Strafe wegen Betrug im Internet?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,... 

die Frage zur Strafe kann dir niemand beantworten, außer ein Richter. Da Du aber nicht vorbestraft bist, wirst Du, wenn überhaupt, eine Bewährungsstrafe oder ein paar Sozialstunden bekommen, wie gesagt, wenn überhaupt. Fraglich ist auch, ob es überhaupt soweit kommt. 

Wichtig ist, dass Du einsichtig bist und alles zugibst, nur dann ist auch eine positive Prognose für Dich möglich. Bei der Polizei musst Du nun bestätigen was gewesen ist und erst dann, wird man sehen, wie es weiter geht...

Vielleicht gibt es auch nur eine kleine Geldstrafe,... warte aber erstmal ab.

kingnoel 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 21:25

Wurde fallen gelassen :-)

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 09:46

Danke für deine Antwort. Ich bin auch einsichtig und kann mich auch gut ausdrücken und werde auch zugeben das ich Mist gebaut habe.

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 09:46

Danke für deine Antwort. Ich bin auch einsichtig und kann mich auch gut ausdrücken und werde auch zugeben das ich Mist gebaut habe.

Da du noch minderjährig bist, wird die Verhandlung natürlich vor dem Jugendgericht geführt, sofern man sich nicht schon im Vorfeld auf eine Strafe einigen kann.

Wie hoch die Strafe sein wird, richtet sich aber auch daran, mit wie viel krimineller Energie du hier vorgegangen bist und ob du mit Vorsatz gehandelt hast. 

Bei sowas frage ich mich immer, ob man sich nicht im Vorfeld denken kann, dass das ans Tageslicht kommt. Andere sind nicht blöd.

MatthiasHerz  06.02.2017, 10:15

Man wählt Politiker, nicht die Richter.

oxBellaox  06.02.2017, 10:38
@MatthiasHerz

Richter müssen die Gesetze anwenden, die von Politikern gemacht wurden ... und nun?

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 09:42

Danke für deine Hilfe, den Kommentar hättest du dir auch sparen können.

Bei der Polizei wirst du noch keine Strafe bekommen.

Die wollen dich erst nur mal zu dem Thema vernehmen.

Wenn du jetzt mit offenen Karten spielst dürfte eine Strafe aber nicht allzu schlimm ausfallen. Rede aber auf jeden Fall mit deinen Eltern das die ggf einen Anwalt einschalten können.

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 10:15

Okay.. Wie siehts eig aus wenn ich nicht zur Vorladung erscheine ?

Azathor  06.02.2017, 10:32
@kingnoel

Wenn du die Vorladung schwänzt wirst du irgendwann von der Polizei abgeholt. Drum rum kommst du nicht.

Lkwfahrer1003  06.02.2017, 10:58
@Azathor

Azathor ,

als beschuldigter in einem Strafverfahren braucht man überhaupt nicht mit der Polizei reden !

Zeugnisverweigerungsrecht !

Da wird man auch nicht irgendwann abgeholt .

JollySwgm  06.02.2017, 11:28
@Lkwfahrer1003

Zur Polizei MUSS man nicht unbedingt. Die können einen auch nicht vorladen.

Wenn das Gericht jedoch jemand vorladet MUSS man erscheinen. Das kann dann auch zur Not per Polizei durchgesetzt werden. Auch wenn man das Recht hat die Aussage dort zu verweigern. Erscheinen muss man jedoch.

Natürlich macht das einen sehr schlechten Eindruck wenn man zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheint. Und wenn man darauf aus ist einen guten Eindruck zu hinterlassen sollte man dort doch schon hingehen. Vor der Strafe kann man sich nicht drücken nur wenn man nicht zur Polizei geht. 

matrix1984  06.02.2017, 11:49
@Lkwfahrer1003

Nennt man Aussageverweigerungsrecht, da er Beschuldigter ist...

Zeugnisverweigerungsrecht gilt hier nicht!

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 09:44

Sicher ? Ich meine 350€ ist jetzt nicht unbedingt sehr wenig.. und Betrug hört sich echt schlimm an..

JollySwgm  06.02.2017, 09:54
@kingnoel

Es ist auf jeden Fall schlimmer als mal eben im Laden einen Lutscher zu klauen.

Aber die Polizei wird keine Strafe festsetzen. Das läuft über einen Richter!

Und dort wirst du wohl Sozialstunden aufgebrummt bekommen. Aber genau kann dir das nur der Richter sagen.

Bei der Polizei wirst du erst nur vernommen. Mehr nicht.

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 09:44

Sicher ? Ich meine 350€ ist jetzt nicht unbedingt sehr wenig.. und Betrug hört sich echt schlimm an..

Das wirst du dann bei deiner Verhandlung vor Gericht erfahren. Ich gehe aber von Sozialstunden aus und, dass du die 350€ zurück zahlen musst.

kingnoel 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 09:49

Denken Sie ich muss nichts drauf bezahlen ?

Still  06.02.2017, 10:26
@kingnoel

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.