Wem gehört rechtlich gesehen eine Wort/Bild Marke/ Logo?
Hallo ihr lieben,
Ein Freund und ich haben uns vor einem Jahr bei einem Graphikdesigner ein Logo für unser Label machen lassen. Bei wem liegen die rechte für diese Wort/Bild Marke ? Mir wurde gesagt das die beim Designer liegen . Aber ich/wir haben ja den Auftrag erteilt . Sprich ohne unseren Auftrag hätte der Designer diese erst gar nicht gestaltet. Es wurde ja auch bedeuten das grundsätzlich die rechte immer beim Designer/ Gestalter liegen , was ich mir nur schwer vorstellen kann. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
4 Antworten
Der Grafiker hat das Urheberrecht - sofern das Logo eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist. Die ist bei einem einfachen Logo oftmals nicht gegeben. Denn ein Logo ist als Gebrauchsgrafik i.d.R. nicht Ausdruck der Persönlichkeit des Künstlers, sondern ein auf Grundelemente reduziertes Signet.
Ein Firmenlogo wird üblicherweise(!) dazu erstellt, die Firma in allen möglichen Medien zu repräsentieren. Das ist i.d.R. Vertragsinhalt bei der Auftragsvergabe.
Sollte also das Logo keine individuellen Merkmale des Künstlers aufweisen und im Vertrag keine Einschränkung der Verwendungsmöglichkeiten genannt sein (was sehr unüblich wäre), dann sollten alle Rechte allein dem Firmeninhaber/Auftraggeber zustehen.
Konkretes dazu könnte man nur sagen, wenn man Logo und Vertragsinhalte kennt. Aber diese Auskunft sollte dann ein Anwalt geben.
Nein! Es liegt bei dir, da er es nur für dich entwerfen sollte. Nach Beendigung seiner Arbeit, für die du ihn bestimmt bezahlt hast, ist es dein Logo und du solltest es dann patentieren lassen. Sollte er dir drohen mit einem Anwalt weil er der Meinung ist, er hat es ja entworfen, dann liegt er falsch da er "nur" einen Job getätigt hat , in deinem Auftrag.
Ein Logo kann man nicht Patentieren lassen. Zudem behält der Urheber, derjenige also, der es Erschaffen hat, das Urheberrecht sein Leben lang und (je nach Schaffung) einige Jahre über seinen Tod hinaus. Meistens wird vorher vertraglich geregelt in wiefern der Auftraggeber Nutzungsrechte bekommt.
Das ist so nicht korrekt. Der Designer ist Urheber seiner persönliche/geistigen Schöpfung im Sinne des UrhG! Dass Du ihn als Kunde beauftragt hast ändert daran nichts!
Vielen dank! So hab ich mir das schon gedacht .
Grundsätzlich ist der Designer immer der Urheber und räumt dem Kunden "nur" ein (unter umständen beschränkes) Nutzungsrecht ein.
Einfach und Simple:
Der Designer behält das Urheberrecht. Kann (und wird auch bei solch einen Auftrag) den Auftraggeber die Nutzungsrechte verkaufen.
Solltest du weiterhin Informationen dazu haben wollen, sind in diesem Fall dieser Wikiartikel ziemlich ausrechend. Urheberrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)
Das von einen anderen Antwortenden im Raum geschmissene "Patent" gibt es für Logos/Marken etc. nicht, da es nicht Technisch ist. Für ein Logo etc. meldet man seine Marke als Marke oder Geschmacksmuster an.
Zudem empfehle ich dir, sollte der Designer jetzt irgendwie, dir die Nutzung untersagen, dich mit einem Anwalt zusammen zu setzen. Für Rechtsberatung haben wir hier nämlich kein Recht ;)