Darf man direkt neben dem Eingang beim Bäcker halten auch wenn Parkplätze in der Nähe sind?
Ist es erlaubt? Bin da immer maximal eine Minute drin und versperre keinen Weg durch das Halten direkt neben dem Eingang weil überall noch genug Platz ist. Parkplätze wären 20 Meter weiter entfernt und der Fußweg lohnt sich nicht für die Minute.
Also wie ist das gesetzlich weil durch die kurze Zeit halte ich ja nur und parke nicht
8 Antworten
Da müsstest du jetzt mal "neben dem Eingang" definieren
Ist es bspw. Fussweg oder Verkaufsfläche könnte es kritisch sein und im Zweifel der Politesse relativ egal, genauso sieht es in Halteverboten etc aus.
Aber: Ohne genaue Aufklärung wie sich der Sachverahelt vor Ort darstellt kann dir hier kaum einer ne Auskunft geben.
Hast du das nicht in der Fahrschule gelernt? Sobald du das Fahrzeug verlässt, hältst du nicht, sondern parkst. Und das darfst du nur dort, wo das Parken gemäß StVO erlaubt ist. Ist das vor dem Bäcker nicht der Fall, dann darfst du das somit auch nicht für "nur eine Minute".
Also da keine Schilder da sind darf ich dort parken?
Auch die Regeln, wann man wo parken darf, lernt man doch in der Fahrschule! Wenn du die vergessen hast, findest du sie bestimmt über Google. Und dann kannst du schauen, ob sie auf diesen Platz zutreffen oder nicht.
Was heißt "vor der Bäckerei"?
Auf dem Bürgersteig? Das ist selbstständlich nicht erlaubt, wenn da kein entsprechendes Schild steht, welches dies extra freigibt.
Am Straßenrand? Auch da gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Steht da kein Halteverbotsschild und folgt da keine Kreuzung etc, dann ist es okay. Als Autofahrer wüßte man das aber, also wird die Situation wohl anders sein...
Ich hab neulich 30,-€ zahlen müssen, weil ich die Parkscheibe vor dem Bäcker vergaß. Ich war kaum 1 Minute drinnen.
Merke:
"Bäckerei-Sonderregeln" gibt es nicht.
Ist einfach auf deren eigenen Gelände neben dem Parkplatz vorm Gebäude ich würde nichts blockieren
Ist das Privatgelände, dann frag den Eigentümer. Frag doch mal in der Bäckerei nach, ob das okay ist.
Der Eigentümer dürfte Dich ohne Grund abschleppen lassen. Wird er aber höchstwahrscheinlich bei schnellen Kunden nicht tun.
Ist denke ich mal Privatgelände aber gehört dann wahrscheinlich eher dem großen Supermarkt. Die Bäckerei ist nur am Gebäude mit dran gebaut
Wir kennen die Situation nicht!
Meist darf man das nicht, nicht mal als Lieferant. Und genauso "meist" wird es toleriert, weil grad keine Streife in der Gegend ist.
Sofern die allgemeinen Kriterien, die ein absolutes Halteverbot begründen, nicht erfüllt sind, ja.
Ist einfach auf deren eigenen Gelände neben dem Parkplatz vorm Gebäude ich würde nichts blockieren