Heizung kaputt, Vermieter nicht erreichbar
Sehr schön... Heilig Abend und die Heizung hat heute vormittag den Geist aufgegeben... Es handelt sich um unsere Heizungen im ganzen Haus, Warmwasser haben wir da diesüber ein anderes gerät läuft. Unser Vermieter ist weder über Handy noch über Festnetz erreichbar. Was dürfen wir nun rein rechtlich tun? Warten bis die Feiertage vorbei sind und da weile frieren??? Was ist wenn der Vermieter über Weihnachten und Neujahr im Skiurlaub ist und wir ihn nicht erreichen???
5 Antworten
In Notfällen aber fehlt oft die Zeit, sich mit dem Vermieter zu verständigen oder der Vermieter ist gar nicht erreichbar, etwa an Wochenenden oder Feiertagen. Dann befindet sich der Mieter in einer Zwickmühle: Einerseits hat er sogar die Pflicht, größere Schäden zu verhindern, andererseits will er nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 536a) gibt dem Mieter unter zwei Voraussetzungen das Recht, die Reparatur selber in die Hand zu nehmen oder einen Fachmann damit zu beauftragen - und das Geld dafür vom Vermieter später einzufordern.
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article5777330/Duerfen-Mieter-bei-kalter-Heizung-Handwerker-rufen.html
Habe mal nach dem BGB §536 a) gegooglet..
Dem Vermieter schriftlich eine Frist zum Beheben des Problems setzen (meist 24 Std. oder mehr). Auch wenn der nicht reagiert bzw. reagieren kann, sichert das doch eure Ansprüche, falls ihr nach dieser Zeit selbst einen Handwerker bestellt.
Steht aber so nicht im BGB.
Steht aber so nicht im BGB.
Doch steht auch im BGB:
§ 536a
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
- der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Den Mangel hat aber nicht der Vermieter zu vertreten.
Was ist wenn der Vermieter über Weihnachten und Neujahr im Skiurlaub ist und wir ihn nicht erreichen???
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
tagsüber muß man die wohnung auf 20 °C erwärmen können... und nachts über auf 16 °C
eine geringfügie unterschreitung rechtfertigt nicht das ihr gleich den handwerker holt
setzt ein schreiben auf und setzt eine angemessene frist, mehr ist kaum möglich. am besten freut ihr euch das es verhältnissmßig warm ist umd man mit einem pulli das sehr gut aushalten kann
und die Heizung hat heute vormittag den Geist aufgegeben
nicht richtig gelesen??
doch aber du verstehst nicht....
jetzt sind es in hamburg 13 grad warm. selbst wenn sich die wohnung so weit abgekühlt hat rechtfertigt es nicht das sie einen handwerker holen.
einfach ein pulli anziehen, einen heißen tee trinken und sich freuen das es so mild ist
Ja heute vormittag. So wie es aussieht wird es kälter und wir sitzen hier mit 2 Kindern 2 Wochen ohne Heizung. Und da kann man nichts machen?
google selber oder rufe eine anwaltshotline an
eine geringfügige unterschreitung rechtfertigt das auf keinen fall übertriebene reaktionen. klar es ist richtig blöd, aber deine kinder scheinen etwas älter zu sein das sie das abkönnen. selbst nachts fällt es "nur" auf 11 °C was sich sehr gut unter der beddecke aushalten lässt
doch aber du verstehst nicht....
oh doch..Die Heizung ist entzwei gegangen..da spielen die momentanen Außentemperaturen keine Rolle..Die Heizung muß repariert werden..wir haben Dezember..
mein letztes Wort
wow du bist echt nicht in der lage den sinn zu verstehen ...
natürlich muß er die heizung reparieren.
aber bei den temperaturen ist es nicht gerechtfertigt das der mieter einfach so ein handwerker hohlt, die tür zum heizungskeller aufbricht und es auf kosten des vermieters reparieren lässt.
bei + 13 °C kann man durchaus erwarten das der mieter das einen abend wohl oder übel erträgt. sollte der vermieter auf dauer nicht erreichbar sein sieht das anders aus.
erzähle ihr ruhig unsinn und lasse sie in ihr unglück laufen
hier für dich
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1714-urteile-zur-heizung-welche-rechte-haben-mieter
Wer zahlt den Notdienst bei einem Heizungsausfall mitten im Winter?
Rechtsindex weist zusätzlich auf ein Urteil des Amtsgerichts Münster (AZ. 4 C 2725/09) hin, das sich mit dem Ausfall der Heizung und der Unerreichbarkeit des Vermieters befasst hat. Generell ist für Wohnungsmängel der Vermieter zuständig. Ist dieser aber nicht erreichbar und es fällt am Wochenende mitten im Winter die Heizung aus, darf der Mieter einen Notdienst auf Kosten des Vermieters bestellen. Es muss sich allerdings wirklich um eine Notmaßnahme des Mieters handeln, die zur Wiederherstellung der Mietsache erforderlich ist und keinen Aufschub duldet.
bei den temperaturen kann man noch nicht von notfall reden... oder?
Dann kann man nichts machen. Im Schlimmsfall kann man ja auch zu den Großeltern und da etwas kuschelig feiern.
LG und hoffentlich noch ein Frohes&Warmes Fest
Können wir leider nicht, da diese 900 km weiter weg wohnen, haben hier niemanden. :-(
So lamge muss man nicht warten, wenn man weiß, dass der Vermieter nicht da istn und die Sache keinen Aufschub duldet.