Kaltacquise verboten, warum machen es dann doch so viele?

8 Antworten

Kaltaquise B2C ist tatsächlich verboten, wenn keine Anruf- oder Kontakterlaubnis besteht.

Im B2B Bereich sieht das ganze etwas anders aus. Da ist es erlaubt, wenn nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden kann, dass zumindest theoretisch bei einer Firma Interesse an meinem Produkt / meiner Dienstleistung bestehen könnte.

Einfacher Workaround aus meiner Gründerzeit:

  1. Persönlich ansprechen. Kurz anreißen, welchen Mehrwert ich einem Kunden verschaffen kann. Nummern tauschen, Telefontermin verbeinbaren.
  2. Über meinen Job sprechen und sagen, dass man gerne expandieren würde und der Mensch jemanden kennt, der in meinem Bereich Spaß hätte. Meistens derjenige mit dem ich das Gespräch geführt hab. Termin vereinbaren.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wwwww116 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 09:50

Danke dass du meine Frage richtig verstanden hast, habe meine Frage ein wenig zu kompliziert gestellt für die anderen, daher vielen Dank!

Kaltakquise ist nicht verboten. Es ist verboten, Privatpersonen ohne deren Einwilligung anzurufen. Das gilt für Unternehmen schon nicht mehr. Da die meisten Leute aber nicht die geringste Ahnung haben, was Sie mit Ihren Daten machen, haben auch sehr viele Menschen irgendwann eine Zustimmung gegeben.

Ich kann aber Leute auf der Straße ohne Probleme ansprechen oder über Internetwerbung. Das ist nicht verboten.

Aber faktisch fangen die meisten Unternehmen nicht wirklich mit echter Kaltkquise an. Die meisten greifen auf eine irgendwie geartete Struktur oder ein Netzwerk zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HoiZusammen  14.12.2021, 09:02

Aber natürlich gilt das auch für Unternehmen. Bei Unternehmen gibt es aber eine Ausnahme. Diese gilt, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorhanden sein könnte.

In der Praxis wird dies jedoch grundsätzlich falsch ausgelegt und die Regeln gebrochen. 

PeterSaubert  15.12.2021, 08:58
@HoiZusammen

Die Regel "berechtigtes Interesse" gilt immer und für alles. Das berechtigte Interesse muss aber da sein, wenn jemand dort etwas verkaufen will. Das kann man versuchen auszulegen. Das kein berechtigtes Interesse besteht, auszuschließen ist aber für ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen fast unmöglich.

HoiZusammen  15.12.2021, 09:56
@PeterSaubert

Das ist leider falsch. Neben dem „berechtigten“  muss auch das mutmaßliche Interesse gegeben sein. Dies ist üblicherweise dann gegeben , wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen einem Produkt und dem Unternehmen besteht. -Was sehr selten der Fall ist

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, wie eigen Telefonverkäufern diesen Punkt ausgelegen.

Wie zielführend soll eine Geschäftsbeziehung werden, wenn der Verkäufer rechtliche Grundlagen bricht, um an einen Kunden heranzukommen?  

PeterSaubert  16.12.2021, 09:09
@HoiZusammen

Ja, Sie sind darüber erstaunt. Was Sie sagen ist in dem Punkt richtig: Es wird ausgelegt. Die Auslegung ist kein Problem. Sie sehen es ja auch an der Anzahl der Urteile bzw. der Strafen gegen Telefonverkäufer: Es ist im B2B-Umfeld gar kein Problem, die Hürde zu springen. Im B2C-Umfeld ist es tatsächlich schwerer, weil die juristischen Hürden höher sind. Ich bin eher überrascht, dass es Telefonverkäufer gibt, die so dreist sind, dass Sie noch nicht einmal die Argumentation schaffen.

Meines Wissens ist das so, dass solche Anrufe durch Firmen, ohne dass eine Einwilligung vorliegt ('Kaltacquise'), nicht erlaubt sind.
Ich denke, dass du mit deinem behaupteten Prozentsatz zu hoch liegst. Aber in der Tat wird es immer wieder mal probiert, in der Erwartung, dass 'schon nichts passieren wird' im Sinne einer Anzeige.

Machen doch gar nicht so viele.

Viele dieser Kundenfänger haben ihre Adressen und Telefonnummern gekauft.

Und das funktioniert so:

Du bestellst irgendwo irgendwas.

Bei denen in den AGB steht dann eine Bestimmung drin, dass Du bei Kauf gleichsam zustimmst, dass man Dich weiterhin kontaktiert und auch andere Dich kontaktieren dürfen.

Das fällt Dir gar icht weiter auf, weil Du deren seitenlange AGB und Datenschutzerklärungen natürlich nicht zunächst Wort für Wort durchackerst. Das macht niemand und genau darum funktioniert das auch so gut.

Die liefern Dir dann Deine Bestellung und verhökern Deine Daten zudem als zusätzliche Einnahmequelle an andere, die Dir dann irgendwann mit einem Anruf auf den Sender gehen.

Und kommst Du denen blöd, die bekommen auch Deine Zustimmung zur Kontaktaufnahme mit Deiner Telefonnummer geliefert und können diese natürlich vorweisen.

kevin1905  14.12.2021, 15:49
Bei denen in den AGB steht dann eine Bestimmung drin, dass Du bei Kauf gleichsam zustimmst, dass man Dich weiterhin kontaktiert und auch andere Dich kontaktieren dürfen.

Wenn das nur in den AGB steht dürfte das unzureichend und ein Verstoß gegen die DSGVO sein.

Weil es wirksam ist.

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