Ist eine intakte Autohupe verkehrsrechtlich zwingend vorgeschrieben - und wo steht das?
Meine Autohupe hat nach einer Hochzeitsfahrt mit Gehupe ihren Geist aufgegeben.
8 Antworten
Es steht im § 55 der StVZO:
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen. (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
M.E. ist folgende Bußgeldvorschrift einschlägig (aus dem Bußgeldkatalog):
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Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
107.1 (...)
107.2 das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt
25 €
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@andreas124:
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Eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kann ich bei einer defekten Hupe nicht wirklich erkennen. Ein Fahrzeug mit defekter Hupe ist lediglich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand (sofern sonst nichts defekt ist).
eine hupe ist zur abgabe von warnsignalen zwingend vorgeschrieben. (genauso wie die klingel beim fahrrad) und falls sie kaputt ist kauf dir eine neue...die kostet weniger als eventuelle strafe. in der praxis kontrollierts zwar niemand (bei verkehrskontrolle) aber es gibt auch technische verkehrskontrollen. (zwar selten aber doch).
du kannst sicher sein die hersteller bauen sie nicht nur für hochzeitsfahrten ein.
STvZO §19 ff. Es erlischt im Schlimmsten Fall die Berirbaerlaubnus.
Ansonsten Bußgeld. http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_70.php
Ja, eine funktionieren Hupe ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Autos.
Und das steht in der STVO
Genauso ist es