Restguthaben auf Verzehrkarte wird nicht ausgezahlt?
Eine Diskothek in meiner Nähe hat ein Verzehrkartensystem, bei welchem man an der Kasse Verzehrkarten im Wert von 5 Euro kaufen kann, welche man dann an der Theke einlösen kann. Vor einiger Zeit war ich zum ersten mal seit Einführung dieses Systems dort und hatte bei Verlassen des Ladens noch 2 Euro Guthaben auf meiner Karte, welche ich gerne ausbezahlt bekommen wollte. Mir wurde dann gesagt, dass es keine Rückerstattung gibt, was mir nicht ganz einleuchten wollte. Nach langer Debatte wurden mir dann die 2 Euro doch noch ausbezahlt. Neulich war ich wieder in dieser Disko und hatte am Ende des Abends mit meiner Freundin zusammen 6 Euro Restguthaben auf unseren Karten. (Man muss dazu sagen, dass die Preise alle nicht glatt sind, und man somit keine Möglichkeit hat eine Karte völlig zu verbrauchen) Diesmal kannte man mich aber wohl noch von meiner letzten Debatte und es dauerte nicht lange, bis der Geschäftsführer vor mir stand. Wir sahen uns im Recht und haben darauf bestanden, unsere Differenz ausbezahlt zu bekommen. Im Endeffekt standen wir zwei dem Geschäftsführer und ca 5 seiner Mitarbeiter gegenüber, weche alle sehr "hitzig" auf uns einredeten und uns davon überzeugen wollten, dass wir keinen Anspruch auf unser Geld haben. Alles in Allem lief es dann darauf hinaus, dass wir nicht nachgeben wollten und wir daher hinausgeworfen wurden und Hausverbot erteilt bekamen. Allerdings konnte uns selbst der Geschäftsführer nicht sagen, mit welchem Recht er das Geld einbehält. Er verwieß nur immer wieder auf sein Hausrecht und seine Regeln. Ist es also wirklich rechtens, dass eine Diskothek das Restguthaben solcher Karten einfach einbehält?
3 Antworten
Ich finde es auf jeden Fall grenzwertig, dass die Preisgestaltung dem Gast keine vollständige Ausnutzung des Guthabens ermöglicht. Man könnte darin durchaus schon eine rechtswidrige Bereicherung sehen, bei einer hohen Anzahl von Gästen kommt da bestimmt ein ordentliches Sümmchen zusammen... Ich würde mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen.
Da bin ich mir leider unsicher. Mit dem Ordnungsamt bzw. dem Gewerbeamt liegst Du bestimmt nicht falsch. Zumindest können die Dich ggf. weiterverweisen.
Die AGB´s müssten öffentlich aushängen... wenn das da drin steht .. ja...
Warum fragt Ihr nicht jemand der in der Disko ist und sich was bestellen will, ob er/sie Euch Bargeld gibt und Ihr das Getränk auf Deine Karte schreibt ???
Ist doch überall so: kaufst du Verzehrkarten, mußt du sie für Essen/Getränke einlösen. Ausgezahlt wird nichts. Kannst du nur an Leute abgeben, die vielleicht noch länger was verzehren wollen. Ob auf einem Volksfest, Straßenfest, Disco........das ist eben so.
"...das ist eben so" hab ich an dem Abend ständig gehört. Damit kann ich mich leider nicht abfinden. Ich hatte gehofft eine rechtlich fundierte Antwort zu erhlten, mit der ich was anfangen kann.
Ist das örtliche Ordnungsamt da zuständig, oder wer wäre das?