Parken vor der eigenen Garage?
Hallöle,
Also bei uns in der Straße (verkehrberuhigter Bereich, 30er Zone) ist das Parken ausschließlich in den markierten Flächen erlaubt. Ein großer Parkstreifen befindet sich vor unserem Haus und da wo der Parkstreifen endet sind oberhalb 2 Garagen, eine davon ist uns. Die Garage wird von uns nicht für die Autos genutzt. Darf ich, als Besitzer der Garage außerhalb des Parkstreifens vor unserer Garage parken?
Ich danke im voraus für alle Antworten
Samsdiva
5 Antworten
Du hast Deine Frage doch selbst beantwortet.
Also bei uns in der Straße ist das Parken ausschließlich in den markierten Flächen erlaubt.
Das gilt auch für den Kaiser von China. Warum sollte es für Dich nicht gelten?
Darüber, was ich sagen kann oder nicht, mußt Du mich nicht belehren.
Aber offensichtlich kannst Du nicht lesen oder hast keine Lust dazu.
Der Fragesteller hat geschrieben, in der Straße sei das Parken nur auf den markierten Flächen erlaubt. Punkt. Was ist daran zu deuteln?
Vor Garagen und Einfahrten ist parken IMMER verboten, weil dort die Regel ‚Einfahrt freihalten‘ gilt
lediglich der Garagen / Grundstücks- Nutzer darf sich selbst das Recht streitig machen...
und nebenbei... nicht gleich so angegriffen fühlen ;)
Merkst Du nicht, daß kein Wort, daß Du hier geschrieben hast, hinsichtlich der Frage auch nur die geringste Relevanz hat? Daß Du dich mehrfach wiederholst, macht es nicht besser, im Gegenteil.
Ich weiß nicht was DU nicht verstehst:
vir Garagen ist NIE ein Parkplatz eingezeichnet, weil diese Garage frei gehalten werden muss
deshalb muss der eingezeichnete parkstreifen vorher aufhören, weil da ja nicht geparkt werden darf!
ausnahme: der Mieter/Benutzer der garage, weil für den die Regel ‚Einfahrt freihalten‘ nicht gilt
das wiederhole ich gern auch noch ein paar mal, weil du das scheinbar nicht raffst!
garage = Parkverbot = kein eingezeichneter parkplatz - Ausnahme: der Benutzer der garage
und solange der Benutzer der Garage den Fuß- ubd/oder Radweg mit einem parkenden Auto nicht blockiert, darf der da parken!
und genau das war die Frage!
Der Bau der Garage wurde genehmigt, damit du dein Auto dort hineinstellst und gerade nicht anderswo parkst.
Ich denke, dass das Parken dort nicht erlaubt ist, egal ob das Ihre Garage ist, oder nicht. Es kann auch vorkommen, dass Sie dort nicht parken und das nächste Mal steht ein anderes Auto da und dann haben Sie ein Problem. Wenn Sie dort parken, wissen die Polizisten das nicht und sie laufen Gefahr ebefalls ein Knöllchen zu bekommen.
die Zufahrt zur garage muss freigehalten werden, deshalb kann diese Fläche nicht als Parkplatz ausgeschrieben werden
Bußgeldkatalog.org hat ne schöne Formulierung :
“Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Berechtigten – hierbei handelt es sich meist um den Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks – das Parken an eigenen Grundstückseinfahrten erlaubt ist, während für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Parkverbot gilt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Die Regel „Einfahrt freihalten“ gilt laut StVO, damit Anwohnern das Befahren der eigenen Zufahrt möglich ist.
Parken diese selber vor Grundstückseinfahrten, ist eine solche Behinderung nicht gegeben. Grundsätzlich ist es also erlaubt, ein Auto vor der eigenen Zufahrt abzustellen. Auch anderen Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Besuchern, ist das Parken hier erlaubt, solange das vom Besitzer genehmigt wurde.“
Die Garage wird von uns nicht für die Autos genutzt.
Dir ist schon klar, dass eine anderweitige Nutzung, außer dem Abstellen von Kraftfahrzeugen, in der Garage rechtswidrig sein und von der Gemeinde mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann?
Darf ich, als Besitzer der Garage außerhalb des Parkstreifens vor unserer Garage parken?
Kannst du, aber dann bist halt Abschaum, weil du völlig unnötigerweise anderen Menschen Parkraum wegnimmst.
Tja, so eine Garage ist nun mal dazu da, das Auto darin abzustellen. Wer eine Garage besitzt und sie anderweitig nutzt, verhält sich nicht unbedingt sozial, da er anderen Verkehrsteilnehmern unnötigerweise den raren Parkraum streitig macht. Die Garagenverordnung soll so etwas eigentlich verhindern, aber leider wird das recht lasch gehandhabt. Ärgerlich.
Ist das Parken nur in den Parkstreifen erlaubt, dann ist das Parken nur in den Parkstreifen erlaubt. Irgendwie logisch.
So pauschal kannst du das nicht sagen, die Regel „Einfahrt freihalten“ die das parken untersagt gilt nicht für Mieter der Garage oder dessen geduldete Besucher