Darf ich angehalten werden ich unterwegs zur Freiwilligen Feuerwehr bin?
Hallo Community,
Ich habe folgendes Problem und zwar war ich vor 2 Tagen mit dem Fahrrad unterwegs zu unserer Feuerwehr, weil ich dort aktiv bin und ich alermiert wurde. Nun musste ich mit meinem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren, und wurde von 2 Ordnungsbeamten angehalten. Die sagten das man in der Fußgängerzone kein Fahrrad fahren darf. Ich habe ihnen auch gesagt das ich unterwegs zur Feuerwehr bin und ich schnell dort sein muss, doch sie haben mir trotzdem ein Busgeldzettel gegeben.
Jetzt kommt die Frage und zwar darf ich dann überhaupt angehalten werden, wenn ich von der bin und alermiert werde? Schließlich muss das ja schnell gehen.
15 Antworten
Auf dem Weg zur Feuerwehr unterliegst Du der StVO. Dein Einsatzleiter sollte mit dem Ordnungsamt telefonieren und das Bussgeld wird evtl. storniert.
natürlich darfst du angehalten werden. du hast dich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer an die Gesetze zu halten
Sonderrechte stimmt schon. (auch in BW)
Problem: Du kannst Deine Sonderrechte nicht zeigen. (Wir reden hier nicht vom Wegerecht)
Wie ist das an der Kreuzung? Anderer Verkehrsteilnehmer sieht Dich. Da es innerhalb der Ortschaft ist gelten 50 km/h. Also reicht das für den anderen Verkehrsteilnehmer vor Dir die Straße zu überqueren. Blöd wenn Du dann mit 80 km/h durch die Stadt bretterst...
Im Grunde kann die Polizei / Ordnungsamt einen Strafzettel ausstellen, dieser kann aber nach einer Anhörung zurückgenommen werden. (das gleiche gilt für einen Strafzettel wenn man im Halteverbot steht während einem Einsatz.)
Und wenn doch etwas passieren sollte wird das schwierig... Generell ist es doch besser man kommt 1 Minute später am Gerätehaus an als garnicht.
Hi xshadow17
ich bin ebenfalls in der Freiwilligen Feuerwehr und im Rettungsdienst ehrenamtlich tätig und kann dir sagen das alle Antworten falsch wiederum aber auch richtig sind zum Teil.
Du hast generell auch auf der Fahrt zur Wache Sonderrechte. Es ist egal ob du ein Blaulicht auf dem Kopf hast oder nicht du darfst im wie man sagt geringen Rahmen Verkehrsregeln nicht verfolgen.
Das heißt mit der dort angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung über eine rote Ampel fahren ist völlig in diesem Rahmen. Dazu zählt auch das durchfahren der Fußgängerzone mit dem Fahrrad. Dabei ist dann wieder das zu beachten das keine Menschen dabei gefärdet werden dürfen.
Da haben aber einige Wchen Bestätigungsmittel wie
- Melder mit Zeitangabe
- Mitgliedsausweis
Bei uns ist das so das wir unseren Dienstausweis von der Feuerwehr vorzeigen um die Kontrolle abzuschließen. Bei uns erfolgt dann auch kein Bußgeld.
Es ist auch so das Ordnungsbeamten dir nicht sagen dürfen das du zu Fuß weiter sollst, solange du keine Menschen verletzt. Das ergibt auch irgendwie Sinn, denn als Feuerwehrmann/Junge rettest du ja Leben und fährst es nicht kaputt. Bei Polizisten ist das mit dem befehlen zu Fuß weiter zu gehen etwas anders, denn die dürfen das. Polizisten sagen da aber nichts sofern man mit ihnen im normalen Ton redet und nicht sagt:
"Hey sie dürfen mich nicht anhalten ich bin bei der Feuerwehr."
Was man so normalerweise zu einem Polizisten bzw. generell obwohl Ordnungsbeamte das nicht können, sagt ist:
"Entschuldigen sie aber ich bin bei der Feuerwehr tätig und müsste daher mit dem Fahrrad die Fußgängerzone durchfahren, weil ich alarmiert wurde."
Wenn du das sagst und dementsprechend auch die Meldung auf dem Melder vorzeigst haben Beamte da kein Problem mit.
Klar dürfen sie das. Es gelten trotzdem alle Gesetze für dich auch wen du auf dem weg zur Feuerwehr bist. Die einzige Ausnahme wäre wen man mit Sindersignal unterwegs ist, aber das müsstest du eigentlich wissen wen du bei der FF bist.
Falsch.
Auch wenn es schnell gehen muss, musst du dich an die Verkehrsregel halten. Es gibt nur eine einzige Ausnahme: die Polizei und die Feuerwehr selber sowie Notärzte dürfen das mit entspechendem Blaulicht und akustischem Signal.
Falsch.
Nicht an alle. Auf dem Weg zum Einsatz genießt er auch im privaten PKW Sonderrechte (allerdings keine Wegerechte). Und das zu Recht! Er will ja nicht möglichst schnell zur Augsburger Puppenkiste sondern zur Feuewehr, damit diese ihre Fahrzeuge besetzen und menschenleben retten kann.
Allerdings muss man tatsächlich den Weisungen der Polizei folge leisten und anhalten, kann aber nicht belangt werden