Wieviel Kostgeld vom Freund meiner Tochter?
Hallo! Ich brauche mal wieder Euren Rat: Der Freund meiner Tochter ist 19 J., in der Ausbildung und wohnt z.Zt. noch offiziell bei seiner Mama, obwohl er seit einem Jahr nur bei uns schläft, duscht, frühstückt und im wöchentlichen Wechsel essen wir auch abends hier. Jetzt will seine Mutter in einen anderen Stadtteil ziehen und will das er mit kommt, wohl wegen des Kindergeldes und dem Unterhalt. Er will aber unter allen Umständen bei uns bleiben und wir würden das auch machen. Allerdings würden in dem Fall mehr Arbeit und natürlich auch Kosten auf uns zukommen. Ich will den Jungen nicht abzocken, aber ich sehe auch nicht ein, das die Mutter das Geld kassiert und wir haben das Nachsehen. Ich habe an 250,- EUR Kostgeld monatlich gedacht, in denen dann alles enthalten ist. Ist das zuviel oder okay? Und wie ist es dann mit dem Rest Kindergeld und Unterhalt? Das steht doch dann dem Jungen zu und nicht seiner Mutter, oder? Für Eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
7 Antworten
ich denke auch das es das besteh wäre das ein wenig aufzuschlüsselen. Ich mein denke mal mal du meist jetzt mit Kostgeld. Er wohnt im zimmer deiner Tochter,benutzt Bad und toilette, isst mit euch wenn ihr esst und geht auch mal nachts zum kühlschrank und macht sich ein brot wenn´s ihn überkommt. (so als beispiel) Aber du bezahls eben nichts direkt für ihn Klamotten Urlaub was auch immer. Würde einfach mal ein bisschen mit den zahlen rechnen die du hast. ich meine 250€ sind 8.3€ am tag klingt für mich sehr günstig für all inkl.
Grüße Evo
wenn er nicht bei seiner mutter wohnt, dann sollte sie auch nicht kindergeld und unterhalt bekommen.
ich denke 250 € ist in ordnung, allerdings sollte die mutter ihm dann den rest von kindergeld und unterhalt überlassen. bei 250 € kannst du ja nicht noch die klamotten finanzieren. wenn rauskommt, das er nicht mehr zuhause wohnt, bekommt sie unterhalt für ihn und kindergeld gestrichen.
Wieso bekommt die Mutter denn überhaupt Unterhalt? Der Junge ist volljährig und hat damit einen Barunterhaltsanspruch an den Vater und die Mutter. Diese leistet ihren Anteil bisher wohl in Form von Naturalunterhalt und wird dies zukünftig wohl nicht mehr tun können.
Ich glaube hier liegt der Hase im Pfeffer begraben!
Kindergeld steht ihm zu- ja. Und Unterhalt müsste geprüft werden, da er ja schon ein Ausbildungsgehalt erhält.
Ob 250 Euro angemessen sind, hängt auch von seinen Einkünften ab. Und was genau in den 250 Euro drin sind. Also Kleidung und so ja sicher nicht, oder? Ich würde es nicht ganz so pauschal machen- ich würde einen Betrag für Essen festlegen. Auszubildende essen sicher, wenn sie von ihrem Ausbildungsgehalt leben müssen, nicht so gute Sachen wie du zum Beispiel. Und er kann sich ja nicht wirklich dagegen "wehren" wenn ständig Fleisch gekauft wird.
Weiterhin sollte es einen Betrag für Nebenkosten geben. Den an den Abschlagszahlungen festmachen und durch die Anzahl der Teilnehmer teilen. Bei Nachzahlungen oder Rückzahlungen gibts dann auch anteilig Geld zurück oder muss dazugezahlt werden. Wenn er freiwillig etwas mehr bezahlt, kommt das Problem von höheren Nachzahlungen kaum auf, aber es muss auch was zurück gegeben werden. Es muss transparent bleiben.
Telefon auch einzeln.
Mach ihm doch so eine Art Untermietvertrag. Das Geld steht ihm zu und die Mutter darf es nicht so einfach behalten. Er ist außerdem volljährig, also kann er wohnen wo er möchte.
frag doch den jungen was ihm das hotel schwiegermama wert ist...und was kann er denn abgeben?