Abfindung - Berechnung zum Kindesunterhalt?

2 Antworten

Der BGH wies zunächst darauf hin, dass Abfindungen arbeitsrechtlich unterschiedlichen Zwecken dienen könnten wie z.B. dem Ausgleich zukünftiger Lohneinbußen aufgrund eines Sozialplans bzw. aus Anlass der Aufhebung eines Arbeitsvertrages oder als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage.
Allein aus der arbeitsrechtlichen Qualifikation der Abfindung lasse sich jedoch für die unterhaltsrechtliche Behandlung nichts herleiten.
Die Abfindung dürfe nicht herangezogen werden, wenn der Unterhaltspflichtige im Anschluss an das geänderte Arbeitsverhältnis sogleich eine neue Arbeitsstelle angetreten habe, mit der er ein mit der früheren Tätigkeit vergleichbares Einkommen erziele.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/beruecksichtigung-einer-arbeitsrechtlichen-abfindung-beim-kindesunterhalt_idesk_PI17574_HI3432141.html#:~:text=K%C3%B6nne%20der%20Unterhaltspflichtige%20jedoch%20sein,Aufstockung%20des%20verringerten%20Einkommens%20einzusetzen.&text=In%20einem%20solchen%20Fall%20diene,zum%20Eintritt%20in%20das%20Rentenalter.

Es kommt also darauf an...

Natürlich hat das Auswirkungen auf deine Unterhaltszahlungen. Nächstes Jahr gehen sie dann aber auch wieder runter – entsprechend deines neuen Einkommens.

Fey64 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 09:07

dann rutsche ich ja eine Stufe hoch obwohl ich sogar nun weniger verdiene nur wegen den blöden 10.000€ brutto einmalig soll ich die nächsten 10Jahre eine Stufe höher zahlen?

Jost79  20.08.2020, 09:15
@Fey64

Dafür hast du aber ja quasi letztes Jahr zu wenig bezahlt. Vielleicht war ich auch zu vorschnell, weil das bei mir vor der Selbstständigkeit mit der Abfindung so war. Sprich mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt.

Fey64 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 17:07
@Jost79

Alles klar !