Kommt durch WhatsApp ein Mietvertrag zustande?
Hallo! Mein Freund und ich haben in Essen lange eine Wohnung gesucht und viele Absagen bekommen. Nun haben wir eine Wohnung besichtigt und per whatsapp gesagt wir würden gerne einziehen und an einem Termin über den Vertrag reden und unterschreiben. Einen Tag danach haben wir von einer anderen Wohnung vorher die Zusage bekommen die uns besser gefällt und haben uns dann für diese entschieden und dem anderen abgesagt. Jetzt will er uns verklagen weil er meint die WhatsApp ist verbindlich. Allerdings hatten wir die Vermieter nie gesprochen und garnicht über die Wohnung reden können (Bei der Besichtigung waren nur die derzeitigen Mieter da). Haben nur wie üblicherweise neben der WhatsApp ein Expose bekommen und eine Selbstauskunft ausgefüllt.
Können Sie mit der Klage durchkommen? (Anmietung ist noch 2 Monate hin).
Danke Anna
7 Antworten
Ich bin kein Jurist, dies ist ekien erchtsberatung. aber zu sagen: Lassen Sie uns treffen, damit wir den Vertrag MACHNE könne, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Vertrag.
Wenn jetzt der andere antwortet:
'Ist dies eine definitive Zusage, dass sie die Wohnung mieten wollen'
Du antwortest: Ja.
Er: Dann betrachte ich das [zu folgenden Konditionen als definitive mündliche Zusage: Miete, bla bla]
Du: Ja
Dann wäre das denke ich äquivalent einem mündlichen Vertrag. es sei denn du bringst Zeugen, dass das deine 5jährige Nichte getippt hat ;)
Schadenersatz (denke ich als Laie) kann er an sich nur fordern, wenn er auch einen hatte, d.h. 20 anderen Interessenten abgesagt hat, von denen jetzt auch keiner mehr will etc.
Anders gesagt: Ohne das genau zu prüfen und einen Juristen zu fragen...
Ich persönlich würd es wahrscheinlich drauf ankommen lassen.
Tut mir leid wenn ich den bisherigen Antworten widersprechen muss. Aber es gibt keinen Paragraphen, der die Schriftform vorschreibt, außer es soll ein Zeitmietvertrag mit mindestens 1 Jahr Dauer sein.
Ob ein Vertrag per Whatsapp so als Vertrag gelten kann kommt auf den genauen Text an. Das wäre im streitfall genauer zu prüfen.
Und dann fehlt die Beweiskraft. Theoretisch lassen sich solche Dinge auch fälschen.
und an einem Termin über den Vertrag reden und unterschreiben.
Damit ist doch die Sache klar. Es fehlte noch so vieles, um einen Vertrag schließen zu können. Zum Beispiel in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird und wie sie bei späterem Auszug zurück zu geben ist und einiges mehr.
Also, definitiv kein Vertrag! Der Vermieter hat rechtlich keinerlei Chance. Niemand würde es Euch übel nehmen, dass ihr Euch zwischenzeitlich für eine andere Wohnung entschieden habt.
Aber der zitierte Satz sagt doch ganz eindeutig, dass noch kein Vertragsangebot angenommen worden war, weil man über den Vertrag erst noch reden wollte.
Kommt durch WhatsApp ein Mietvertrag zustande?
Kann zustande kommen, liegt aber hier nicht vor, dazu müsste man sich in den wesentlichen Dingen einig sein.
Hier liegt lediglich ein Angebot vor. Da kann der Vermieter gar nichts machen, außer das es ihm Geld kostet, wenn er versucht Dich zu verklagen.
Ihr habt dem Vermieter mitgeteilt, dass ihr sein Angebot unter der Bedingung eines schriftlich abzuschließenden Mietvertrages annehmen würdet. Kein schriftlicher Mietvertrag liegt vor - daher geht der Vorstoß des Vermieters ins Leere.
Kleine Ergänzung: Die von dir genannten Dinge sind nicht zwingend für einen Vertrag, denn die ergeben sich aus dem Gesetz, wenn nicht anders vereinbart. Zwingend ist nur Vertragsparteien, Mietsache, Miethöhe.
Ich bezweifel auch, dass der Whatsapp Text beweiskraft hat. Aber kann man allgemein nicht beantworten.