Parken vor Schaufenster zum Entladen?
Hallo,
gibt es jemand der Erfahrungen mit der Gesetzeslage zu dem Thema hat? Wenn wir neue Ware ins Ladengeschäft bringen halten wir vielleicht 1-2 mal im Monat für ein paar Minuten vor dem Schaufenster des Nachbarladens, um nicht mit jeder Kiste einzeln um den Wagen laufen zu müssen. Diese Zeit beschränkt sich auf Zeiten außerhalb der Ladenöffnungszeiten (da man die Innenstadt ansonsten generell nicht befahren darf), und beträgt zum Entladen maximal 5-10 Minuten.
Der Nachbar mit dem Schaufenster beschwert sich jedoch trotzdem. Wie sieht das rechtlich aus? Es gibt keinen richtigen "Gehweg", da die gesamte Straße eine Fußgängerzone ist, und Ladeverkehr ist zu bestimmten Zeiten erlaubt. Ist dann auch "Ladeparken" erlaubt, oder hat der Nachbar einen Rechtsanspruch, so dass wir nicht vor seinem Fenster halten dürfen?
4 Antworten
Es geht um eine "Fußgängerzone", gekennzeichnet mit Zeichen 242 ?
Unter Rücksicht auf die Fußgänger darf man diesen Bereich befahren wenn das durch ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt ist und man die dort genannten Bedingungen erfüllt. Da es in einer Fußgängerzone keine Straßen oder Wege gibt ist es auch egal wo man lang fährt und wo man hält um zu Be- oder Entladen. Der Nachbar hat hier keinerlei Rechte Euch das zu verbieten.
Grundsätzlich darf man zum Be- und Entladen fast überall halten.
Aber nur wenn es zweckmäßig ist und das Be- und Entladen nicht unnötig verzögert wird.
Du darfst auch 20 Minuten Be- und Entladen, wenn es der Fall so will. Hauptsache du verzögerst es nicht mutwillig.
http://www.rechtslexikon.net/d/be-und-entladen/be-und-entladen.htm
Ich denke, der Begriff "Fußgängerzone" ist mehr als eindeutig. Es ist eine Zone für Fußgänger, Autos egal aus welchen Grund haben da rein gar nichts zu suchen, auch nicht um "mal eben" was zu ent/beladen. Die gesetzliche Lage ist mehr als eindeutig.
Um dennoch zu be/entladen sind doch extra Zeiten ausgewiesen, an die man sich halten muss und daher organisatorisch so hinzubekommen ist, dass man die Fußgängerzone zu dieser Zeit mit dem Auto/Klein-LKW befahren kann um zu be/entladen.
Lies doch einfach nochmal die Frage durch...
Aber die Frage richtig gelesen haste??
ist zwar ärgerlich für ihn, aber solange direkt vor seinem Schaufenster kein Parkverbot herrscht, sollte alles rechtens sein. trotzdem würde ich, wenn es sich nicht doch anders regeln lässt, woanders parken, schließlich ist ne gute Nachbarschaft auch wichtig, da kann man doch auch mal 2m mehr laufen?
da kann man doch auch mal 2m mehr laufen?
Kann man sicher.
Man kann aber auch einfach Andere ihre Arbeit machen lassen, denn es liegt keine OWi vor.
Hallo, ja da hast du natürlich auch recht. Wir haben uns auch stark zurückgehalten und kein Wort gesagt, obwohl man uns sofort sehr grob angefahren hat deswegen. Meiner Meinung nach hätte man das auch in einem ganz anderen Ton sagen können. Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt parken wir auch in keinem Fall davor. Der Platz in Fußgängerzonen ist nur manchmal sehr begrenzt, und die nächste Parkmöglichkeit ein gutes Stück weiter weg. Bei vielen kleineren Kisten, und davon einen ganzen Sprinter voll, würde das den Zeitaufwand enorm erhöhen.