Kindesunterhalt mit einigung nicht zahlen?

8 Antworten

Nein, so ein Vertrag wäre nicht rechtsgültig, außerdem würde das ein ordentlicher Anwalt gar nicht machen, die Kindsmutter z.B. kann freiwillig darauf verzichten, solange das Kind nicht darunter zu leiden hat und die Kindsmutter wegen dem Verzicht nicht auf andere Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und ALG - 2 ( Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren ) zurückgreifen müsste.

Nein, das dürfte nicht ohne Beschluss des Familien - oder Vormundschaftschaftsgericht möglich sein. Anspruch besteht nicht durch die Mutter, sondern ausschließlich nur durch das Kind und die Erziehungsberechtigten dürfen meiner Meinung nach, keine derart nachteilige Entscheidung wirksam für das Kind treffen.

Kessie1  24.05.2019, 12:07
Nein, das dürfte nicht ohne Beschluss des Familien - oder Vormundschaftschaftsgericht möglich sein.

Auch beim Gericht geht das nicht :-). Man darf auf Kindesunterhalt nach dem Gestz für die Zukunft nicht verzichten: siehe meine Antwort.

verreisterNutzer  24.05.2019, 04:02

Es gibt meines Wissens, lediglich eine Ausnahme bei denen Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt durch den biologischen Vater haben, nämlich dann, wenn ein Kind außerehehelich gezeugt wurde und der biologische Vater nicht innerhalb 24 Monate nach der Geburt die Vaterschaft beurkunden lässt, in dem Fall bleibt die Unterhaltspflicht durch den Ehemann der Mutter, der zum Zeitpunkt der Geburt zuletzt mit der Mutter verheiratet war, unweigerlich bestehen. In dem Fall gilt die Ehe als das höhere zu schützende Rechtsgut

verreisterNutzer  24.05.2019, 03:43

Anmerkung:

väterlicher Kindesunterhalt kann in keinem Fall aberkannt werden, das gilt ebenso für Vergewaltigungskinder bei denen der Vater gewaltsam seiner Samen beraubt wurde, wie für Kinder die durch Samenspenden gezeugt wurden.

Es gilt der Grundsatz: das Kind kann nichts dafür das es gezeugt wurde und hat Anspruch auf Unterhalt

Jain. Das ist eingeschränkt möglich. Es ist möglich das der Partner der das Kind hat sich verpflichtet den anderen Partner vom Unterhalt frei zu stellen, also den Unterhalt anstelle des Anderen zu leisten.

Diese Freistellung muss sich der der das Kind hat aber auch wirklich leisten können. Sinnvollerweise ist es hier einen Mindesteigenbehalt des freistellenden Partners festzulegen um eine Sittenwidrigkeit zu vermeiden. Ein sinnvoller Ankünpfungspunkt könnte der Eigenbehalt beim Elternunterhalt (1800€+50%) sein.

Du kannst zwar keinen Vertrag mit der Mutter schließen, dass Du keinen Kindesunterhalt mehr schuldest - das geht schon deshalb nicht, weil der Kindesunterhalt ja nicht der Mutter zusteht, sondern dem Kind, weshalb die Mutter gar nicht darüber verfügen kann.

Aber: Du kannst eine Vereinbarung mit der Mutter treffen, worin die Mutter sich verpflichtet, den Unterhalt (den eigentlich Du zahlen müsstest) selber aufzubringen. Mit anderen Worten, die Mutter befreit Dich von deiner Unterhaltspflicht. Das funktioniert aber nur solange, wie die Mutter auch finanziell leistungsfähig ist. Sollte die Mutter den Kindesunterhalt nicht mehr aufbringen können , bist Du wieder dran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ist es möglich das man nach trennung (nicht verheiratet) kein kindesunterhalt bezahlen muss ? 

Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden:

Dieses Unterhaltsgeld steht dem Kind gesetzlich zu. Eine Mutter oder auch ein Vater hat also kein Recht einfach auf diesen Unterhalt für das Kind zu verzichten. Denn damit würde das Kind benachteiligt.
Selbst wenn also zwischen den beiden Parteien ein Unterhaltsverzicht vereinbart wurde, ist dieser einfach unwirksam.

https://www.kindesunterhalt.net/verzicht-auf-kindesunterhalt-ist-nichtig/

Allerdings kann man den anderen Elternteil freistellen.

Was aber nicht bedeutet, dass das Kind, sollte es mal nicht mehr bei den Eltern leben, keinen Anspruch hat.

Aus der Erfahrung vieler Mütter (und Väter) ist es auch einfach so, dass die wenigsten Trennungen freundlich über die Bühne gehen. Jetzt lebt ihr zusammen, du trägst deinen Teil zum Familienunterhalt bei.

Aber was ist, wenn man sich im Streit trennt? Wenn die Mutter auf soziale Leistungen angewiesen ist? Das kann man heute noch gar nicht abschätzen! Und dann ist so eine Vereinbarung für das Kind ohnehin null und nichtig, da Jugendämter, Jobcenter, etc. im Namen des Kindes fordern.

Verkompliziert das Ganze nicht und belasst es ohne Vereinbarung! Du musst der Kindsmutter ja zur Zeit kein Geld für den Kindesunterhalt überweisen, da ihr zusammen lebt. Aber wer weiß was die Zukunft bringt...

Er kann sich gegenüber den Kindern nicht auf die Freistellungsvereinbarung berufen. Er könnte dann lediglich von der Kindesmutter die Rückzahlung des von ihm an die Kinder gezahlten Unterhalts verlangen. Alternativ sollte für diesen Fall die Rückforderung des an die Mutter übertragenen Vermögensgegenstandes vorbehalten werden.
Eine Freistellungsvereinbarung abzuschließen, ist gesetzlich nicht verboten.

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/kindesunterhalt-artikel/verzicht-auf-kindesunterhalt/

Für sie hat das Ganze im Grunde nur Nachteile! Sie kann es natürlich machen. Aber sie muss sich darüber im Klaren sein, auf was sie sich da einlässt...