Darf man direkt neben dem Eingang beim Bäcker halten auch wenn Parkplätze in der Nähe sind?



Also wie ist das gesetzlich weil durch die kurze Zeit halte ich ja nur und parke nicht

8 Antworten

Da müsstest du jetzt mal "neben dem Eingang" definieren

Ist es bspw. Fussweg oder Verkaufsfläche könnte es kritisch sein und im Zweifel der Politesse relativ egal, genauso sieht es in Halteverboten etc aus.

Aber: Ohne genaue Aufklärung wie sich der Sachverahelt vor Ort darstellt kann dir hier kaum einer ne Auskunft geben.

Hast du das nicht in der Fahrschule gelernt? Sobald du das Fahrzeug verlässt, hältst du nicht, sondern parkst. Und das darfst du nur dort, wo das Parken gemäß StVO erlaubt ist. Ist das vor dem Bäcker nicht der Fall, dann darfst du das somit auch nicht für "nur eine Minute".

Was heißt "vor der Bäckerei"?

Auf dem Bürgersteig? Das ist selbstständlich nicht erlaubt, wenn da kein entsprechendes Schild steht, welches dies extra freigibt.

Am Straßenrand? Auch da gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Steht da kein Halteverbotsschild und folgt da keine Kreuzung etc, dann ist es okay. Als Autofahrer wüßte man das aber, also wird die Situation wohl anders sein...

Ich hab neulich 30,-€ zahlen müssen, weil ich die Parkscheibe vor dem Bäcker vergaß. Ich war kaum 1 Minute drinnen.

Merke:

"Bäckerei-Sonderregeln" gibt es nicht.

Wir kennen die Situation nicht!

Meist darf man das nicht, nicht mal als Lieferant. Und genauso "meist" wird es toleriert, weil grad keine Streife in der Gegend ist.

Sofern die allgemeinen Kriterien, die ein absolutes Halteverbot begründen, nicht erfüllt sind, ja.