KV, falls das Kind da wohnt) für das Betreuungswochenende mitzugeben hat?
Ich will hier keinen Shitstorm auslösen, dass es ja nicht das Problem sein sollte, dann einfach Klamotten zu kaufen. Es geht mir einfach an die Substanz, immer auf den "Guten Willen" der Mutter eingehen zu müssen und davon abhängig zu sein.
9 Antworten
wenn es keinen beschluss über umgang gibt, dann ist es recht schwammig, wer was muss. der unterhalt deckt nicht alle kosten die ein kind so hat außer miete, strom, lebensmittel, bekleidung, spielzeug, schulmaterial was auch immer.
die kosten die du trägst für die einschulung, etc sind eigentlich im sinne von normal selbstverständlich. rechtlich gesehen musst du garnichts, das ist schon richtig.
mitgeben muss mutti in der regel wechselwäsche für drei tage: unterwäsche, socken, schlafanzug, eine hose, ein pulli. neu muss das alles natürlich nicht sein, aber eben nicht kaputt.
warum lässt du deine freundin überhaupt irgendwas diskutieren. die gesamte kommunikation sollte unter euch eltern geklärt werden. wenn kind also nicht ehrlich war und die mutter belogen hat über die ohrringe, dann bekommt sie eben keine mehr geliehen, das wäre ganz simple logik und konsequenz. diskutiere doch darüber nicht.
wenn mutti keine sachen mehr mitbringen will, dann lege dir selbst etwas zu und kürze an anderer stelle. vielleicht kannst du zu spätschichten das kind nicht mehr nehmen, vielleicht gibts kein besseres fahrrad. ich würde da garnix zu sagen und ein knoten im faden setzen, wenn mutti mal wieder was will.
warum sollte es auf kosten des kindes gehen? der vater ist doch nicht verpflichtet, muttis betreuungssituation zu mildern. wie sie das kind in spätschichten betreut ist ihr problem.
er kann also sagen, es ist vorbei - sie muss die situation selbst regulieren oder anbieten kind zieht zu vati. dann kann mutti ihren unterhaltsanteil leisten und am we sachen für das kind kaufen, weil vati nichts mitschicken.
das ganze verhalten der mutter ist dämlich und das auf kosten des kindes.
Was die Umgangszeiten angeht, die auch das Recht des Kindes sind, sollte bei bewusster Verweigerung oder Manipulation das Jugendamt oder nötigenfalls das Familiengericht aufgesucht werden.
Kinder bekommen den schwelenden Krieg sowieso mit. Von daher muss man sich da nicht zurückhalten, wenn es um die Durchsetzung von Rechten geht. Zumal die Pflichten ja zu 100% erfüllt werden.
Die Problematik kommt mir sehr bekannt vor. Läuft bei mir oft genauso.
Ich habe einfach Klamotten gekauft für ein Wochenende. Ist ja nicht viel. 2 Unterhosen, 2 paar Socken, 2 Hosen, ein paar T-Shirts und ein Sweatshirt + ein Schlafanzug.
Das ist es mir wert, dass ich, wenn sie wieder mal einen ihrer Anfälle hat und ihre Unzufriedenheit mit ihrem Leben bei mir ablassen will, sagen kann "Wenn du dich auf so ein kindisches Niveau herablassen willst und deine Probleme mit mir und deinem Leben auf dem Rücken unseres Sohnes austragen willst, dann gib ihm halt keine Klamotten mit. Ich habe alle Kleidung die ich für ihn brauche hier."
Bis jetzt hat sie es aber noch nie wahr gemacht und keine Klamotten mitgegeben. Mein Sohn trägt trotzdem gerne die Sachen, die ich ihm gekauft habe, denn die durfte er sich selbst aussuchen, während bei seiner Mutter sie bestimmt was gekauft wird.
Ich hatte lange Angst, dass sie dann auf Stur schaltet und ich Stress habe wegen dem Umgangsrecht, aber unter dem Strich ist eine alleinerziehende Mutter auch froh, wenn sie jedes 2te Wochenende mal ihre Ruhe hat. So lieb kann kein Kind sein, dass man sich nicht über 4 Tage freut, an denen Frau machen kann was Frau will ohne Rücksicht auf ein Kind nehmen zu müssen.
Gesetzlich direkt geregelt ist das nicht.
Aber - vor dem Gericht würde sie damit nicht durchkommen.
Du zahlst Unterhalt. Von diesem ist die Bekleidung des Kindes zu kaufen und diese muß das Kind auch 31 Tage im Monat tragen können.
Du bist übrigens sehr großzügig, mal abgesehen von Deinen eigenen Geburtstagsgeschenken fürs Kind, hättest Du da genau Null Euro zahlen müssen.
Alles was Du nennst, ist kein Sonderbedarf.
Wenn Du das fix regeln willst - dann bleibt Dir nur das Gericht.
Das Jugendamt könnte beratend eingreifen, und der Mutter durchaus mal mitteilen, dass sie hier einen sehr großzügigen Vater hat und sie kein Recht hat, die Kleidung einzubehalten.
Aber rechtlich gesehen kann das Jugendamt da nichts beschließen.
Und noch was:
Nix leihen und nix leihen lassen.
Das ist immer eine gute Vorlage für richtig Streß.
Ist irgendwo festgelegt, was die Mutter des Kindes zum "Vaterwochenende mitgeben muss?
Das was man auch bei einen Besuch bei einen Fremden mitbringen würde. Also insbesondere Kleidung und persönliche Hygeneartikel.
dass wir uns bis Freitag (da ist die Kleine dann wieder bei uns) mal
besser Klamotten zulegen sollen, denn sie würde von nun an keine mehr
(außer jene, die die Kleine anhat) mitgeben.
Kleidung ist grundsätzlich durch den Barunterhalt abgedeckt. Der Betreuende Elternteil kann nicht davon ausgehen, das beim Besuch zusätzliche Kleidung zur Verfügung steht.
Ich will hier keinen Shitstorm auslösen, dass es ja nicht das Problem sein sollte, dann einfach Klamotten zu kaufen.
Hier sollte sie sehr vorsichtig sein, da man sonst schnell in die Situation kommt, das das Kind mit alten Klamotten ankommt und mit neuen wieder zur Mutter fährt.
naja letzteres kann man verhindern indem man kind aus sack und asche rauszieht und die neuen schicken sachen bei papa zu hause anzieht. ist kind auf dem heimweg, zieht man ihm wieder sack und asche an.
vielleicht kannst du zu spätschichten das kind nicht mehr nehmen, vielleicht gibts kein besseres fahrrad. ich würde da garnix zu sagen und ein knoten im faden setzen, wenn mutti mal wieder was will.
Das geht aber auf Kosten des Kindes.