Mobilfunk bucht geld vom Konto ab trotz Kündigung?
Ich habe vor kurzem beim Mobilfunkanbieter "BLAU" meinen Vertrag gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung habe ich auch erhalten und der Vertrag ist seit April gekündigt. Doch der Mobilfunkanbieter bucht weiterhin Geld ab.
Als ich mich bei denen gewendet habe wurde mir gesagt, dass ich den Vertrag angeblich verlängert habe, was nicht der Fall ist. Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass ich per Mail meinen Vertrag verlängert habe. Wenn ich nach welcher Mail Adresse die verlängerung benatragt wurde frage, wurde mir eine falsche E-Mail-Adresse gegeben (statt über "..@hotmail.de" wurde es über "..@hotmail.ed" die Verlängerung angeblich bestätigt. Ich weiß auch nicht wie man mit einer falschen Mail Adresse eine Verlängerung bestätigen kann).
Als ich noch einmal dort angerufen habe wurde mir dann gesagt, dass ich per Telefon eine Verlängerung bestätigt habe. Zudem meinten Sie mir, dass ich eine schriftliche Verlängerungsbestätigung nicht erhalte, weil diese eine Online Plattform. Ich habe weder per Mail noch telefonisch irgendwas verlängert. Was kann ich jetzt machen?
3 Antworten
- Schriftlich per Einschreiben erklären, dass es keine Vertragsverlängerung von Deiner Seite gegeben hat.
- BLAU zu einer Aufklärung bezüglich der Vertragsverlängerung auffordern. Weise auf Deinen Verdacht hin, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt und behalte dir eine Strafanzeige vor.
- Fordere BLAU zu einer Rücküberweisung innerhalb der Frist auf, in der Du die Lastschrift noch zurückgeben kannst, höchstens jedoch 2 Wochen. Es gilt eine Frist von 8 Wochen nach Abbuchung.
- Wenn keine Zahlung kommt, Rückgabe der Lastschrift über deine Bank.
- Wenn Schreiben vom Inkassobüro kommt: Widerspruch mit dem Hinweis, dass es sich um eine strittige Forderung handelt.
Dagegen wiederspruch einlegen. Die Kündigungsbestätigung hast du ja noch. Wird auf einen Anwalt hinaus laufen. Die Adresse ist soweit richtig, bis auf Tastendreher bei den letzten 2 Buchstaben (Vertippt?). Nichts desto trotz muß bei Online oder Telefonischen Verträgen eine Wiederrufsbelehrung erfolgen und eine entsprechende Wiederrufsfrist - Ausnahme sind Spiele/Software/Musik bzw. Ebooks u.ä.. Aber selbst da bekommt man eine Belehrung, dass man mit dem herunterladen automatisch zustimmt, dass man auf das Wiederrufsrecht verzichtet (da man, sobald man die Software geladen hat, diese vollständig nutzen kann. Rückgabe gibt es da ja nicht, bestenfalls das versprechen, dass man Sie deinstalliert...
Also, dass was Sie äußert, dass Sie ohne In Kenntnis Setzung verlängern können (woher wissen Sie den, mit wem Sie den Vertrag abgeschlossen haben - hatte mein Handy gerade meinem Kumpel geliehen, weil seins in Rep. war...?) kann nicht sauber sein und ist eher der versuch nach dem Motto, wenn die 14 Tage rum sind...
Ich empfehle zügig und per einschreiben. Ich habe dazu mich mal bei Epost registrieren lassen. Da verschicke ich per Einschreiben und habe nicht nur einen Beleg, sondern kann jederzeit das Schreiben und wann es zugestellt wurde, abrufen - falls Alzheimer auftritt oder es "versehentlich" verschwunden ist etc... Funktioniert sehr gut... Und regestrierung kostet nichts und Einschreiben muß man so oder so bei solchen Sachen. Mußt dich halt einmal bei der Post zertifizieren - geht aber mittlerweile mit Ausweis auch Online...
Ach, ja! Und Geld zurück buchen lassen. Geht bis 6 Wochen mein ich, wenn die Abbuchen. Wenn du überweist kannst du nur zurück fordern.
Bis auf weiteres jede Abbuchung konsequent zurückbuchen lassen. Sollen die sich mit den entstehenden Kosten rumärgern, irgendwann haben die keine Lust mehr darauf.