Schadenersatz anspruch bei geplatzter Finanzierung?
Hallo, folgender Sachverhalt
Wir wollten ein Motorrad finanzieren lassen, alles unterschrieben und motorrad wurde fertiggestellt. War quasi ein bestellfahrzeug KTM mit supermotor umbau und noch ein paar anderen sachen. Insgesamt wert ca. 18000
Am Tag wo wir das Gutachten hätten abholen können wurde uns mitgeteilt das die bank irgendein problem habe und die finanzierung quasi jetzt direkt geplatzt ist.
Nun sind die vom Laden allerdings richtig angepisst weil sie ihr Geld nicht kriegen und das Motorrad schon fertig ist. Und verlangen eine "ausgleichzahlung " von 2500 € innerhalb einer Woche.
Daher meine Frage: ob das überhaupt das Recht der Dinge ist, wenn man so etwas nirgendwo im Kleingedruckten gelesen hat. Und selbst wenn wäre doch der vertrag ungültig wenn die Finanzierung platzt richtig?
Fakt ist das wir die Finanzierung ja bei dem Motorrad laden direkt beantragt haben und die haben die santander als ihre bank damit beauftragt, bzw läuft über diese bank die Finanzierung. die Bonität wurde geprüft, da war alles gut und ist durchgegangen, daraufhin die veträge unterschrieben und dann eine woche später sowas...
Wäre echt dankbar für ein paar rechtliche /juristische tipps oder erfahrungswerte. Und ob diese ausgleichzahlung wirklich erfolgen?
Vielen lieben dank
3 Antworten
Ihr müsst da überhaupt nicht haften....da darf der Händler sich jetzt mit der Bank rumstreiten weil sie erst okay gesagt haben und jetzt nachträglich nein (weiß man wieso? war was an den Unterlagen nicht okay?) Weder euer Verschulden noch müsst ihr jetzt da irgendwas tun. Vertrag kommt nur mit der Finanzierung zustande.
Informiert die Santander über den Händler, was er da macht ist nicht zulässig und dann gibts richtig Stress wenn sie das erfahren ;)
Wenn die Finanzierung über die Bank des Händlers lief, dann handelt es sich doch um einen verbundenen Vertrag oder täusche ich mich?
Genau so ist es. Verbundener Vertrag mit allem Drum und Dran. Hier waere sogar ein Widerruf des Darlehensvertrags durch den Darlehensnehmer moeglich gewesen (innerhalb von 14 Tagen), nach dem er nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden waere.
Der verbundene Vertrag schützt den Verbraucher dahingehend, dass sein Widerruf des einen Vertrages auch den anderen zu Fall bringt.
Das ganze funktioniert aber nicht umgekehrt - der Händler hat den Anspruch auf Zahlung gegen den Fragesteller; der kann dann Regress bei der Bank nehmen.
Vorbehaltlich dessen, dass kein besonderer Bedingungszusammenhang besteht.
Davon losgelöst steht die Frage, ob ein Widerruf möglich ist.
Steigt nur die Bank aus, berührt das das Vertragsverhältnis zwischen Fragesteller und Händler nicht - auch nicht unter den Grundsätzen des verbundenen Geschäfts.
Wenn der Verbraucher sich noch von einem bestehendem Darlehens- Vertrag lösen könnte und damit vom Kaufvertrag ( 358 II BGB), dann kann er doch nicht an Den Kaufvertrag gebunden sein, wenn der Darlehensvertrag garnicht zustande gekommen ist.
Notfalls über 313, mit zustandekommen der Finanzierung als Geschäftsgrundlage.
Wenn der Verbraucher sich noch von einem bestehendem Darlehens- Vertrag lösen könnte
Dann ja. Das ist aber kein Automatismus. Der Fragesteller müsste erstmal überhaupt noch Widerrufen (können).
Notfalls über 313, mit zustandekommen der Finanzierung als Geschäftsgrundlage.
Das normative Element halte ich bei sowas für ziemlich fraglich - und würde es, wenn‘s hart auf hart kommt - nur ungern vom Gericht entscheiden lassen. Insbesondere, wenn eine Klage gegen die Bank vielversprechender ist.
Wenn der Fragesteller dem Händler mitteilt, dass er das Motorrad nicht mehr kaufen kann, dann würde ich das durchaus als Widerruf auslegen. Und vermutlich gab es sowieso keine Belehrung, so dass die Frist nicht läuft.
wenn der Fragesteller das Fahrzeug nicht nicht mehr bezahlen kann, dann würde ich durchaus behaupten, dass ihm der Vertrag so nicht zumutbar ist. Zumal die Bank auf der Seite des Händlers steht.
Ich halte ja weder Widerruf noch 313 für ausgeschlossen, aber bei der Sachverhaltsschilderung wäre das ganze aus Sicht des Fragestellers noch nicht schlüssig vorgetragen. Da müsste noch einiges mehr kommen.
Da es sich hier um einen sog. "verbundenen Vertrag" handelt (Verbraucherdarlehen unter Mitwirkung des Haendlers), geht der Haendler leer aus.
Weshalb ist die Finanzierung denn jetzt geplatz? Das wird der Händler euch doch mitgeteilt haben. Diese wichtige Info fehlt hier leider
Vertragspartner des Händlers ist nicht die Bank, sondern der Fragesteller.
Die Formulierung sollte dann so im Vertrag stehen.