Wer haftet für das Schulschwänzen?
Meine Cousine (14) lebt zur Zeit in einer Wohngruppe der Jugendhilfe und sie schwänzt die Schule. Wenn sie hingebracht wird, haut sie dann wieder ab. Meine Tante ist noch Vormund, wohnt aber knapp 20 km von ihr entfernt. Sie hat dann irgendwann einen Anruf von einer Betreuerin bekommen, dass ihre Tochter seit längerem die Schule schwänzt und meine Tante muss jetzt Bußgeld zahlen. Die Betreuerinnen meinte, dass meine Tante dafür verantwortlich ist, dass ihre Tochter zur Schule geht. Meine Cousine weiß mit dem Bußgeld bescheid, schwänzt aber immer weiter.
Jetzt meine Frage:
Ist meine Tante wirklich dafür verantwortlich, obwohl meine Cousine in einer Wohngruppe lebt, die 20 km von ihrer Mutter entfernt ist?
Muss sie das Bußgeld wirklich zahlen?
Kann meine Tante irgendwas rechtlich erreichen?
10 Antworten
"Wenn du als Schüler deine gesetzlichen Pflichten zur Anwesenheit und Mitarbeit nicht beachtest, drohen dir entweder so genannte Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen. Diese sind in den jeweiligen Landes-Schulgesetzen näher geregelt. Unter Erziehungsmitteln versteht man pädagogische Maßnahmen des Lehrers oder Klassenlehrers, z. B. mündliche Ermahnungen, Eintragung ins Klassenbuch, Nachsitzen, Briefe an die Eltern oder den Ausschluss von der laufenden Stunde.
Ordnungsmaßnahmen dagegen sind schon ernster. Das niedersächsische Schulgesetz zum Beispiel kennt folgende:
Versetzung in eine Parallelklasse Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform Unterrichtsausschluss von bis zu drei Monaten Verweis von allen Schulen.
Die zwei letztgenannten Maßnahmen können nur bei ernster Gefährdung der Sicherheit von Menschen, z. B. von Mitschülern, oder bei nachhaltiger und schwerer Beeinträchtigung des Unterrichts verhängt werden und müssen grundsätzlich vorher angedroht werden. Mehr dazu findest du unter Ordnungsmaßnahmen.
Widerspenstigen Schulverweigerern steht z. B. auch der exklusive Schulweg-Service der Polizei zur Verfügung. So macht der Gang zur Schule richtig Spaß! Ist deinen Eltern dein Schulbesuch vollkommen egal, kann gegen sie, wegen Verletzung der Schulpflicht, ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro oder gar Erzwingungshaft verhängt werden.
Wirst du von deinen Eltern über längeren Zeitraum nicht zur Schule geschickt, können sich deine Eltern sogar strafbar machen, d.h. es drohen erhebliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen."
http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/schulpflicht/schulpflicht
Wenn die Mutter das Sorgerecht hat ist sie weiter verantwortlich und muß zahlen. Deine Cousine schadet sich nur selbst wenn sie nicht zur Schule geht und deshalb keinen Schulabschluß bekommt. Sie wird ihr Leben lang von sehr geringen Verdienst oder Sozialleistungen abhängig sein.
der erziehungsberechtigte ist bei einer minderjährigen haftbar - wenn die tante erzieh.ber. ist, ist sie haftbar.
Ich glaube nicht, deine Tante hat darauf ja keinen Einfluss, ob die Tochter in die Schule geht, sie ist ja gar nicht in ihrer Obhut.
Der Vormund ist haftbar wenn es keine Eltern gibt.