Wer haftet für das Schulschwänzen?

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"Wenn du als Schüler deine gesetzlichen Pflichten zur Anwesenheit und Mitarbeit nicht beachtest, drohen dir entweder so genannte Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen. Diese sind in den jeweiligen Landes-Schulgesetzen näher geregelt. Unter Erziehungsmitteln versteht man pädagogische Maßnahmen des Lehrers oder Klassenlehrers, z. B. mündliche Ermahnungen, Eintragung ins Klassenbuch, Nachsitzen, Briefe an die Eltern oder den Ausschluss von der laufenden Stunde.

Ordnungsmaßnahmen dagegen sind schon ernster. Das niedersächsische Schulgesetz zum Beispiel kennt folgende:

Versetzung in eine Parallelklasse Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform Unterrichtsausschluss von bis zu drei Monaten Verweis von allen Schulen.

Die zwei letztgenannten Maßnahmen können nur bei ernster Gefährdung der Sicherheit von Menschen, z. B. von Mitschülern, oder bei nachhaltiger und schwerer Beeinträchtigung des Unterrichts verhängt werden und müssen grundsätzlich vorher angedroht werden. Mehr dazu findest du unter Ordnungsmaßnahmen.

Widerspenstigen Schulverweigerern steht z. B. auch der exklusive Schulweg-Service der Polizei zur Verfügung. So macht der Gang zur Schule richtig Spaß! Ist deinen Eltern dein Schulbesuch vollkommen egal, kann gegen sie, wegen Verletzung der Schulpflicht, ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro oder gar Erzwingungshaft verhängt werden.

Wirst du von deinen Eltern über längeren Zeitraum nicht zur Schule geschickt, können sich deine Eltern sogar strafbar machen, d.h. es drohen erhebliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen."

http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/schulpflicht/schulpflicht

Wenn die Mutter das Sorgerecht hat ist sie weiter verantwortlich und muß zahlen. Deine Cousine schadet sich nur selbst wenn sie nicht zur Schule geht und deshalb keinen Schulabschluß bekommt. Sie wird ihr Leben lang von sehr geringen Verdienst oder Sozialleistungen abhängig sein.

der erziehungsberechtigte ist bei einer minderjährigen haftbar - wenn die tante erzieh.ber. ist, ist sie haftbar.

Ich glaube nicht, deine Tante hat darauf ja keinen Einfluss, ob die Tochter in die Schule geht, sie ist ja gar nicht in ihrer Obhut.

Der Vormund ist haftbar wenn es keine Eltern gibt.