Kostgeld in der Hotellerie! Zwingend zu bezahlen?

2 Antworten

Hi Lulu,

das mit der Tabelle ist schon ne gute Sache, denn nur so könnt ihr belegen, wann es was zu futtern gab und wann nicht.
Klar ist auch, dass man nichts zahlen muss, wenn keine Leistung (Verpflegung) erfolgte.

Grüße

fernandoHuart  24.06.2015, 04:00

Klar ist leider auch daß wenn man die vorhandene Leistung nicht in Anspruch nimmt, (selber Schuld oder Unschuld- Beweislage!!)trotzdem bezahlt wird.So oder so.

Lulu1920 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 03:25

Ok super, vielen Dank :)

Wunder gibt es. HIer ein Auszug ein Anwaltsberatungsseite für ARBEITSGEBER

Auszug: Fage des Arbeitsnehmer. "Wie wird das Kostgeld geregelt?"

Hierbei ist nichts Spezielles zu regeln. Vielmehr geht das Finanzamt, aufgrund der Lebenswahrscheinlichkeit (*), davon aus, dass Ihre Mitarbeiter kostenfreie Speisen erhalten. Diese werden als sog. geldwerter Vorteil nach den Werten der sog. Sachbezugsverordnung bewertet und dem Arbeitnehmer auf seinen Bruttoarbeitslohn aufgeschlagen und somit bei diesem lohnversteuert und der Sozialversicherung unterworfen.

(*)Salopp gesagt: Da wo mit Essen gearbetet wird, wird auch gegessen. Ist  menschlich.

Grob : Elegant geregelt. Zuschlag auf dein Bruttolohn und abgezogen. Im Grund gilt es dann als kostenfreie Verpflegung weil Plus und Minus sich ausgleichen.

Kenne ich so. Alle Finanztechnische Fragen werden von ein Firma ("Lohn AG" um es nicht zu nennen) übernommen. Nebenbei achten sie teuflisch auf dass alles Rechten ist. Ein mal im Jahr, wenn Veränderungen, wird vom Chef plakatiert.

Wir bekommen Tarifübliche Bezahlung und das "Sachbezugsgeld hält sich in solchen Grenzen dass es ein glatte Verlust für den Cheffe ist (Sagt er)

Selbst wenn Du tausende von Tabellen präsentiert, oder damit vor Gericht oder beim Finanzamt vorstellig wird, wird NICHTS geschehen weil es rechten ist.