Halb auf Gehweg parken, auch wenn kein Schild da ist?
Bei uns im Wohnviertel parken viele Leute, und natürlich auch mein Freund, so halb auf dem Gehweg. Denn dieser Bereich ist anders gepflastert, und bisher hat keiner etwas gesagt.
Wir wurden aber nun von einem Rentner angesprochen (freundlich), der uns darauf hingewiesen hat, dass das sogenannten Gehwegparken (mit zwei Rädern) nur dann gestattet ist, wenn ein entsprechendes Schild aufgestellt ist.
Manchmal steht dort auch ein sehr schwerer Lkw auf dem Gehweg, und die Bodenplatten haben sich bereits leicht eingedrückt.
6 Antworten
Das sogenannte Gehwegparken (mit zwei Rädern) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn sie nicht durch Schild 315 zugelassen ist.
Dazu aus § 12 StVO ("Halten und Parken"):
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Parken auf dem Gehweg ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Es kann aber durch Zeichen 315 oder durch Parkflächenmarkierungen angeordnet werden. Auf Gehwegen dürfen aber in jedem Fall ausschließlich Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t parken.
Denn dieser Bereich ist anders gepflastert
Wenn es sich dabei offensichtlich um eine Parkflächenmarkierung handelt, dann darf dort auf dem Gehweg geparkt werden. Der Rentner hat insoweit unrecht, dass das Parken auf Gehwegen nicht ausschließlich durch ein Verkehrsschild sondern eben auch durch Parkflächenmarkierungen erlaubt werden kann.
Dazu aus Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 74:
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer haben die durch Parkflächenmarkierungen angeordnete Aufstellung einzuhalten.
Erläuterung
Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t.
Parkflächenmarkierungen werden allerdings in aller Regel durch weiße Linien dargestellt. Fehlen diese, ist davon auszugehen, dass es sich bei der andersartigen Pflasterung nicht um Parkflächenmarkierungen handelt (Ausnahme: In verkehrsberuhigten Bereichen. Dort werden Parkflächen durch andersartige Pflasterung markiert, allerdings gibt es dort wiederum keine Gehwege).
Parken auf dem Gehweg, auch wenn es nur zwei Räder des Wagens sind, ist verboten und kostet richtig Strafe.
Rentner mit Gehhilfe, Mütter mit Kinderwagen usw. müssen vorbeigehen können.
Parken auf dem Gehweg ... ist verboten
kann aber durch Verkehrszeichen angeordnet werden.
und kostet richtig Strafe.
Nunja - es handelt sich um eine "geringfügige Ordnungswidrigkeit", daher kommt man mit einem Verwarnungsgeld davon ...
Dazu aus dem Bußgeldkatalog:
52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr.
15 Euro
Dies gilt für das Parken bis zu einer Stunde und ohne Behinderung. Parkt man dort länger als eine Stunde oder bis zu einer Stunde mit Behinderung kostet es 25 Euro, parkt man länger als eine Stunde mit Behinderung sind es 35 Euro.
grundsätzlich ist gehweg parken nicht erlaubt, wenn keine schilder dazu auffordern. also da hat der rentner recht. aber ich würde mich mal bei der gemeinde oder auch in einer fahrschule erkundigen, wie das ist, wenn das pflaster dort anders ist, ob das eine generelle bedeutung für diesen bereich hat.
Fahrschule? Die haben meistens selbst keine Ahnung.
Der Rentner hat recht. Theoretisch kann das Ordnungsamt Knöllchen verteilen.
LKWs dürfen überhaupt nicht auf dem Gehweg parken, auch wenn ein Schild da ist, das es für PKWs erlaubt.
Es kann sogar das Abschleppen veranlasst werden, wenn das parkende Kfz eine Behinderung darstellt.