Darf ich/muss ich (als Mieter) den Bezirksschornsteinfeger ins Haus rein lassen?
Z.B. zur Feuerstättenschau.
Wie sollte ich das handhaben?
Der Bezirksschornsteinfeger will ja bald vielleicht rein kommen.
Aber mein Vermieter ist jetzt auch gar nicht da. Ist im Krankenhaus. Und unklar ist wann er oder ob er wiederkommt.
Seine Wohnung ist abgeschlossen. Das heißt, wenn der Herr kommt, dann kann er an die Feuerstätten nicht ran. Nur ich kann ihn theoretisch in meine Wohnung lassen und auf den Dachboden und in den Keller kann der ja selbst gehen. Da ist ja alles offen.
Aber, ob mein Vermieter nun da ist oder nicht... Es ist eig. auch so, dass der Vermieter nicht will, dass ich den Bezirksschornsteinfeger rein lasse. Kann auch sein, dass mein Vermieter austickt, wenn er raus bekommt, dass ich den Bezirksschornsteinfeger reingelassen habe.
5 Antworten
Nur ich kann ihn theoretisch in meine Wohnung lassen und auf den Dachboden und in den Keller kann der ja selbst gehen. Da ist ja alles offen.
...jo, und das reicht auch! Will er in die Wohnung des Vermieters, muss dieser entweder zustimmen, dass Du den Zugang gewährst oder es geht eben den den Weg "über die Instanzen". Niemand darf von Dir erwarten, "Beihilfe zum Hausfriedensbruch" zu leisten.
Der Kaminkehrer macht keinen Freundschaftsbesuch, sondern kommt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (KÜO). Von daher hat auch der Vermieter kein Wahlrecht, ob er ihn reinlassen will oder nicht.
Wenn du da bist, machst du auf. Wo ist das Problem?
Dem ist nix hinzuzufügen
Wie gesagt, auch dein Vermietet hat keine Wahl, ob er ihn reinlassen will oder nicht.
Je nach Bundesland kann er evtl. wählen, welcher Kaminkehrer die Arbeiten übernimmt. Aber nicht, ob überhaupt.
Ja also... da haben wir es doch schon. Woher soll ich wissen ob er wählen will?
Wenn jemand vor der Tür steht in Schwarz, lasse ich ihn rein. Der macht seine Arbeit und geht wieder. Und wenn mein Vermieter wieder kommt findet er die Rechnung im Briefkasten und dann werde ich angeschnauzt und am Ende bin ich der, der bezahlt, weil ich keine Genehmigung vom Vermieter hatte den schwarzen Mann rein zu lassen. Dann sagt der Vermieter, dass er einen anderen rein lassen wollte für diese Arbeiten.
Oben schreibst du vom „Bezirksschornsteinfeger“. Der ist automatisch für alle hoheitlichen Aufgaben (z.B. Feuerstättenschau, Abnahme neuer Anlagen) in seinem Bezirk zuständig. Da besteht kein Wahlrecht.
Hallo die Feuerschau darf nur der Bezirks Schornsteinfeger und seine Mitarbeiter machen und nicht irgendjemand anderem, wann Du ihn nicht reinlässt kann er mit der Polizei kommen dann hast du auch dein Kittel drin so oder so kannst dir es aussuchen
oh cool. Brechen die dann auch seine Tür auf, wenn die verschlossen ist und er nicht zu Hause ist?
Ich hab keine Schlüssel dafür.
nein das tun sie nicht, Du sagst ihm das er im KH ist, dann fragt er eventuell wie lange und meldet sich dann wieder
ich habe keine Ahnung wie lange... Vielleicht stirbt er ja auch. Oder vielleicht kommt er als Pflegefall wieder und kann nicht mehr reden und rafft dann auch nichts mehr. Ging nur noch bergab mit dem...
Der hat ja vorher schon kaum noch was gerafft. Glaubte immer, dass seine Alki-Kumpels von früher alles für eine Flasche Bier richten können. Ob an der Elektrik oder an sonst was...
In dem Haus hier ist alles so, wie es laut Aussagen von Handwerkern und Experten hier gar nicht sein kann...
Aber... mir glaubt ja keiner... Mittlerweile is mir auch alles egal...
Das geht so lange bis irgendwas in Flammen aufgeht oder bis alles aus is... bis irgendwer durch Zufall in der Bude steht und dann die Behörden informiert...
Und dann kann ich mich nur zurück lehnen...
Und schon mal umschauen nach einer anderen Wohnung oder nach Decken, falls die Anlage stillgelegt wird. Du bittest ja förmlich darum.
hat er keine angehörigen? wo zugriff auf die Wohnung haben? und die befehlsgewallt haben ?
Das ist keine Armee hier. Da hat niemand "Befehlsgewalt". Angehörige gibt es. Ja. 2. Aber die sind auch nicht immer da. Die haben auch ihr Leben.
und was wird wann er stirbt?
Was soll dann werden? Dann erbt das irgendjemand. Und derjenige tritt dann in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein und ist somit dann mein neuer Vermieter.
Von mir aus können die das Haus auch verkaufen.
Dafür muss erst einmal ein Käufer gefunden werden.
Und selbst wenn dann einer gefunden wurde, dann ändert das alles nichts an meinem Mietvertrag. Der ist rechtsgültig.
