Ist es erlaubt, in einer Fußgängerzone zu hupen, wenn ein Mann nicht schnell genug zur Seite geht?
Ich fahre manchmal in eine Fußgängerzone, weil man dort, im hinteren Bereich, gut parken kann, um seine Einkäufe und so zu besorgen.
Nur manchmal laufen mir Leute vors Auto.
Ist es erlaubt, in so einem Fall, wenn z.B. ein Typ nicht schnell genug zur Seite geht, zu hupen?
8 Antworten
Ich vermute, dass einige der Antworter (vielleicht sogar der Fragesteller) die Fußgängerzone mit dem verkehsberuhigten Bereich verwechseln.
Eine Fußgängerzone ist gekennzeichnet durch das Zeichen 242.1 ("Fußgängerbereich"). Das ist ein rechteckiges (nahezu quadratisches) weißes Schild, auf dem das runde blaue Zeichen mit weißer Mutter und Kind ("Gehweg", Zeichen 239) abgebildet ist, unter dem das Wort "ZONE" steht.
Für einen so gekennzeichneten Bereich gilt (aus Anlage 2 Abschnitt 21 StVO):
Ge- oder Verbot
Andere Verkehrteilnehmer dürfen den Fußgängerbereich nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
Ein verkehrsberuhigter Bereich hingegen ist gekennzeichnet durch das Zeichen 325.1 ("Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs"). Das ist ein rechteckiges, blaues Schild, auf dem in weißer Farbe ein Haus, ein Auto und zwei ballspielende Personen dargestellt sind. In einem solchen Bereich gilt (aus Anlage 3 lfrd. Nr. 12 StVO):
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Erläuterung Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
In eine Fußgängerzone darf man also grundsätzlich überhaupt nicht einfahren. Ist es ausnahmsweise zulässig, dann müssen Fahrzeugführer warten, falls der Fußgängerverkehr dies erfordert.
In einen verkehrsberuhigten Bereich darf man zwar einfahren, aber auch dort müssen Fahrzeugführer warten, falls der Fußgängerverkehr dies erfordert.
Zum Hupen (aus der StVO):
§ 16 Warnzeichen
1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
Hupen aus anderen Gründen, etwa um Fußgänger zu vertreiben, ist nicht zulässig.
Innerorts darf grundsätzlich überhaupt nicht gehupt werden, nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts ist es nur bei Gefahr erlaubt. Die Maßstäbe, was Gefahr ist, sind sehr hoch und werden im Zweifel vom Richter festgelegt.
Nein in einer Fußgängerzone musst du im Schritt fahren, der Fußgänger hat Vorrang
Nein in einer Fußgängerzone musst du im Schritt fahren,
In eine Fußgängerzone darf man grundsätzlich überhaupt nicht einfahren, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen ausdrücklich zugelassen oder man hat eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn der Verkehr fließen soll, gehören Fußgänger unter die Erde! ;-o)))
In Fußgängerzonen - sagt ja schon der Name, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Hupen verbietet sich von selbst. Es kann ja auch ein Gehörloser oder Sehbehinderter vor dir sein. In jedem Fall bist du dann der Provokateur mit der Hupe. Gegenseitige Rücksicht ist ein Gebot der Höflichkeit und warum sollen andere für deine Bequemlichkeit durch hupen erschreckt werden? Also etwas Geduld für die eigene Bequemlichkeit kann nicht schaden.
Aber Hupen um den Überholwillen bzw. das Ansetzen des Überholvorgangs anzuzeigen ist ja auch erlaubt...
Nur außerhalb der Ortschaft!
@puschel24
Du verwechselst, so wie viele andere hier, die Fußgängerzone (Z 242.1) mit dem verkehrsberuhigten Bereich (Z 325.1).
Im verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit .. in der Fußgängerzone haben Kraftfahrzeuge grds. gar nichts zu suchen (wie der Name schon sagt .. -Fußgänger-). Gibt es Ausnahmen (z.B. für Lieferverkehr am Vormittag o.ä.) haben diese Fahrzeuge besondere Rücksicht zu nehmen ..
In einer Fußgängerzone musst du alls Autofahrer immer den Fußgängern Vorrang lassen. Im günstigsten Fall bezahlst du für das Hupen ein Verwarngeld und im schlimmsten Fall kann sich der Fußgänger von dir genötigt fühlen und dich anzeigen.
kommt drauf an wo die Fußgängerzone ist: in KL ? in Kummerland ? Wo ist denn die Zone ?
Auch dir, Wolfgang, kann ich nur schreiben: JEIN..... Manchmal wird so sehr provoziert, dass man platzen könnte vor Wut. Ja, die Fußgänger haben Rechte, doch der Autofahrer auch!!! Und ein Fußgänger MUSS zur Seite gehen, wenn ein Auto kommt (in Schrittgeschwindigkeit!)