Darf LKW fast komplett auf Bürgersteig parken?
Hallo,
ich habe manchmal das Problem, das LKWs auf dem Bürgersteig parken, wo ich täglich entlanglaufe. Sie blockieren mindestens zwei-drittel des Bürgersteiges und auf dem schmalen Reststück ist es unmöglich zu laufen. Zudem parken manche sogar entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Der LKW belegt trotzdem noch ca. die Hälfte der Straße und man müsste auf einer stark befahrenen Straße an dem LKW vorbei laufen. Würde am liebsten dagegen treten. Ist das erlaubt, also das die so parken? Dort sind übrigens keine Schilder, die sowas explizit erlauben würden und der Bürgersteig ist an dieser Stelle immer flach.
5 Antworten
Nein darf man nicht. Kostet 70€. Allerdings haben wir Berufskraftfahrer oftmals keine andere Wahl. PKW Parken sehr oft in den für uns Fahrer geschaffenen Ladezonen. Dennoch müssen wir unsere Ware ausliefern. Die Tourenpläne sind oftmals eng geplant. Jede Verzögerung sorgt für einen späteren Feierabend des Fahrers und im schlimmsten Fall können Waren wegen fehlender Zeit zum Schluss nicht ausgeliefert werden. Ein Ordnungshüter meinte mal zu mir ich solle so lange um den Block fahren bis die Ladezone frei sei. Soviel zur Abgasfreien Innenstadt. Keiner von uns Fahrern macht das gerne oder gar extra. Wir haben oftmals keine andere Wahl. Aber mal gefragt: Wäre der LKW für Dich da und bringt Dir Ware, würdest Du Dich dann auch so aufregen? Oder wäre es dann OK weil er ja Ware für dich bringt.
Es ist ja nicht so, das Parkplätze nebenan vorhanden wären. Es kann eh immer nur ein Auto an dem LKW vorbei, deswegen könnte er ja gleich komplett auf der Straße stehen, beziehungsweise so, das dort auch noch jemand durch passt.
Es dürfen überhaupt keine Kfz auf dem Bürgersteig parken. Ausnahmen werden durch Schilder geregelt. Bürgersteige sind nicht für die Masse von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Das Parken auf diesem kann demzufolge eine Sachbeschädigung darstellen.
Ausnahmen werden durch Schilder geregelt.
Und auch dann ist bei 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Schluss.
"dürfen" nicht, aber es wird oft so gemacht und auch von der Polizei meist toleriert.
Ist halt die Frage was besser ist: Den Gehsteig etwas enger machen oder die Straße so einengen dass sich ein Rückstau bildet.
Dagegen treten darfst du trotzdem nicht weil das Sachbeschädigung wäre (und du ne Tracht Prügel vom Fahrer riskierst)
Ja, das war ja auch nicht ernst gemeint. Lustigerweise ist 200 meter davon sogar die Polizei.
Das kostet inzwischen 70,- und 1 Punkt.
Wenn es keine Verkehrszeichen gibt, die das Parken auf dem Gehweg erlauben, dann ist es nicht erlaubt.
Und Fahrzeuge über 2,8 t zulässiger Gesamtmasse dürfen sowieso grundsätzlich nicht auf Gehwegen parken.
Somit dürfen die da nicht parken.