Und wenn mir eine Kündigung ins Haus flattern sollte, dann lege ich Widerspruch ein. Und dann soll mir mal einer denjenigen zeigen, der Lust darauf hat, mehrere Jahre Rechtsstreit mit mir zu führen, den derjenige dann nur verlieren kann.
ist das ein Mehrfamilienhaus ?
der neue Besitzer erhöht regelmäßig die miete bis du nicht mehr zahlen kannst
je nach dem wo Das haus steht in der Stadt oder auf dem land
Du... das is kein Mehrfamilienhaus.
- Muss eine Mieterhöhung schriftlich erklärt UND begründet werden. Daran scheitert es schon. Denn das kann der Vermieter nicht; hat er noch nie gemacht.
- Ist eine Mieterhöhung praktisch ausgeschlossen gemäß dem Mietvertrag, den er unterzeichnet hat.
- Auch ein neuer Besitzer ist rechtlich an den Mietvertrag gebunden.
ja schon die Kaltmiete darf jedes Jahr um ca. 2-3% erhöht werden die Warmmiete erhöht sich automatisch regelmäßig weil alles teurer wird
Bei mir nicht. Mein Mietvertrag ist anwaltlich geprüft. Bei mir ist noch nie etwas teurer geworden. Wie auch?
Wie gesagt: Jede Mieterhöhung muss schriftlich erklärt werden. Mein Vermieter hat noch nie irgendetwas schriftlich gemacht. Der hat noch nie einen Mietvertrag geschrieben. Noch nie eine Abrechnung. Noch nie irgendwas. Nie nie irgendetwas!
dein Vermieter hat wohl zufiel Kohle, ich habe auch eine Wohnung vermietet, die Kaltmiete hat sich seit damals verdoppelt und die Nebenkosten sind auch höher geworden
Nein. Mein Vermieter ist einfach nicht fähig irgendetwas zu schreiben. Er weiß nicht einmal wie ein Computer eingeschaltet wird. Und der hat auch keine Ahnung vom Vermieten. Und wenn ich ihn nach den Nachweisen frage, z.B. Rechnungen, dann hat er auch da keine Ahnung nichts vorzuweisen.
Er weiß nicht wann er was an Kosten zu bezahlen hat. Er weiß nicht wie groß sein Grundstück ist. Er weiß nicht wie groß die Wohnungen sind. Er weiß es alles nicht und es interessiert ihn auch nicht. War immer so und wird immer so bleiben.
wie alt ist dein Vermieter und wie fiele Wohnungen sind in dem Haus
Der is über 78. Und es sind insgesamt außer seiner Wohnung noch weitere 2 Wohnungen im Haus - WENN man denn die Dachgeschosswohnung wirklich ernsthaft "Wohnung" nennen will. Denn leben kann man da nicht. 50 Grad Temperatur im Sommer. 1 Grad Temperatur im Winter! Keine Küche! Kein abschließbares Badezimmer! Viel Spaß!
das Dach ist wohl nicht isoliert, mein Elternhaus wurde um die Tausendwende 2000 das Dach neu und wurde isoliert im Dachgeschoß ist es wunderbar im Sommer Kühl im Winter überhaupt nicht kalt , ich wohne auch in der Dachwohnung bis jetzt geht es noch, aber wann bei Nacht die Temperatur bei 20-25 ° bleibt hab ich ein Problem
in deine Wohnung kannst du reinlassen wen du willst
Das stimmt: Bezirksschornsteinfeger ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Schornsteinfegermeister als Amt ausübt.
Als Amtsperson kann er Anweisungen erteilen, Fristen setzen, auch für den Kunden unangenehme Entscheidungen treffen, wenn Werte nicht eingehalten werden.
Er handelt nach gesetzlichen Vorhaben, die weitgehend den Immissionsschutz betreffen. Und da versteht niemand Spaß, wie immer deutlicher klar wird!
An deiner Stelle würde ich ihm zu allen frei zugänglichen Schornsteinen Zugang verschaffen.
Wir haben auch Ölzentralheizung; da ist heutzutage kein Ruß mehr zu fegen, wenn die Anlage richtig geregelt ist, aber Messungen werden immer gemacht und dokumentiert.
Wenn der Eigentümer sich Ärger ersparen will, könntest du ihm das so übermitteln, damit er Zeit zum Nachdenken hat.
Die Feuerstättenbeschauung ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Bezirksschornsteinfegermeister ausübt.
Der Mann in Schwarz kann sich notfalls mit polizeilicher Gewalt Zutritt zu den Räumen mit Feuerstätten verschaffen, er kann auch sehr schnell das Gas abdrehen lassen (dauert keine Stunde) haben wir beim Nachbarn am ersten Haus erlebt.
Wir haben Öl. Und angeblich - so haben hier schon viele geschrieben - geht das mit Sicherheit eben nicht so sehr schnell. Ganz und gar nicht.
Sonst ist das Haus kalt. Und der Winter fängt in wenigen Monaten an.
Probiere es doch aus, verweigere den Zutritt und damit die Feuerstättenbeschau.
Bitte berichte danach, wie es abgelaufen ist, eventuell findest du Nachahmer oder kannst einen Club gründen.
Auf jeden Fall musst Du und auch der Vermieter Deiner Wohnung oder Deines Hauses den Schornsteinfeger zur Überprüfung Deiner Heizungseinlage in Deine Wohnung oder Dein Haus hereinlassen!
Dass mein Vermieter völlig austickt, wenn ich den rein lasse.