Ist es erlaubt wenn man sich mit einer wäscherei in seiner privat mietwohnung selbstständig macht?
Man müsste dort mehrere Trockner und Waschmaschinen betreiben. Und viele andere Dinge tun. Es wäre dann wohl eine Sub Unternehmer Tätigkeit
10 Antworten
Wenn es nicht im Mietvertrag steht und auch kein Mischgewerbegebiet ist ist es verboten und kann unter Umständen auch kostenpflichtig abgemahnt werden und zur Unterlassungsklage führen. Weiterhin stellt es ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, was ebenfalls zu einer ca. 5.000 bis 25.000 Abmahnung führen kann.
Du wirst mit deinem Vermieter und wohl auch mit der Behörde Ärger bekommen. Du gibst Geld aus, und bald muss das alles wieder raus, und das Geld ist weg. Vergiss es.
Hallo.
Wenn der Vermieter mitmacht wegen Nutzungsänderung. Wird aber meist nicht genehmigt.
Mit Gruß
Bley 1914
sagt dir WOHNUNG etwas?
eine Wohnung ist zum bewohnen. NICHT für Gewerbe.
somit: NOPE, nicht erlaubt, kann zur fristlosen Kündigung führen
Einer gewerblichen Nutzung der Wohnräume, muss der Vermieter zustimmen, so weit ich weiß. Bin mir aber nicht sicher. In meinem Mietvertrag steht aber zum Beispiel, dass eine gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht gestattet ist.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Vermieter, eine Wäscherei in seiner Wohnimmobilie genehmigt. Auch mit Sicht auf die Feuchtigkeit, die dort entsteht und die die Immobilie schädigen kann.
Hier hab ich was gefunden: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gewerbliche-nutzung-von-wohnraum_idesk_PI17574_HI625646.html