Vater will das Kind nur der Mutter übergeben um mit dieser zu streiten

3 Antworten

Hallo ticTac667,

Um die letzte Frage zu beantworten, grundsätzlich mußt Du ihm das Kind übergebn, wenn das Besuchsrecht so aussieht.

Ganz anders verhält es sich aber mit den anderen Forderungen: Die mußt Du keineswegs akzeptieren. Ich würde an Deiner Stelle ihm sagen, dass Du nicht verpflichtet bist, das Kind selbst in Empfang zu nehmen, besonders schon deshalb nicht, weil Du die ewigen Streitereien mit ihm nicht möchtest.

Gleichzeitig solltest Du ihm ganz klar sagen, dass wenn er auf seinen völlig unangemessenen Forderungen bestehen bleiben würde, Du das Jugendamt als Schiedsstelle mit der Angelegenheit betrauen würdest.

Desweiteren hättest Du natürlich auch noch die Möglichkeit Dich mit einem entsprechenden Fachanwalt an ihn zu wenden, um ihn auch von dieser Seite von seinen etwas sehr einseitigen und unangemessenen Forderungen abzubringen.

Viel Erfolg wünscht Piccobello

Der einzige Anspruch, den er tatsächlihc hat ist, das Kind zu Hause und nicht bei anderen Adressen abholen und abliefern zu müssen. Alles andere ist gequirlte Schei ße.

Du hast die Möglichkiet, das Jugendamt hier um Vermittlung zu bitten. Dann würde ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit euch zusammen eine verbindliche Umgangsregelung ausarbeiten. Das Problem ist allerdings, daß das Jugendamt im Zweifelsfall keine Möglichkeiten hat, diese Vereinbarung auch tatsächlich durchzusetzen.

Wenn Du es verbindlich und durchsetzungsfähig haben willst, dann kannst Du beim Amtsgericht (wo das Familiengericht sitzt) einen Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs stellen. Dafür brauchst Du nicht mal einen Anwalt. Dann wird das Gericht festlegen, wie sich genau die Umgangskontakte gestalten sollen und wo und wie das Kind übergeben werden soll.

Ob Du ihm das kInd mitgibst, mußt Du selbst entsceheiden. Wenn Du dies einmal nicht tust, wird das jedenfalls nicht gleich negative Konsequenzen haben.

Abraten würde ich aber von ellenlangen Diskussionen. Entweder man kann sich einigen und kommt sich gegenseitig entgegen oder eben auch nicht. Und wenn es nicht geht, dann sollte man eben jemand anderen Neutrales festlegen lassen, wie sich die Kontakte gestalten. Das ist auch der Beste Weg, um nicht alte Verletzungen und Konflikte über den Kindesumgang auf dem Rücken des Kindes auszutragen.

ticTAC667 
Beitragsersteller
 30.04.2011, 20:17

Mein Anwalt hat aber schriftlich festgelegt dass er ihn bei der Oma abgeben soll.

Da kann er mich doch nicht irgendwo hin zitieren oder ?

Lissy832  30.04.2011, 22:18
@ticTAC667

was dein anwalt schreibt ist im grunde irrelevant und muss den vater nicht interessieren!!!

skyfly71  01.05.2011, 00:06
@ticTAC667

Dein Anwalt kann nix festlegen. Er vertritt Dich nur und ist nicht der Richter. Wirklich festlegen kann die Details der Umgangskontakte nur das Familiengericht. Was alle anderen sagen, ist am Ende immer nur Schall und Rauch^^

wer hat das so festgelegt? ein richter?