Mietanbot-Wie lange kann sich der Vermieter Zeitlassen?
Ich habe vergangen Woche ein Mietanbot unterzeichnet. Seit dem warte ich vergebens auf eine Zu- oder Absage. Gibt es hier eine Richtlinie wie lange sich der Vermieter bzw. die Hausverwaltung von der es geprüft wird Zeitlassen darf? Ich habe bereits 2 mal nachgefragt und mir wurde immer nur gesagt es gibt noch keine Rückmeldung von der Hausverwaltung.
Kleine Info: Das Marklerbüro ist seriös ich habe dort bereits meine vorherige Wohnung angemietet und bereits nach einem Tag die Zusage bekommen. Es liegt also anscheinend an der Hausverwaltung.
4 Antworten
Wenn der Vermieter ein Vermietungsangebot in Form eines noch nicht unterschriebenen Mietvertrages über den Makler macht, dann ist er der Angebotsgeber. Du als potentieller Mieter bist der Angebotsnehmer. Wenn du also das Angebot unterschreibst und damit annimmst, ist der Vermieter am Zug durch seine Unterschrift den Vertrag abzuschließen. Diese Frist zum Vertragsabschluss ist nicht definiert und bleibt dem Vermieter überlassen. Die Regel zeigt aber, dass eine Woche allgemein üblich ist.
Fordere den Vermieter - nicht den Makler - zum Vertragsabschluss auf.
Das ist nicht sehr nett von der Hausverwaltung. Aber diese braucht auch gar keine Antwort geben. Es gibt dazu keine Vorgaben. Nach einer Woche kannst du aber durchaus mal anrufen und nachfragen wie der Stand der Dinge ist.
Zeitlassen darf sich die Hausverwaltung/Vermieter solange wie er möchte , da gibt es keine Regellung !
Bei einem Angebot ist keine Seite gebunden , auch du nicht !
Das stimmt, jedoch wenn ich zurücktrete muss ich die Provision zahlen, das ich das Mietanbot erst am Tag nach der Besichtigung ubterschrieben habe.
Ein Mietangebot ist kein Mietvertrag..
Das ist mir bewusst, ich kenne es nur üblicherweise nicht so dass sich die Hausverwaltung so lange Zeit lässt mit der Überprüfung. Und mir geht somit wertvolle Zeit verloren während ich auf eine Rückmeldung warte.
Eine Provision wird erst gezahlt wenn ein Mietverhältnis zu stande kommt !
Das stimmt so leider nicht, da ich das Mietanbot nicht am Tag der Besichtigung unterzeichnet habe! „Für den Fall, dass Sie von Ihrem Mietanbot zurücktreten wollen (falls dies überhaupt möglich ist), werden Sie im Normalfall mit der Provisionsforderung des Maklers konfrontiert werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, falls Sie das Mietanbot für eine Wohnung am Tag der Erstbesichtigung unterschrieben haben. Dann besteht in der Regel eine Rücktrittsmöglichkeit für eine Woche.“
Dann such dir mal einen Serieösen Makler !
Wie gesagt, es handelt sich um ein großes angesehnes Immobilienbüro in Österreich. Ich denke diese sind seriös genug.
Deine Annahme , hat nichts zu heissen das sie dich nicht Abkassieren !
§ 30a KSchG
,,Ein Mietanbot ist bindend wenn dieses akzeptiert wird `` ? Ist es ja nicht !
Im Mietanbot ist eine Bindung bis zum 19.03 vermerkt, das bedeutet doch dass ich ab diesem Datum nicht mehr gebunden bin falls ich bis dahin keine Antwort habe. Oder verstehe ich das falsch?
Danke für den Wink , ja so ist es ! :)
Wie bei jeder anderen Bewerbung gilt: Man schuldet keine Antwort, warum man kein Vertragsangebot macht und oft ist keine Antwort die Antwort, das man es anderweitig machte :-)
Das bedeutet also die Hausverwaltung kann sich auch 3 Wochen Zeitlassen und ich bin trotzdem daran gebunden bis ich eine Rückmeldung habe? Da ist man als Mieter wirklich sehr im Nachteil. In der Zeit wo man wartet kann man sich Wohnungen ansehen und dort ein Mietanbot unterzeichnen.