Ist eine Mieterbewerbung verbindlich?
Wenn ich von einer Hausverwaltung eine Mieterbewerbung erhalte, ausfülle und dann ausgefüllt zurücksende, ist das noch keine verbindliche Zusage, oder? Verbindlich ist erst die Unterschrift auf dem Mietvertrag, sehe ich das richtig?
Ich bin gerade auf der Suche nach meiner ersten eigenen Wohnung und wollte nur sichergehen, dass, wenn ich mehrere Mieterbewerbungen ausfülle für verschiedene Wohnungen - weil man ja mehrere Eisen im Feuer haben will - das ich dann noch keine Verbindlichkeit eingegangen bin.
15 Antworten
Nein. Die haben sich in den Moment auch noch keinen Mieter ausgesucht. Deshalb sollst du ja auch eine Mietbewerbung schreiben. Das ist wie bei einem Vorstellungsgespräch. Du nimmst deine Berwerbung mit, aber den Job hast du deswegen noch nicht. Erst die Unterschrift unter einen Mietvertrag ist rechtswirksam. Selbst da hast du dann noch das normale gesetztliche Widerufsrecht.
"Selbst da hast du dann noch das normale gesetztliche Widerufsrecht."
Bitte liebe(r) Fragesteller(in) vergiß diesen Satz ganz schnell.
Im Mietrecht gibt es für einen abgeschlossenen Mv kein Widerrufsrecht.
Das ist ja erst eine Bewerbung für die Wohnung. Verbindlich wird es, wenn ein Mietvertrag zustande kommt und von beiden Parteien unterschrieben wird.
Eine Mieterbewerbung ist die Bewerbung für eine Mietwohnung bei der jeweiligen Gesellschaft. Erst wenn du den richtigen Mietvertrag unterschreibst, und das macht man in der Regel ja auch erst dann, wenn man die Wohnung wenigstens einmal gesehen hat, dann gehst du eine Verpflichtung ein.
Die Bewerbung ist Verbindlich da du dich ja dafür Interessierst. Kosten sollten dafür dir aber nicht entstehen .Hast kein Interesse mehr drann dann kannst der Gesellschaft das Schriftlich mitteilen. Dann wirst aus deren Liste genommen.
Eine Bewerbung kann jederzeit zurückgezogen werden. Genauso ist dass sich aufgrund einer Bewerbung kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss ableiten lässt.
Es gibt 2 Arten der Rechtlichen Willenserklärung.
Die schriftliche. Beide Vertragsparteien gehen mit Ihrer Unterschrift das Rechtsgeschäft (Mietverhältniß) ein.
Die mündliche. Beide Vertragsparteien vereinbaren mündlich einen Termin um das Rechtsgeschäft (Mietvertrag) abzuschliessen. Auch eine mündliche Willenserklärung ist bindend!!! Aber diese Willenserklärung ist sehr schwer zu beweisen.
In deinem Falle bist Du noch keine Verpflichtung eingegangen. Du hast nur Interesse bekundet, hast Dich praktisch beworben. Ist wie im Autohaus. Nur weil Du eine Probefahrt machst bist Du ja nicht verpflichtet ein Auto zu kaufen.
LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl
Mike
erst die unterschrift des mietvertrages ist verbindlich alles andere bzw die mietbewerbung ist nich bindent sonst müsstest du ja immer abwarten bis einer antworted und hättest dann doch wieder keine wohnung wenn der deine bewerbung ablehnt
"Selbst da hast du dann noch das normale gesetztliche Widerufsrecht."
Was für ein Unsinn...