Mieterhöhung zulässig trotz Badezimmer umbau?

9 Antworten

Wasserleitungen/Druck: wenn das Druck so niedrig ist, daß Du kein heißes Wasser bekommst, musst Du diesen Mangel anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Bis zur Beseitigung kannst Du die Miete mindern

Stromleitungen: so lange der Strom überall fließt, wo er soll, ist das kein Mangel

Mieterhöhung: lass das Mieterhöhungsverlangen beim Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht prüfen. Die meisten Mieterhöhungen sind nichtig oder zu hoch.

Ich sehe gerade, daß der Vermieter die Miete um 15 EUR erhöhen will - abhängig von der derzeitigen Miete ist das doch recht wenig; er darf sogar noch wesentlich mehr fordern.

mullepuppe 
Beitragsersteller
 19.12.2018, 08:59

Das mit den Wasserleitungen weiß er seit dem Badumbau, das hatte der Klempner festgestellt als er die neuen Zuleitungen in den Keller gelegt hat. Darauf hin meinte mein Vermieter dass das die Schuld vom Klempner wäre, weil beim installieren der neuen Zuleitung Dreck in die Rohre gefallen wäre. Wir bräuchten im Haus eigentlich nur neue Durchlauferhitzer die den Druck elekronisch regelt, aber die Kosten sind dem Vermieter zu hoch...und mit dem Strom verhält es sich so dass wenn bei meiner Nachbarin der Strom weg ist, funktioniert meine Klingel und der Türdrücker nicht mehr. Fakt ist dass der Vermieter alles scheut was Geld kostet und wir das Haus in Schuss halten und wir eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt sehen! Für was?

stefan1531  19.12.2018, 09:21
@mullepuppe
  • Wasserleitungen: fordere den Vermieter schriftlich, nachweisbar und mit Fristsetzung auf, den Mangel zu beheben und kündige eine Mietminderung an. Wie hoch die ausfallen kann, sagt Dir der Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht
  • Strom: s. Wasserleitungen

Erkundige Dich bei Eurem Mieterverein!

albatros  19.12.2018, 02:06

Völlig unnötig! Die Rechtslage ist doch eindeutig. Das MEV ist formal unwirksam. Mitgliedschaft im MV kostet ca. 0 EUR, wär schad ums Geld.

eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kosten

Das ist so keine Begründung - und eine Erneueung der Unterstellmöglichtkeiten für die Mülltonnen so wie neue Briefkästen sind keine wertsteigernden Maßnahmen, welche eine Mieterhöhung rechtfertigen.

Also muss er sein Mieterhöhungsverlange begründen.

https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-mieterhoehung.html

https://www.mietrecht.org/mieterhoehung/mieterhoehung-gruende/

Die von dir benannten Maßnahmen begründen keine rechtmäßige Mieterhöhung. Du solltest auf entsprechende Forderungen nicht reagieren und die bisherige Miete weiterhin zahlen. Das Mieterhöhungsverlangen ist formal unwirksam. Ihm braucht demgemäß nicht widersprochen zu werden.

Bitte auf keinen Fall zustimmen und nicht die höhere Miete zahlen!!

Schweigen ist das Gebot, mehr nicht.

Um deine Frage sinnvoll beantworten zu können, müsste man alle möglichen Details kennen, andere bereits genannte Faktoren, wie: Badsanierung durch euch spielen allerdings keine Rolle.

Auch kann ein Vermieter in der BRD nicht mehr einfach per Brief eine Mieterhöhung beschließen, sondern muss ein sogenanntes Mieterhöhungsgesuch stellen, in dem er eine Mieterhöhung stichhaltig begründen muss (und der Mieter dem zustimmen muss), z.B. damit, dass XY Jahre keine Erhöhung stattfand und die Miete daher nun an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst wird. Hierbei sind dann auch wieder evtl. Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen des Wohnortes zu beachten. Ist das Mieterhöhungsgesuch also gemäß Mietrecht unbegründet oder auch mit Formfehlern behaftet, dürfen Mieter ihm widersprechen, oder auch ignorieren und der Vermieter muss ein neues fehlerfreies Gesuch stellen, will er die Mieterhöhung durchsetzen. Die dreimonatige Frist läuft dann erneut, und der Mieter hat schon einmal Zeit gewonnen, entweder, um sich eine neue Wohnung zu suchen oder um die Erhöhung hinauszuzögern.

Aber wie bereits geschrieben, da kommt es auf jedes Detail an, ob die Mieterhöhung durchsetzbar ist.

Allerdings sei auch angemerkt, dass manche Leute "Betriebskosten" mit Mietkosten verwechseln. Werden die Betriebskosten(vorauszahlungen) erhöht, aufgrund gestiegener Betriebskosten, so ist das was Anderes und rechtens im üblichen Rahmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
mullepuppe 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 20:43

original Wortlaut...aufgrund der gestiegenen Kosten sehen wir uns leider gezwungen Ihre Miete ab dem 1. Januar 2019 um 15.-€ zu erhöhen.

rotreginak02  18.12.2018, 20:47
@mullepuppe

Das kannst du einfach ignorieren, denn es hat keinen Bestand und zum 1.1.2019 ohnehin unmöglich.